Ab 58 können Arbeitslose schriftlich erklären, dass sie keinen Job mehr suchen

Wenn jemand mit 60 Jahren arbeitslos wird, der dann mit 63 Jahren in vorgezogene Rente gehen könnte, gibt sich dann die Arbeitsagentur noch viele Mühe so einen Arbeitnehmer zu vermitteln? Wiec sieht das aus, wenn dieser Arbeitnehmer ein Spezialist istz, dessen Arbeit nur von wenigen Firmen benötigt wird?

6 Antworten

Ab 58 können Arbeitslose schriftlich erklären, dass sie keinen Job mehr suchen

Das ist keine Frage der Arbeitsagentur, sondern des Arbeitsmarktes, denn nur in wenigen Branchen sind gerade die Erfahrungen der Senioren gefragt.

Wenn er wirklich hochspezialisiert ist, muß er sich selbst kümmern und wird auch Erfolg haben, wenn er einen guten Ruf hat - die Agentur dürfte da nämlich überfordert sein

Ab 58 können Arbeitslose schriftlich erklären, dass sie keinen Job mehr suchen

Die Arbeitsagenturen müssen heute versuchen Arbeitslose bis zu ihrem 63. Lebensjahr zu vermitteln und dann droht die Zwangsrente. Natürlich wissen die Sachbearbeiter, dass da nichts mehr sinnvolles kommt und deshalb verschwinden diese Leute erst in dummen Maßnahmen und dann ab 58 total aus der Statistik.

Ab 58 können Arbeitslose schriftlich erklären, dass sie keinen Job mehr suchen

Ich glaube ab 40 geben die sich keine Mühe mehr. Mein Dad war bei der Armee und hat vieles gelernt und seit 16 jahren findet er keine Arbeit mehr obwohl er sehr viele Sachen gut konnte. Zum Beispiel kann er viele Sachen reparieren oder gut kochen oder sportliche Sachen halt.

Ab 58 können Arbeitslose schriftlich erklären, dass sie keinen Job mehr suchen

Das kommt in der Praxis stark auf denn Vermittler an

Aber das Wiec sieht das aus, wenn dieser Arbeitnehmer ein Spezialist istz, dessen Arbeit nur von wenigen Firmen benötigt wird? spielt keine Rolle

Ab 58 können Arbeitslose schriftlich erklären, dass sie keinen Job mehr suchen

Obwohl ich nur einen Zuschuss über ALG II erhielt, wurde ich mit 64 zwangsverrentet. Das soll ab 2017 nicht mehr erlaubt sein, wenn die zu erwartende Rente niedriger als der Harzt IV Satz ist und später die Grundsicherung beantragt werden muss.

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02.12.2020, 14:09

von

Nettes Hallo in die Forenrunde.

Schon älteres Semester habe ich durch Zufall erfahren dass es die 58-Regelung gibt.

Diese Regel greift ja, wenn das Jobcenter ein Jahr lang Personen ab 58 Jahren keine Jobangebote mehr schickt. Also nicht mehr in der aktuellen Arbeitslosenstatistik erfasst, nur als arbeitssuchend geführt nicht mehr vermittelbar.

Vielleicht der Grund, warum u.a. auch keine schriftliche Aufforderungen seitens Jobcenter zu Rehaanträgen mehr möglich sind.

Meine Frage betrifft sehr wohl das DRV-Forum wie folgend: Macht es fallend unter die 58-Regelung überhaupt noch Sinn u.a. einen beruflichen Rehaantrag an die DRV zu stellen?

Denn die DRV entscheidet letztendlch unter gewissen Voraussetzungen.

Herzliches Danke für weiterhelfende Antworten.

02.12.2020, 14:19

von

Die in § 428 SGB III verankerte 58er-Regelung gibt es seit 2008 nicht mehr.

02.12.2020, 14:25

von

Zitiert von: Menschin

Nettes Hallo in die Forenrunde.

