Darf mein Kind ohne Masernimpfung in die Schule

Von 1. März 2020 an gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in die Schule oder eine Kita gehen. Das Kultusministerium gibt den Schulen mit einer Handreichung Hilfestellung bei der Umsetzung des Gesetzes.  

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Von 1. März 2020 an gilt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Damit wird die Masernimpfung für alle Kinder, die in die Kita oder Schule gehen, verpflichtend. Ziel des Gesetzes ist, Kinder wirksam vor Masern zu schützen. Um die Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Umsetzung der Vorgaben des Masernschutzgesetzes zu unterstützen, stellt das Kultusministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium eine Handreichung für Schulen zur Verfügung. Die Handreichung gibt einen kompakten Überblick darüber, was Schulleitungen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes veranlassen müssen. Darüber hinaus stehen den Schulleiterinnen und Schulleitern Musterschreiben zur Verfügung, zum Beispiel ein Schreiben für die Eltern, um diese über die Vorgaben des Masernschutzgesetzes zu informieren.

Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis:

Das Infektionsschutzgesetz wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 geändert (BGBl. S. 5162). Im Bereich des Masernschutzes ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

1. Die Frist zur Vorlage des Nachweises über bestehenden Masernschutz für Personen, die am 1. März 2020 in der Schule bereits betreut wurden oder dort tätig waren, wird vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Juli 2022 verlängert (§ 20 Absatz 10 IfSG n.F.).

2. Die Schulleitung war bislang verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und diesem personenbezogene Angaben zu übermitteln, wenn der Nachweis

  • nicht vorgelegt wurde oder
  • wenn sich ergab, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann.

Diese Pflicht besteht auch weiterhin. Hinzu kommt nun, dass die Schulleitung das Gesundheitsamt auch dann benachrichtigen und die personenbezogenen Daten übermitteln muss, wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen (§ 20 Absatz 9 IfSG n.F.).

3. Nach dem in § 20 IfSG neu eingefügten Absatz 9a gelten folgende Regelungen, wenn der Impfnachweis nicht sofort erbracht werden kann:

Sofern sich ergibt, dass

  • ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann oder
  • ein ärztliches Zeugnis (über eine Masernimmunität oder über medizinische Kontraindikation) seine Gültigkeit auf Grund Zeitablaufs verliert,

haben die nachweispflichtigen Personen (z.B. Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte) der Schulleitung den Nachweis innerhalb eines Monats, nachdem es ihnen möglich war, einen Impfschutz gegen Masern zu erlangen oder zu vervollständigen, oder innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises bzw. des oben genannten ärztlichen Attests, vorzulegen.

Wenn der Nachweis nicht innerhalb dieses Monats vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Schulleitung unverzüglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung befindet, darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.

Weiterführende Dokumente

Handreichung zum Masernschutzgesetz (PDF)

Merkblatt Masernschutzgesetz (PDF)

Bundesgesetzblatt: Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) (PDF)

Dokumentation über die Vorlage von Impfnachweisen (PDF)

Musteranschreiben Gesundheitsamt (Word-Dokument) 

Liste der Gesundheitsämter (PDF)

 

Musterschreiben für neu aufzunehmende Schülerinnen und Schüler (verschiedensprachig)

DatumBezeichnungTyp24.02.2022Musteranschreiben 2 arabisch.DOCX

Darf mein Kind ohne Masernimpfung in die Schule
24.02.2022Musteranschreiben 2 deutsch.DOCX
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24.02.2022Musteranschreiben 2 englisch.DOCX
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24.02.2022Musteranschreiben 2 französisch.DOCX
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24.02.2022Musteranschreiben 2 griechisch.DOCX
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24.02.2022Musteranschreiben 2 italienisch.DOCX
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24.02.2022Musteranschreiben 2 russisch.DOCX
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24.02.2022Musteranschreiben 2 türkisch.DOCX
Darf mein Kind ohne Masernimpfung in die Schule

 

Musterschreiben für bereits aufgenommene Schülerinnen und Schüler (verschiedensprachig)

DatumBezeichnungTyp24.02.2022Musteranschreiben 1 arabisch.DOCX

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24.02.2022Musteranschreiben 1 deutsch .DOCX
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24.02.2022Musteranschreiben 1 englisch.DOCX
Darf mein Kind ohne Masernimpfung in die Schule
24.02.2022Musteranschreiben 1 französisch.DOCX
Darf mein Kind ohne Masernimpfung in die Schule
24.02.2022Musteranschreiben 1 griechisch.DOCX
Darf mein Kind ohne Masernimpfung in die Schule
24.02.2022Musteranschreiben 1 italienisch.DOCX
Darf mein Kind ohne Masernimpfung in die Schule
24.02.2022Musteranschreiben 1 russisch.DOCX
Darf mein Kind ohne Masernimpfung in die Schule
24.02.2022Musteranschreiben 1 türkisch.DOCX
Darf mein Kind ohne Masernimpfung in die Schule

 

Musterschreiben für an der Schule tätige Personen

DatumBezeichnungTyp24.02.2022Musteranschreiben 1 - An der Schule tätige Personen.DOCX

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24.02.2022Musteranschreiben 2 - Neu an der Schule tätige Personen.DOCX
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FAQ Masernschutzgesetz

Dürfen Kinder, die keinen Nachweis über einen bestehenden Masernschutz vorlegen, in die Schule gehen?

 

Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der keinen entsprechenden Nachweis vorlegt und einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegt, darf die Schule besuchen, soweit eine Betreuung durch die Schule erfolgt (z.B. Unterricht, Ausflüge, Schullandheim). Wenn der Nachweis nicht vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, ist die Schulleitung allerdings verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.

