Das erwartet Sie in diesem Artikel
Show
Was ist ein Freistellungsauftrag?Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Anleger ihre Bank oder Sparkasse, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug zu befreien. Ohne diesen Auftrag führt das Geldinstitut 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Wer das nicht möchte, der kann mittels Freistellungsauftrag den Zinsverlust ganz oder teilweise verhindern. Insgesamt darf jeder Sparer 801 Euro an Kapitalerträgen freistellen, Ehegatten 1.602 Euro. Pro Bank genügt ein Freistellungsauftrag für jeweils alle Konten und Depots. Die frühere Auflistung pro Konto oder Depot ist hinfällig. Existieren Anlagekonten und Depots bei mehreren Geldhäusern, kann man den Sparerpauschbetrag splitten und die Teilbeträge auf verschiedene Freistellungsaufträge pro Bank verteilen. Was ist die Abgeltungsteuer?Bei der Geldanlage – wie etwa Tagesgeld oder Festgeld – sollte man immer auch das steuerliche Einmaleins der Abgeltungsteuer im Blick haben. Sonst füllt man Vater Staat mit unnötig bezahlten Steuern die Staatskasse und schmälert damit die eigene Rendite fürs Ersparte. Bei Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapiergeschäften fällt ein Pauschalabzug von 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag direkt an der Quelle an. Für Kirchenmitglieder kommt noch Kirchensteuer hinzu – in Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie acht Prozent der Abgeltungsteuer, im übrigen Bundesgebiet neun Prozent. Ist der Bank ihre Konfessionszugehörigkeit bekannt, wird der Gotteslohn beim Steuerabzug automatisch berücksichtigt. Das hat Vorteile, denn es wird dann nur eine ermäßigte Abgeltungsteuer von 24,51 Prozent (Bayern/BaWü) bzw. 24,45 (übriges Bundesgebiet) statt 25 Prozent einbehalten. Damit wird berücksichtigt, dass der Anleger die Kirchensteuer als Sonderausgaben steuerlich geltend machen könnte. Die Gesamtsteuerbelastung auf Kapitalerträge beträgt dann inklusive Soli und Kirchenabgabe 27,82 beziehungsweise 27,99 Prozent (je nach Region acht oder neun Prozent Kirchensteuer). Konfessionslose zahlen 26,38 Prozent. Soviel Zinserträge können Kinder, Studenten und Rentner mit niedrigem Einkommen steuerfrei kassieren:
Quelle: eigene Recherche; Zehn Tipps gegen zu viel Abgeltungsteuer
So berechnet sich der Steuerabzug auf Kapitalerträge
Anleger, die ihrer inländischen Bank einen Freistellungsauftrag über den Sparerpauschbetrag von 801 / 1.602 Euro (Ledige/Verheiratete) erteilen, bekommen bis zu diesem Freibetrag Kapitaleinkommen ohne Steuerabzüge - brutto für netto - ausgezahlt. Doch jeder sechste Bundesbürger versäumt es - aus Bequemlichkeit oder Unkenntnis - sein steuerfreies Volumen per Freistellungsauftrag optimal auszuschöpfen. Wie wird eigentlich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge bezahlt?Sofern der Sparer seiner Bank einen wirksamen Freistellungsauftrag erteilt hat, bekommt man seine Zinsen und Dividenden bis zum steuerfreien Limit auch ohne Abzug der Kirchensteuer ausbezahlt. Seit Anfang 2015 sind die Banken gesetzlich verpflichtet, auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch abzuführen, wenn das Freistellungsvolumen ausgeschöpft ist. Die dazu notwendigen Informationen zur Religionszugehörigkeit haben sich Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften durch einen automatisierten Abruf gespeicherter Steuerdaten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn beschafft. Haben Sie diesem Datenabgleich widersprochen, kommen Sie allerdings um eine Steuerzahlung des Gotteslohnes nicht herum. Die Kirchensteuer wird über die Einkommensteuererklärung für 2018 nacherhoben. Dort erhalten Sie den FreistellungsauftragAlle Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften halten ein eigenes Formular für Sie bereit. Fragen Sie daher zuerst bei Ihrer Bank nach. Der Freistellungsauftrag kann auf dem Postweg oder auch per Fax erteilt werden. Wer sein Konto online