Schon älteres Semester habe ich durch Zufall erfahren dass es die 58-Regelung gibt.

Diese Regel greift ja, wenn das Jobcenter ein Jahr lang Personen ab 58 Jahren keine Jobangebote mehr schickt. Also nicht mehr in der aktuellen Arbeitslosenstatistik erfasst, nur als arbeitssuchend geführt nicht mehr vermittelbar.

Vielleicht der Grund, warum u.a. auch keine schriftliche Aufforderungen seitens Jobcenter zu Rehaanträgen mehr möglich sind.

Meine Frage betrifft sehr wohl das DRV-Forum wie folgend: Macht es fallend unter die 58-Regelung überhaupt noch Sinn u.a. einen beruflichen Rehaantrag an die DRV zu stellen?

Denn die DRV entscheidet letztendlch unter gewissen Voraussetzungen.

Herzliches Danke für weiterhelfende Antworten.

Diese Regelung gilt nur noch für diejenigen, die vor dem 01. Januar 2008 bereits 58 Jahre alt waren und zum Zeitpunkt Leistungsbezieher waren.

02.12.2020, 14:32

Experten-Antwort

Ihre Frage:
Macht es fallend unter die 58-Regelung überhaupt noch Sinn u.a. einen beruflichen Rehaantrag an die DRV zu stellen?

Die Frage ist zunächst: Was möchten Sie mit einem Antrag erreichen?

02.12.2020, 15:30

von

Danke für die Atworten.......aber noch 2019 fielen doch über 58jährige noch unter diese Regel.

" 77.000 Personen über 58 Jahre verschwanden aufgrund einer Sonderregelung aus der Statistik, da ihnen seit über einem Jahr kein Job mehr angeboten worden war.",.........

weiter

"Von den 1,1 Millionen Älteren, die 2018 aus der Arbeitslosenstatistik gefallen sind, haben laut „Frankfurter Rundschau“ nur 222.000 etwas Neues auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden. 220.000 haben sich selbst abgemeldet, oft, um nicht in das Arbeitslosengeld (ALG) II zu fallen. Fast 390.000 galten aus gesundheitlichen Gründen als nicht mehr vermittelbar, weitere befanden sich in Maßnahmen des Jobcenters oder wurden selbstständig.

390000 gleich Schwerbehinderten wie ich? Diese Regelung ist nachwievor aktiv.

Lieber Experte, auch Ihnen Dank für schnelle Antwort.

Was ich erwarte? Ich erwarte dass ich mit angewiesener Hilfe noch einen kleinen Job ergattere. Trotz 50 GdB wegen Schwerhörigkeit seit 50 Jahren(!). Was auf eimal das Problem seit 9 Jahren bzgl. meiner Arbeitslosigkeit ist. Viele Massnahmen seitens Jobcenter absolviert samt Praktika......alle3s paletti aber Absagen über Absagen. Vllt. hat es was damit zu tun, dass das Jobcenter mich nur an Zeitarbeitsfirmen verwies wo ich viel telefonieren muss. Wer weiss, aber natürlich nicht ihr Problem noch meine Fragestellung.

Meine Frage ist ganz einfach, ob ich als sehr bald 60jährige noch einen beruflichen Rehaantrag bei der DRV mit Aussicht auf Erfolg stellen kann? Diese Idee kommt ja vom Jobcenter, wo keine schriftliche Aufforderung möglich wäre. Diesen beruflichen Antrag soll ich stellen um zum IFD zu gelangen. Also eine weitere Massnahme, in der ich persönlich keinen Sinn sehe.

Was Sie und den DRV nicht tangieren muss und daher nochmal meine Frage und Anliegen: Macht ein beruflicher Rehaantrag bei der DRV noch Sinn, wenn ich 9 Jahre arbeitslos bin und schon so gut wie 60 Lenze zähle.

Ein JA oder NEIN sollte möglich sein.

