Ab wie vielen jahren darf man wählen

Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland noch relativ jung. 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute zogen zehn weitere Länder nach. Auch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kannst du ab deinem 16. Geburtstag deine Stimme bei Kommunalwahlen abgeben.

Auf Landesebene ist das bisher nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein möglich. In Hessen gab es seit 1998 kurzzeitig das Wahlrecht ab 16. Die Änderung wurde 1999 durch die Regierung unter Roland Koch wieder rückgängig gemacht.

In keinem der Länder besitzen 16-Jährige das passive Wahlrecht, das heißt, dass sie zwar wählen dürfen, aber nicht gewählt werden können, z. B. als Gemeinderatsmitglied.

Ab wie vielen jahren darf man wählen

Bundestagswahlen

Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet alle vier Jahre statt. Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik gelebt haben. Neben diesem aktiven Wahlrecht gibt es noch das passive Wahlrecht, was bedeutet, dass man sich selbst zur Wahl stellt (Wählbarkeit). Das passive Wahlrecht schließt alle volljährigen Deutschen ein. Jüngere Mitbürger*innen sind in jedem Fall von der Wählbarkeit in ein Amt ausgeschlossen. Das aktive sowie passive Wahlrecht kann unter bestimmten Bedingungen aberkannt werden.

Die Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme ist für den Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin im Wahlkreis bestimmt, die Zweitstimme für eine Partei und deren Landesliste. Bundestagswahlen vereinen damit sowohl Elemente der Mehrheitswahl, auch Personenwahl genannt, bei der die Kandidat*innen direkt in den Bundestag gewählt werden als auch Elemente der Verhältniswahl (Stimmen für die Parteien). Neben den 299 direkt gewählten Abgeordneten ziehen weitere 299 über die Landeslisten in das Parlament ein. Der Deutsche Bundestag besteht somit aus mindestens 598 Mitgliedern. Hat eine Partei mehr Direktmandate errungen, als ihr nach den Zweitstimmen eigentlich zustehen, so behält sie diese als Überhangmandate. Die Zahl der Bundestagsabgeordneten erhöht sich dann entsprechend. Im momentanen 19. Bundestag gibt es 709 Abgeordnete. Der Frauenanteil liegt bei 31 Prozent. Zusätzlich gibt es eine 5 Prozent-Klausel, nach der nur diejenigen Parteien bei der Vergabe von Parlamentssitzen berücksichtigt werden, die mindestens 5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten haben.