Wie kann die Schule mit Impfausweisen oder anderen Dokumenten (z.B. fremdsprachige Dokumente) umgehen, die sie nicht bewerten kann?

 

Sofern Impfausweise oder andere Dokumente (z.B. fremdsprachige Dokumente) nicht bewertet werden können, kann das zuständige Gesundheitsamt um Unterstützung gebeten werden.

Soweit in Nachweisen bzw. in den entsprechenden Kopien personenbezogene Daten enthalten sind, muss eine Anonymisierung der Daten sichergestellt sein. Die Weiterleitung von personenbezogenen Angaben, die Rückschlüsse auf die Identität der geimpften Person zulassen könnten (z.B. Name und Anschrift), darf in diesem Fall nicht erfolgen. Ggf. wären diese Angaben auf der Kopie zu schwärzen.

Fallen Schulkindergärten unter das Masernschutzgesetz ?

 

Ja. Da an Schulkindergärten keine schulpflichtigen Kinder aufgenommen werden, dürfen Kinder, die keinen Nachweis vorlegen, von der Einrichtung grundsätzlich nicht betreut werden.

Was ist zu beachten, wenn Schülerinnen und Schüler an eine andere Schule wechseln?

 

Der Nachweis muss vor Beginn des ersten Unterrichtstags an der aufnehmenden Schule vorgelegt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Schülerin oder der Schüler an der abgebenden Schule bereits den Nachweis erbracht hat.

Es wird darum gebeten, Schülerinnen und Schülern, die die Schule verlassen, das Dokumentationsblatt im Original auszuhändigen mit der Bitte, der aufnehmenden Schule dies bei der Schulanmeldung vorzulegen.

Müssen Polizistinnen und Polizisten, die im Rahmen der Schulwegsicherheit eingesetzt werden, einen Nachweis erbringen ?

 

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten werden im Rahmen der Verkehrsprävention in der Regel nicht nur einmal, sondern regelmäßig in einer Schule eingesetzt und sind dort auch nicht nur vorübergehend (ein paar Minuten) tätig. Daher müssen auch die im Bereich der Verkehrsprävention tätigen Polizistinnen und Polizisten den erforderlichen Nachweis erbringen.

Wie sieht es mit anderen Personen aus, die im Unterricht eingesetzt werden ?

 

Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob davon auszugehen ist, dass der Einsatz in der Schule insbesondere regelmäßig (nicht nur für wenige Tage) erfolgt. Beispielsweise müsste von Ernährungsfachkräften der Landesinitiative „Bewusste Kinderernährung“ der Nachweis angefordert werden.

Muss die Impfdokumentation im Original vorgelegt werden?

 

Die Impfdokumentation ist im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen.

Was ist im Schreiben an die Eltern unter „Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen“ einzutragen?

 

Es ist der Name der Schule und deren Adresse anzugeben. Weitere Angaben (z.B. Name des Schulleiters) können gemacht werden, sind aber nicht zwingend.

Auf welchem Weg erfolgt die Rückmeldung, dass die Schule nicht von dem Masernschutzgesetz (weniger als 50 Prozent minderjährige Schülerinnen und Schüler) betroffen ist?

 

Die Mitteilung erfolgt über das zuständige Regierungspräsidium bzw. Staatliche Schulamt an das Kultusministerium.

Müssen Schülerinnen und Schüler von Schulen, die nicht unter § 33 IfSG fallen, den Nachweis erbringen, wenn die Schülerinnen und Schüler schulische Praktika im sozialen Bereich erbringen müssen oder ihre Ausbildung in einer Kita oder ähnliches machen?

 

Es liegt in der Verantwortung der Einrichtung bzw. des Trägers der jeweiligen Einrichtung, den Nachweis einzufordern. Allerdings sollte dies von der Schule gegebenenfalls entsprechend vorbereitet werden, etwa bei Schülerinnen und Schülern von Fachschulen für Sozialpädagogik oder Berufsfachschulen für Kinderpflege, bei denen ein Betriebspraktikum zwingend vorgeschrieben ist; die Schule sollte die Schülerin und den Schüler auffordern, den Impfnachweis dem Träger der Einrichtung vorzulegen.

Wo gibt es Masern Einzelimpfstoff?

In Deutschland und Österreich gibt es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern mehr. Es ist jedoch möglich, den in der Schweiz zugelassen Einzelimpfstoff Measles Vaccine Live (Produzent: Serum Institute of India, Importeur in die Schweiz: PaxVax Berna GmbH) zu importieren und anzuwenden.

Wann muss man gegen Masern geimpft werden?

Wann sollen die Impfungen gegen Masern bei Kindern durchgeführt werden? Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste MMR -Impfung in der Regel im Alter von 11 Monaten. Die zweite MMR-Impfung soll im Alter von 15 Monaten verabreicht werden. Sie kann frühestens 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen.

Wie viele Impfungen braucht man gegen Masern?

Warum wird zweimal gegen Masern-Mumps-Röteln geimpft? Kindern und Jugendlichen werden zwei MMR-Impfungen empfohlen, da zwischen 5 und 10 von 100 Geimpften durch die erste Impfung nicht ausreichend geschützt werden. Durch die zweite Impfung können bis zu 99 von 100 Personen einen Impfschutz aufbauen.

Wie lange hält eine Masern Impfung bei Kindern?

Wie alle medizinischen Maßnahmen sind auch Impfungen nicht zu 100% wirksam. Die zweifache Masernimpfung verhindert bei etwa 98% bis 99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei ihnen in der Regel zu einem lebenslangen Schutz.