02.12.2020, 16:04

Experten-Antwort

Es bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
Dieser wird die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen, eine Entscheidung treffen und Ihnen diese mitteilen. Wie diese ausfallen wird, kann nicht prognostiziert werden.
Es ist durchaus möglich, dass eine Zusage für Eingliederungszuschüsse erteilt wird oder eine andere Leistung (z. B. IFD) in Betracht kommt. Allein das Lebensalter ist kein Ausschlusskriterium.

02.12.2020, 16:04

Experten-Antwort

Es bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
Dieser wird die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen, eine Entscheidung treffen und Ihnen diese mitteilen. Wie diese ausfallen wird, kann nicht prognostiziert werden.
Es ist durchaus möglich, dass eine Zusage für Eingliederungszuschüsse erteilt wird oder eine andere Leistung (z. B. IFD) in Betracht kommt. Allein das Lebensalter ist kein Ausschlusskriterium.

02.12.2020, 16:04

Experten-Antwort

Es bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
Dieser wird die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen, eine Entscheidung treffen und Ihnen diese mitteilen. Wie diese ausfallen wird, kann nicht prognostiziert werden.
Es ist durchaus möglich, dass eine Zusage für Eingliederungszuschüsse erteilt wird oder eine andere Leistung (z. B. IFD) in Betracht kommt. Allein das Lebensalter ist kein Ausschlusskriterium.

02.12.2020, 17:24

von

Zitiert von: Experte/in

Es bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
Dieser wird die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen, eine Entscheidung treffen und Ihnen diese mitteilen. Wie diese ausfallen wird, kann nicht prognostiziert werden.
Es ist durchaus möglich, dass eine Zusage für Eingliederungszuschüsse erteilt wird oder eine andere Leistung (z. B. IFD) in Betracht kommt. Allein das Lebensalter ist kein Ausschlusskriterium.

So viel kann man aber sagen. Mit 60 Jahren werden Sie keine Umschulung mehr finanziert bekommen.

02.12.2020, 17:52

von

Wenn Sie selbst keinen Sinn in einer LTA Maßnahme sehen, macht es eigentlich keinen Sinn so einen Antrag zu stellen.

In Ihrem Alter bekommen Sie höchstwahrscheinlich einen Eingliederungszuschuß in aussicht gestellt, werden aber trotzdem höchstwahrscheinlich keinen Arbeitgeber finden der Sie einstellt.

Damit wäre der Antrag zwar bewilligt, diese Bewilligung hat aber für Sie kaum einen Nutzen.

Böse Frage am Rande: würden Sie (als Firmenchef) sich selbst einstellen? Oder lieber doch jemand jüngeren?

02.12.2020, 18:19

von

Als Hinweis zur Zählweise unserer großartigen Regierung, NIEMAND ab 55 wird in der Arbeitslosenstatistik aufgeführt. Diese Menschen werden gesondert erfasst gelten aber nicht als Arbeitslos als Zählweise. Neben den 4,5 Millionen Arbeitslosen in Hartz4 eine weitere grandiose Lösung die Zahlen zu senken und einen Erfolg nach dem anderen zu vermelden.

02.12.2020, 18:23

von

Zitiert von: KSC

Wenn Sie selbst keinen Sinn in einer LTA Maßnahme sehen, macht es eigentlich keinen Sinn so einen Antrag zu stellen.

In Ihrem Alter bekommen Sie höchstwahrscheinlich einen Eingliederungszuschuß in aussicht gestellt, werden aber trotzdem höchstwahrscheinlich keinen Arbeitgeber finden der Sie einstellt.

Damit wäre der Antrag zwar bewilligt, diese Bewilligung hat aber für Sie kaum einen Nutzen.

Böse Frage am Rande: würden Sie (als Firmenchef) sich selbst einstellen? Oder lieber doch jemand jüngeren?

