Wie viele personen dürfen in nrw an einer beerdigung teilnehmen

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  1. Informationen
  2. Corona & Beerdigungen

Liebe Leserinnen und Leser, 

aktuell gibt es keine Einschränkungen mehr bzgl. der Bestuhlung und Nutzbarkeit der städtischen Friedhofskapellen. Die Kapellen können wieder voll ausgelastet werden.

Wie viele personen dürfen in nrw an einer beerdigung teilnehmen

Laatzen:

Kapelle Heidfeld 150 Personen
Kapelle Rethen 80 Personen
Kapelle Ahornstraße 60 Personen
Kapelle Ingeln-Oesselse 80 Personen
Kapelle Brocksberg 12 Personen
Kapelle Gleidingen 90 Personen

Hannover:

Kapelle Stöcken 56 Personen
Kapelle Ahlem 38 Personen
Kapelle Vinnhorst 56 Personen
Kapelle Engesohde 85 Personen
gr. Kapelle Seelhorst 170 Personen
kl. Kapelle Seelhorst 60 Personen
Kapelle Kirchrode 57 Personen
alte Kapelle Ricklingen 70 Personen
neue Kapelle Ricklingen 118Personen
Kapelle Badenstedt 60 Personen
gr. Kapelle Lahe 180 Personen
mitl. Kapelle Lahe 104 Personen
kl. Kapelle Lahe 48 Personen
Kapelle Misburg 120 Personen
Kapelle Bothfeld 60 Personen
Kapelle Isernhagen Süd 90 Personen


Wie viele personen dürfen in nrw an einer beerdigung teilnehmen

Was gilt aktuell bei Beerdigungen in NRW?

Wie auch in allen anderen Lebensbereichen gilt die dringende Empfehlung: alle an Bestattungen teilnehmenden Personen werden gebeten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen.

Wer darf zu einer Beerdigung gehen?

Allgemeines. Prinzipiell kann jeder zu einer Trauerfeier mit anschließender Erd- oder Urnenbestattung gehen, der sich mit dem/der Verstorbenen verbunden gefühlt hat (z.B. Verwandte, Kollegen, Nachbarn, Schulkameraden, Bekannte, Freunde vom Sportverein usw.)

Wer nimmt an Beerdigung teil?

Wie viele Trauergäste bei der Trauerfeier anwesend sind entscheiden die engsten Familienangehörigen. Für diese gilt es zu bedenken, dass nicht nur die engste Familie, sondern auch Freunde, Nachbarn, Kollegen oder andere Bekannte gerne Abschied nehmen wollen.

Wie viel gibt man zu einer Beerdigung?

Im Allgemeinen gelten Beträge von zwanzig bis fünfzig Euro als angemessen. Je enger man mit dem Verstorbenen verbunden war, desto höher kann der Betrag ausfallen. Auf eine Spende von unter zwanzig Euro sollte eher verzichtet werden.