führt, erteilt seinen Freistellungsauftrag auch bequem von zu Hause via Internet. Da der Freistellungsauftrag nur unterschrieben gültig ist, muss man sich aber auch hier mit den üblichen PIN/Tan-Verfahren im Onlinebanking legitimieren. Das Freistellungsverfahren ist für Bankkunden kostenlos – die Bank darf keine Gebühren für die Verwaltung der Freistellungsaufträge berechnen. Der Auftrag ist nur gültig, wenn auf ihm auch die elfstellige Steueridentifikationsnummer angegeben wird, die jeder Steuerzahler vom Finanzamt erhalten hat. Biallo-Tipp Man kann die Kennung aus dem letzten Steuerbescheid des Finanzamtes oder der letzten Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ablesen oder bei seinem örtlichen Finanzamt erfragen. Online kann man die Nummer über das Bundeszentralamt für Steuern abrufen (www.bzst.de / unter "Steuern national"). Darauf sollten Sie außerdem beim Freistellungsauftrag achten
Freistellungsaufträge zu hoch: Das sind Ihre MöglichkeitenEine Möglichkeit ist, einen überhöhten Freistellungsauftrag wieder zu verringern. Dazu stellt man einfach bei der Bank einen neuen Freistellungsauftrag mit geringerem Betrag. Können Sie sich aber nicht entscheiden, bei welcher Bank die Zinserträge voraussichtlich niedriger sein werden als zunächst angenommen, können Sie die überhöhten Freistellungsaufträge auch in voller Höhe stehen lassen. Das Finanzamt bekommt von zu hohen Freistellungsaufträgen zunächst keinen
Wind. Ursache hierfür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 1999. Seither melden Banken dem Bundeszentralamt für Steuern nicht mehr die Höhe der insgesamt gestellten Freistellungsaufträge, sondern nur die tatsächlich steuerfrei ausgezahlten Erträge. Das bedeutet: Das Bundesamt und nachfolgend die Finanzämter haben gar keine Informationen darüber, wie viel Kapitalerträge insgesamt vom Anleger frei gestellt worden sind. Entsprechend wird der Fiskus auch keine unangenehmen Nachfragen stellen, falls die Summe aller Freistellungsaufträge 801 Euro übersteigt, die tatsächlichen Erträge aber darunter bleiben. Ergibt sich nun, dass eine Geldanlage im Lauf des Jahres nicht so gut läuft wie geplant, kann man also trotz überhöhter Freistellungsaufträge innerhalb des gesetzlichen Limits von 801 Euro bleiben. Folglich hätten die überhöht ausgestellten Freistellungsaufträge keine negativen Auswirkungen. Fiskus wird bei Überschreiten der Obergrenze aktivÜberschreitet allerdings die Summe aller vereinnahmten Zinsen und Dividenden den maximal zur Verfügung stehenden Sparerpauschbetrag von 801 Euro je Person, alarmiert das Bundeszentralamt für Steuern das zuständige Finanzamt. Dieses wird den Sparer dann auffordern, im Rahmen der Steuererklärung die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) auszufüllen und einzureichen. In der Regel wird der Fiskus dann rückwirkend Steuern erheben. Biallo-Tipp: Damit man bei einer Vielzahl von Freistellungsaufträgen nicht den Überblick verliert, sollte man sich die einzelnen Beträge gesondert notieren und überhöhte Freistellungsaufträge besser gleich mindern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum FreistellungsauftragErfährt das Finanzamt die Höhe meiner Freistellungsaufträge?Nein, die Höhe der erteilten Freistellungsaufträge erfährt der Fiskus nicht, allerdings wird von den Banken die Höhe der freigestellten Kapitalerträge gemeldet. Denn jede einzelne Bank muss die freigestellte Höhe jährlich dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen. Dieses wiederum meldet Anleger, die zu viele Kapitalerträge freistellen, ihrem Finanzamt. Von dort gibt es dann umgehend einen "blauen Brief" mit der freundlichen Aufforderung, die Freistellungaufträge wieder auf das gesetzliche Höchstmaß zu begrenzen. Zudem verlangt der Fiskus für die falsch abgerechneten Jahre nachträglich eine Steuererklärung, um unberechtigte Steuervorteile wieder einzusammeln. Wie verteilen wir nach unserer Hochzeit die Freistellungsaufträge