Wie viele stimmen braucht eine partei um zu regieren

Der Bundesrat ist ein "Parlament der Länderregierungen". Nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein (Artikel 51 Abs. 1 GG). Die Opposition in den einzelnen Ländern hat keine Möglichkeit, sich im Bundesrat unmittelbar Gehör zu verschaffen.

Gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Grundgesetzes hat jedes Land mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.

Insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen und demzufolge 69 ordentliche Mitglieder, denn jedes Land kann nur so viele ordentliche Mitglieder für den Bundesrat benennen, wie es dort Stimmen hat (Artikel 51 Abs. 3 GG). So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 35 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 46 Stimmen aus.

Kommt nach einer Landtagswahl eine neue Regierung ins Amt, muss diese ihre Mitglieder für den Bundesrat neu benennen. Die Zusammensetzung des Bundesrates ändert sich also erst, wenn die neue Regierung im jeweiligen Landtag vereidigt wurde. Bis dahin geben Mitglieder der alten Regierung die Stimmen des Landes im Bundesrat ab.

Wie viele stimmen braucht eine partei um zu regieren

Zusammensetzung des Bundesrates

© Bundesrat | 2022

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Kompromisslösung

Das abgestufte Stimmengewicht ist ein Kompromiss zwischen der "föderativen" Forderung nach Gleichbehandlung der Länder und dem demokratischen Ideal einer exakten Repräsentation der jeweiligen Einwohnerzahlen. Diese Lösung soll auch gewährleisten, dass die großen Länder die übrigen nicht übertrumpfen, aber auch die kleinen Länder die großen nicht majorisieren können.

Der Bundesrat wird nicht gewählt

"Bundesrats-Wahlen" gibt es nicht. Der Bundesrat kennt deshalb auch keine Wahlperioden. Er ist verfassungsrechtlich gesehen ein "ewiges Organ", das sich auf Grund der Landtagswahlen von Zeit zu Zeit erneuert. Die Wahlen zum Landesparlament haben dadurch stets auch eine bundespolitische Bedeutung.

Wie viele stimmen braucht eine partei um zu regieren

© dpa | Martin Schutt

Die Wähler entscheiden zwar in erster Linie über die Zusammensetzung des Landtages und darüber, wer im Land regieren soll; indirekt wird damit aber zugleich festgelegt, wer im Bundesrat Sitz und Stimme erhält, denn die Mehrheit im Landesparlament bestimmt die Landesregierung, die ihrerseits die Bundesratsmitglieder aus ihrer Mitte bestellt (Artikel 51 Abs. 1 GG).

Mit CDU, CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind derzeit sieben Parteien im Deutschen Bundestag vertreten. Auf dem Stimmzettel zur kommenden Bundestagswahl am 26. September 2021 werden viel mehr Parteien aufgelistet sein. Die meisten von ihnen scheitern jedoch an der Fünf-Prozent-Hürde, ziehen deshalb nicht ins Parlament ein. Wie funktioniert die Sperrklausel und warum gibt es sie überhaupt?

Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen seit 1953

Die Fünf-Prozent-Hürde gibt es in Deutschland auf Bundesebene seit 68 Jahren. 1953 verabschiedete der Bundestag ein neues Bundeswahlgesetz und führte sie für Bundestagswahlen ein. Seitdem müssen Parteien mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten, um ins Parlament einzuziehen. Liegt das Zweitstimmenergebnis einer Partei darunter, werden ihr keine Sitze zugeteilt.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Gewinnt ein Kandidat einer Partei in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen, kann er trotzdem in den Bundestag einziehen. Dies war 2002 der Fall, als die PDS an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war, die PDS-Politikerinnen Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau aber trotzdem in den Bundestag einziehen konnten. Beide hatten in ihren Berliner Wahlkreisen die Direktmandate errungen.

Dreimal wurde die Grundmandatsklausel wirksam

Hat eine Partei sogar drei Wahlkreise gewonnen, kommt sie in den Bundestag und darf ihre Abgeordnetenzahl sogar entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses aufstocken. Diese sogenannte Grundmandatsklausel kam in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland drei Mal zum Tragen: 1953 profitierte davon die Deutsche Partei, 1957 die Deutsche Zentrumspartei und schließlich nach der Wiedervereinigung auch die PDS: 1994 hatte sie nur 4,4 Prozent der gültigen Zweitstimmen gewonnen – aber vier Direktmandate. Ihr wurden daraufhin 26 Landeslistensitze zugeteilt.

Ausgenommen von der Sperrklausel sind Parteien nationaler Minderheiten. Das betrifft zum Beispiel den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein.

