Bin ich selbst versichert oder familienversichert?

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Die zu Ihrer Krankenversicherung zu entrichtenden Beiträge können sich jedoch ändern. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung beraten, bevor Sie Elternzeit anmelden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Soweit Sie vor der Elternzeit pflichtversichert waren, bleibt Ihre Mitgliedschaft erhalten, solange Sie Elterngeld beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. Für das Elterngeld sind keine Beiträge zu zahlen und es wirkt sich auch nicht erhöhend auf aus anderen Rechtsgründen bestehende Beitragspflichten aus. Damit sind Sie in der Regel während der Elternzeit beitragsfrei versichert, wenn Sie keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen erzielen.

Sind Sie ein freiwillig versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, zahlen Sie normalerweise auch während der Elternzeit Beiträge, gegebenenfalls ist das der Mindestbeitrag. Wenn Sie freiwillig versichert sind, aber einen Anspruch auf Familienversicherung hätten, besteht für Sie Beitragsfreiheit. Das bedeutet, Sie müssen keine Beiträge zahlen, wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ebenfalls gesetzlich versichert ist und Sie die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen. Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner privat versichert ist, wird ihr oder sein Einkommen bei der Berechnung Ihrer Beiträge jedoch berücksichtigt.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung.

Wenn Sie während Ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten, sind entsprechend des daraus erzielten Arbeitsentgelts von Ihrem Arbeitgeber und Ihnen Beiträge zu zahlen.

Weiterhin zu zahlen ist der Studentenbeitrag, wenn Sie Studierende/r sind, eingeschrieben bleiben und damit weiter in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind.

  • Sind Sie freiwillig versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, sind normalerweise auch während der Elternzeit Beiträge, ggf. der Mindestbeitrag zu zahlen. Wenn ohne die freiwillige Versicherung ein Anspruch auf Familienversicherung bestünde, besteht jedoch Beitragsfreiheit. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema von Ihrer Krankenversicherung beraten.
  • Soweit Sie vor der Elternzeit bereits beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, ändert sich daran durch die Elternzeit nichts.

Private Krankenversicherung

Falls Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie die Beiträge selbst zahlen - falls Ihr Arbeitgeber bisher einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung gezahlt hat, auch diesen Teil.

Dass in der privaten Krankenversicherung für die Dauer des Bezuges von Elterngeld weiterhin Prämien für den Versicherungsschutz zu zahlen sind, ist den Besonderheiten dieses Versicherungssystems geschuldet. Aus Gleichbehandlungsgründen kann dies nicht dazu führen, dass Ihnen für diesen Zeitraum ein Beitragszuschuss des Arbeitgebers gewährt wird.

Um die finanzielle Belastung der Betroffenen zumindest teilweise zu kompensieren, wird bei der Berechnung des Elterngeldanspruchs jedoch ein gegenüber pflichtversicherten Eltern erhöhtes maßgebliches Einkommen zugrunde gelegt, da für Beiträge in eine private Krankenversicherung kein Abzug erfolgt. Dadurch werden die freiwilligen bzw. privaten Versicherungsbeiträge, die während des Elterngeldbezuges weiter zu leisten sind, durch den sich aus dem höheren Nettoeinkommen ergebenden normalerweise erhöhten Elterngeldanspruch immerhin zum Teil ausgeglichen.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

Beamtinnen und Beamte

Für Beamtinnen und Beamte gelten spezielle beamtenrechtliche Vorschriften. Wenn Sie Beamtin oder Beamter sind, haben Sie auch während der Elternzeit einen Anspruch auf Beihilfe. Außerdem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Beiträgen für Ihre private Krankenversicherung bekommen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Beihilfestelle.

Die Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung können sich jedoch ändern. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung beraten, bevor Sie Elterngeld beantragen.

Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wie ändern sich meine Beiträge?

Wenn Sie neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen haben, müssen Sie keine Beiträge für Ihre Krankenversicherung bezahlen, während Sie Elterngeld bekommen. Beiträge müssen Sie nur zahlen, wenn Sie neben dem Elterngeld weitere Einnahmen haben - zum Beispiel weil Sie Teilzeit arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, dass Sie von diesen Beiträgen befreit werden. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema von Ihrer Krankenkasse beraten.

Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie studieren und eingeschrieben bleiben: Dann müssen Sie weiterhin Beiträge zahlen, auch wenn Sie keine zusätzlichen Einnahmen haben.

Achtung! Falls Ihr Arbeitsverhältnis endet, während Sie Elterngeld bekommen oder in Mutterschutz sind, und Sie den Elterngeld-Bezug unterbrechen, können Sie Ihre Krankenversicherung verlieren. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema bei Ihrer Krankenkasse beraten.

Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Was ändert sich?

Falls Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, müssen Sie wie bisher keine Beiträge zahlen.

Ich bin freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie ändern sich meine Beiträge?

Während Sie Elterngeld bekommen, müssen Sie wie bisher Beiträge zahlen. Als Ausgleich bekommen freiwillige Versicherte meistens ein höheres Elterngeld als gesetzlich Versicherte, weil bei der Ermittlung ihres bisherigen Netto-Einkommens keine Pauschale für Versicherungsbeiträge abgezogen wird. In manchen Fällen müssen Sie nur die Mindestbeiträge zahlen oder sogar gar keine Beiträge.

Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin privat versichert ist, wird ihr oder sein Einkommen bei der Berechnung Ihrer Beiträge berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema von Ihrer Krankenversicherung beraten. 

Wann ist man selbst versichert?

Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2022: 64.350 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro monatlich, beziehungsweise 520 Euro ab dem 1. Oktober 2022) liegt.

Wann bin ich noch familienversichert?

Kinder können bis zu ihrem 18. Geburtstag familienversichert sein. Wenn sie noch nicht berufstätig sind, bis zu ihrem 23. Geburtstag.

Wer gilt als familienversichert?

Kinder können in aller Regel bis zum 18. Lebensjahr familienversichert werden. Das gilt auch für Stiefkinder und Enkel, wenn das Mitglied sie überwiegend unterhält, und für Pflegekinder in häuslicher Gemeinschaft.

Was bedeutet es sich selbst zu versichern?

Selbstversicherung ist der teilweise oder vollständige Verzicht eines Risikoträgers auf den Risikotransfer seiner marktüblich versicherbaren Risiken an Versicherungsunternehmen, weil beim Risikoträger die Möglichkeit eines Risikoausgleichs vorhanden ist.