und ab wann gelten die neuen?Jungvermählte Paare können einen oder mehrere gemeinsame Freistellungsaufträge über insgesamt 1.602 Euro erteilen. Die Aufträge gelten für das ganze Jahr, auch rückwirkend für die Monate vor der Hochzeit. Hat ein Partner vor der Hochzeit die 801 Euro Freistellungsvolumen ausgeschöpft und der andere noch nicht, erstattet die Bank nach dem neuen gemeinsamen Freistellungsauftrag die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Konto nur auf den Namen eines Ehepartners lautet oder auf beide (BMF-Schreiben vom 9.10.2012 – Az. IV C 1 – S 2252/10/10013, Rz. 261). Ich habe Steuern auf Kapitalerträge bezahlt, obwohl mein Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft war. Was kann ich tun?Die einzelne Bank belässt Kapitalerträge nur bis zur Höhe des ihr erteilten Freistellungsauftrages steuerfrei. Ein ungenutztes Freistellungsvolumen bei anderen Banken wird nicht berücksichtigt. Bei einer Bank waren im letzten Jahr Ihre Zinserträge oder Dividenden höher als der Freistellungsauftrag – deshalb hat das Kreditinstitut Steuern einbehalten. Sie können sich diese Abgeltungsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Geben Sie dazu für das letzte Jahr eine Einkommensteuererklärung ab und fügen Sie das Formular Anlage KAP ausgefüllt bei. Ich habe Mietkaution bezahlt. Kann ich auch für dieses Spargeld einen Freistellungsauftrag erteilen?Leider nein. Für bestimmte Konten und Erträge kann generell kein Freistellungsauftrag erteilt werden. Dazu zählen zum Beispiel Konten, die zum Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden, Freiberuflern oder Vermietern gehören. Auch für Treuhandkonten (Mietkaution) oder gemeinschaftliche Konten von Wohnungs- und Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften, Vereinen oder Investmentclubs ist eine Steuerfreistellung nicht vorgesehen. Steuerabzüge muss jeder einzelne Beteiligte anteilig über die eigene Steuererklärung vom Finanzamt zurückfordern. Dazu benötigt man eine Steuerbescheinigung der kontoführenden Bank. Die bescheinigte Steuer muss dann auf alle Kontoinhaber aufgeteilt werden. Biallo-Tipp: Wohneigentümer fordern diesen Beleg bei ihrer Hausverwaltung an. Hält man ausländische Aktien in seinem Depot, kann es vorkommen, dass trotz erteiltem Freistellungsauftrag dennoch ausländische Quellensteuer einbehalten wird. Auch das kann man nicht verhindern, denn die Freistellung gilt nur für die deutsche Abgeltungsteuer. Oft kann man aber Quellensteuern im Ausland zurückfordern. Fragen Sie Ihren Bankberater. Fotos Umfrage: Artur Szczybylo/Shutterstock.com, Tiko Aramyan/Shutterstock.com, nito/Shutterstock.com Was passiert wenn ich den Freistellungsauftrag überschreitet?Wird der sogenannte Sparerpauschbetrag überschritten, fällt die 25-prozentige Abgeltungsteuer an. Damit die Kapitalerträge ohne Steuerabzug in die eigene Tasche fließen, stellen Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften sogenannte Freistellungsaufträge bereit.
Wer kontrolliert Freistellungsauftrag?Kontrollverfahren Freistellungsaufträge ( FSAK ) Kreditinstitute und andere Unternehmen, die zum Steuerabzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind, melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge.
Wie viele freistellungsaufträge kann man haben?Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, die bei dem Institut erzielt werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Konten oder Depots ist nicht möglich. Freistellungsaufträge können gegenüber mehreren Kreditinstituten erteilt werden, dürfen jedoch in der Summe nicht den Sparerfreibetrag übersteigen.
Wird der Freistellungsauftrag geprüft?Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Freistellungsbetrag das Freistellungsvolumen von 801 Euro pro Sparer beziehungsweise 1.602 Euro nicht überschreitet. Das Finanzamt überprüft das. Haben Sie mehr angegeben, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine Ordnungsstrafe.
|