Man kann herauslesen, dass der Fragesteller das ganze gar nicht möchte! Es ist eine Idee des Jobcenters. Er möchte aufgrund der 58er Regelung seine Ruhe haben, lediglich ein Job ist der Wunsch.

02.12.2020, 18:41

von

Das ist mir auch klar,

seine Ruhe hat er wenn er den LTA Antrag stellt und abwartet; dann ist das JC zunächst mal glücklich und zufrieden.

Die DRV hat einen Fall mehr auf dem Tisch, der wahrscheinlich mit einer Zusage eines Eingliederungszuschuss schnell vom Tisch ist. Oder LTA wird abgelehnt weil nicht nötig.

Und der Kunde ist so weit wie vorher.

Wenn er einen job will muss er den halt suchen - die DRV bäckt ihm sicher keinen.

02.12.2020, 19:42

von

Zitiert von: Ouz

Als Hinweis zur Zählweise unserer großartigen Regierung, NIEMAND ab 55 wird in der Arbeitslosenstatistik aufgeführt. Diese Menschen werden gesondert erfasst gelten aber nicht als Arbeitslos als Zählweise. Neben den 4,5 Millionen Arbeitslosen in Hartz4 eine weitere grandiose Lösung die Zahlen zu senken und einen Erfolg nach dem anderen zu vermelden.

Danke für diesen „erkenntnisreichen und völlig nutzlosen“ Beitrag.

02.12.2020, 21:43

von

Zitiert von: KSC

Das ist mir auch klar,

seine Ruhe hat er wenn er den LTA Antrag stellt und abwartet; dann ist das JC zunächst mal glücklich und zufrieden.

Die DRV hat einen Fall mehr auf dem Tisch, der wahrscheinlich mit einer Zusage eines Eingliederungszuschuss schnell vom Tisch ist. Oder LTA wird abgelehnt weil nicht nötig.

Und der Kunde ist so weit wie vorher.

Wenn er einen job will muss er den halt suchen - die DRV bäckt ihm sicher keinen.

Sorry, dass ging nicht gegen Sie! Der Fragesteller hat sicher gehofft, dass ihm hier auf seine Frage jemand mit einem sicheren"Nein"antwortet und er damit aus der Nummer raus kommt. Leider ist die Antwort:"Sie sind zu alt und die RV sieht das wegen der magischen 58 genauso" nicht möglich.

Wann ist man vom Arbeitsamt nicht mehr vermittelbar?

Wer über einen längeren Zeitraum keinen Job findet und nach Ansicht der Arbeitsagentur beziehungsweise der Jobcenter keine Aussicht auf Arbeit hat, gilt als unvermittelbar. Dies kann sich nur auf den gewählten Beruf oder auf alle beruflichen Tätigkeiten insgesamt beziehen.

Hat man mit 59 noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt?

Die Antwort lautet: ja! Dass man mit 50 zu alt für den Arbeitsmarkt ist, stimmt so heute nicht mehr. Die Anzahl der Erwerbstätigen ab 50 ist gestiegen, so waren 2014 fast 80% der 55- bis 59-jährigen berufstätig. Zum Vergleich: 2000 lag die Zahl bei nicht mal 60%.

Bin 58 und arbeitslos?

Ab 50 gibt es länger ALG I Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann bis zu 15 Monate ALG I erhalten. Für Arbeitslose zwischen 55 und 58 Jahren gibt es die Leistung für maximal 18 Monate, bei nachgewiesenen 36 Beschäftigungsmonaten. Wer 58 oder älter ist, bekommt bis zu 24 Monate ALG I.

Was passiert wenn man arbeitslos ist und sich nicht bewirbt?

Wer sich auf zumutbare Beschäftigungsangebote der Agentur für Arbeit nicht bewirbt, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Wenn aber drei Angebote innerhalb eines kurzen Zeitraums erfolgen, rechtfertigt die Nichtbewerbung nur eine und nicht gleich drei Sperrzeiten.