Auflösing bleint gleich

Das hat schon viele zur Verzweiflung gebracht: Anscheinend kann man die Bildauflösung in Gimp einfach nicht ändern!

Auflösing bleint gleich

23.02.2017

Redaktion Computerwissen

Windows+Linux / Deutsch / Open Source. Wenn Sie die Größe oder die Auflösung eines Bildes in Gimp ändern möchten, wählen Sie den Menübefehl "Bild / Bild skalieren". Hier können Sie Ihr Bild vergrößern und verkleinern. Oft möchte man ein Bild in einer bestimmten Größe in Millimetern auf eine höhere Pixeldichte bringen. Aber das scheint nicht zu gehen.

Ein Beispiel: Wenn Sie ein Bild von 90 Millimeter Breite von 100 auf 300 Pixel pro Zoll schalten, schrumpft das Bild gleichzeitig auf 30 Millimeter Breite. Haben Sie jedoch die Anzeige der Bildgröße auf Pixel geschaltet, bleibt die Bildgröße anscheinend erhalten.

Des Rätsels Lösung: Die Anzahl der Bildpunkte bleibt in beiden Fällen gleich. Wenn Sie aber auf einen Zoll nicht mehr 100 sondern 300 Pixel haben wollen, dann quetscht Gimp die Pixel entsprechend zusammen. Das Bild wird dann kleiner.

Die Lösung: Stellen Sie zuerst die gewünschte Bildauflösung in Bildpunkten pro Strecke ein. Danach vergrößern Sie die Bildmaße wieder auf die ursprüngliche Breite und Höhe. Die Pixeldichte bleibt jetzt gleich.

Die Pixeldichte stellen Sie unter "X-Auflösung" und "Y-Auflösung" ein. Wenn das Kettensymbol daneben geschlossen ist, brauchen Sie nur einen Wert zu ändern. Den anderen passt Gimp automatisch an Ihre Änderung an. Die übliche Maßeinheit ist hier Pixel pro Zoll. Sie entspricht Bildpunkten pro 2,54 Zentimeter. Sie können statt Zoll auch Millimeter, Zentimeter oder Meter verwenden.

Auch für die Breite und Höhe des Bildes stehen verschiedene Maßeinheiten zur Verfügung. Damit das Bild in der richtigen Größe gedruckt wird, benutzen Sie hier am besten Millimeter.

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Bei einer einvernehmlichen Auflösung einigen sich Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in darauf, das Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.


Wichtig

Es müssen weder bestimmte Fristen noch Termine eingehalten werden. Die Zustimmung ist für beide Seiten freiwillig. Niemand kann gezwungen werden, einer einvernehmlichen Lösung zuzustimmen. 

Formvorschriften - worauf müssen Sie achten

Grundsätzlich gibt es für eine einvernehmliche Auflösung keine Formvorschriften. Die einvernehmliche Auflösung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Aus Beweisgründen sollte die einvernehmliche Auflösung jedenfalls schriftlich erfolgen - mit Unterschrift von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in.

Für bestimmte, besonders schutzwürdige Gruppen von Arbeitnehmer:innen gibt es jedoch Schutzvorschriften - zum Beispiel für Schwangere, Präsenz- und Zivildiener oder Lehrlinge.

Freizeit während der Kündigungsfrist - Postensuchtage

Die Gerichte haben noch nicht entschieden, inwiefern ein Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist besteht, wenn die einvernehmliche Auflösung auf Betreiben der Arbeitergeberin bzw. des Arbeitgebers erfolgt. Halten Sie daher diesbezügliche Vereinbarungen schriftlich fest.

Kein Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist besteht, wenn die einvernehmliche Lösung auf Betreiben der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers erfolgt ist.

TIPP

Schauen Sie sich Ihren Kollektivvertrag an - es kann sein, dass er günstigere Regelungen enthält!

Abfertigung und einvernehmliche Auflösung

Für die Abfertigung nach altem Recht ("Abfertigung alt") ist die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses maßgeblich: Bei Arbeitgeberkündigung und einvernehmlicher Auflösung besteht ein Anspruch auf Abfertigung. Bei Arbeitnehmerkündigung besteht kein Abfertigungsanspruch.

Achtung!

Auf Ihr Arbeitsverhältnis kommt das BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz) zur Anwendung? In diesem Fall zählen Zeiten eines Arbeitsverhältnisses für die Abfertigung nach altem Recht nicht, wenn Sie das Arbeitsverhältnis einvernehmlich lösen.

Im neuen Abfertigungsrecht (BMSVG - Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) besteht bei einvernehmlicher Auflösung und bei Arbeitgeberkündigung ein Auszahlungsanspruch. Bei Arbeitnehmerkündigung gibt es - von Ausnahmen abgesehen - keine Auszahlung.

Im Unterschied zum alten Recht geht die Abfertigung bei der Arbeitnehmerkündigung aber nicht verloren. Sie wird in der betrieblichen Vorsorgekasse weiter veranlagt und kann zu einem späteren Zeitpunkt vom Arbeitnehmer abgerufen werden.

Arbeitslosengeld

Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen haben Sie bei einvernehmlicher Auflösung Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Broschüren

  • Abfertigung neu (0,3 MB)
  • Arbeitsverhältnisse beenden (0,5 MB)
  • Arbeitsrecht griffbereit (1,7 MB)

Musterbrief

  • Einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses (0,1 MB)

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Bei Computerbildschirmen und Handydisplays ist die Auflösung eine Kennzahl, um die Qualität der Anzeige zu bewerten. Die Auflösung von Bildschirmen entspricht hier der Gesamtzahl der Pixel in der Breite und Höhe. Sie kennen vielleicht den Ausdruck 1080p für einen Computer- oder Fernsehbildschirm.

Was ist die richtige Auflösung finden?

Je höher diese Nummer ist, desto schärfer ist das Bild zu sehen. Eine gute Basis ist die Full HD-Auflösung mit 1.920 x 1.080 Pixeln (1080p), aber es gibt auch schärfere Auflösungen: QHD mit 2.560 x 1.440 Pixeln und 4K UHD mit 3.840 x 2.160 Pixeln.