Sperrklauseln in den Ländern und Kommunen

Auch die meisten Landtagswahlverfahren orientieren sich am Bundeswahlrecht und damit auch an der Fünf-Prozent-Hürde. Auf kommunaler Ebene haben aber fast alle Bundesländer entsprechende Regelungen abgeschafft. Nur bei den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin gibt es noch eine Sperrklausel in Höhe von drei Prozent.

In Bremen gilt für die Wahl der Stadtbürgerschaft eine Fünf-Prozent-Hürde – eine Ausnahmeregelung, weil sie nicht in einem eigenen Wahlgang stattfindet.

Weimarer Erfahrungen

Ziel der Fünf-Prozent-Hürde ist es, eine zu starke Fragmentierung des Parlaments zu verhindern. Mit der 1953 eingeführten bundesweiten Regelung sollte verhindert werden, dass sehr kleine Parteien im Bundestag vertreten sind. Stattdessen sollten stabile, regierungsfähige Mehrheiten unterstützt werden.

Hintergrund waren die Erfahrungen aus der Weimarer Republik, in der eine zersplitterte Parteienlandschaft die Zusammenarbeit im Parlament massiv beeinträchtigt hatte. Die Folge waren schwierige Regierungsbildungen, politische Instabilität und häufige Neuwahlen.

Kritik an der Fünf-Prozent-Hürde

Trotzdem war die Fünf-Prozent-Hürde in ihrer Geschichte stets umstritten: Kritiker vertreten die Meinung, dass die Sperrklausel etablierte Parteien begünstige und kleineren Parteien den Einzug in das Parlament zu stark erschwere. Diese würden seltener gewählt, da viele Bürger nicht riskieren wollen, dass ihre Stimme wegen der Sperrklausel verloren geht.

Die Fünf-Prozent-Hürde widerspreche zudem dem grundgesetzlich verankerten Gebot, nach dem jede Stimme gleich viel wert sein müsse.

Karlsruhe kippt Sperrklausel bei Europawahlen

Intensiv geführt wurde diese Debatte um die Fünf-Prozent-Hürde zuletzt 2014: Das Verfassungsgericht hatte gerade im Februar die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter sahen es als erwiesen an, dass eine solche Sperrklausel gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Sie entsprachen damit einer Klage von 19 kleineren Parteien, darunter die NPD, die Piratenpartei und die Freien Wähler, sowie von mehr als tausend Bürgern.

Eine Sperrklausel sei weiterhin noch nicht nötig, „um die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu erhalten“. Das Europäische Parlament sei auch nicht mit dem Bundestag zu vergleichen, „wo die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung nötig ist“, so die Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Bereits 2011 hatte es die zuvor gültige Fünf-Prozent-Hürde bei den Wahlen zum Europaparlament gekippt. Damit gab es bei der Europawahl im Mai 2014 erstmals keinerlei Sperrklausel mehr in Deutschland.

Unterschiedlich hohe Hürden in Europa

Die Sperrklausel bei Parlamentswahlen besteht jedoch weiter – und das nicht nur in Deutschland: In Europa kennen viele Staaten ähnliche Regelungen, wobei die Höhe der Zugangsbarriere von Land zu Land sehr unterschiedlich ist. So hat beispielsweise Dänemark eine Sperrklausel in Höhe von zwei Prozent, Österreich eine in Höhe von vier Prozent.

Die niedrigste Hürde existiert in den Niederlanden und liegt bei rund 0,67 Prozent. Eine der höchsten Barrieren hingehen gibt es in der Türkei: Hier müssen Parteien mindestens zehn Prozent der Stimmen erreichen, um ins Parlament einzuziehen. (sas/08.02.2021)

Was ist wichtiger 1 oder 2 Stimme?

Die Zweitstimme ist bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die grundsätzlich maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden.

Welche Mehrheit braucht eine Koalition?

Die Bildung einer Koalition ist wahrscheinlich, wenn keine Partei bei den Parlamentswahlen die absolute Mehrheit erringt. Eine Koalition muss allerdings nicht notwendig eine Parlamentsmehrheit erbringen, sie kann auch zu einer Minderheitsregierung von zwei oder mehr Partnern führen.

Wie viele Stimmen braucht man um in den Bundestag zu kommen?

Mit der Zweitstimme wird der Anteil an Sitzen der Parteien im Parlament bestimmt; wenn eine Partei bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen oder mindestens 3 Direktmandate erhält (Sperrklausel), kommen genau so viele Kandidaten in den Bundestag, wie dies dem Anteil an Stimmen unter allen Parteien entspricht, die die ...

Wie kommt man in die Regierung?

Eine Regierung kann je nach Herrschaftsform unterschiedlich zustande kommen: durch Wahlen oder Ernennung: Demokratie, Aristokratie, Plutokratie, Monarchie. durch Ernennung oder Vererbung: Autokratie, Aristokratie, Monarchie. durch Gewalt: Autokratie (z.