Wie viele Fehler darf man bei dem Einbürgerungstest haben?

Wenn Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung einreichen möchten, ist der bundeseinheitliche Einbürgerungstest obligatorisch. Hier erfahren Sie, wie der Einbürgerungstest genau abläuft.

Wenn Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde geprüft hat, ob bei Ihnen alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind, können Sie sich zum Einbürgerungstest anmelden. Wo und wann der Einbürgerungstest genau stattfindet, erklärt Ihnen die Behörde. Einbürgerungstest bei einbuergerungstest.biz durchführen

Anmeldung und Termin für den Einbürgerungstest

Oft kann man den Einbürgerungstest in einer örtlichen Volkshochschule ablegen. Dort können Sie auch die Termine für den Test erfragen. In der Regel gibt es dafür Anmeldefristen von etwa 3 Wochen. Sie sollten sich daher frühzeitig um einen Termin für Ihren Einbürgerungstest bemühen. Sofern Sie sich persönlich für den Einbürgerungstest anmelden, sollten Sie Ihren gültigen Pass mitbringen. Beachten Sie zudem, dass für den Test eine Gebühr von 25 Euro anfällt. Diese Gebühr ist in bar bei der Anmeldung zu entrichten. Wenn Sie den Test wiederholen müssen, muss die Gebühr erneut bezahlt werden.

So läuft der Einbürgerungstest ab:

  • Sie finden sich zur angegebenen Uhrzeit im jeweiligen Raum für den Einbürgerungstest ein.
  • Sie sollten Ihren Pass sowie einen Stift mitbringen.
  • Sie erhalten einen personalisierten Fragenkatalog mit 33 Fragen. Sie haben für die Bearbeitung 60 Minuten Zeit. Um den Test zu bestehen, müssen mindestens 17 Fragen korrekt beantwortet werden.
  • Der Schwierigkeitsgrad für den Einbürgerungstest ist für jeden Test gleich.
  • 30 Fragen beziehen sich dabei auf die Themen:

– Leben in der Demokratie

– Geschichte und Verantwortung

– Mensch und Gesellschaft

3 Fragen beziehen sich auf das jeweilige Bundesland, in dem Sie leben möchten.

  • Für jede Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, von denen nur eine richtig ist (Single-Choice-Test)
  • Ist die Zeit abgelaufen, werden die Fragebögen eingesammelt und später zentral ausgewertet.
  • Sie erhalten von der Behörde per Post, in der Regel 2 Wochen nach dem Einbürgerungstest, Ihr individuelles Testergebnis.
  • Mit dem bestandenen Einbürgerungstest können Sie bei der Einbürgerungsbehörde die erforderlichen Kenntnisse über die Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Wenn Sie bereits einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben, wird die zuständige Behörde ebenfalls vom Ergebnis unterrichtet.
  • Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, dann können Sie den Test wiederholen. Sie können den Einbürgerungstest grundsätzlich so oft wiederholen, wie Sie möchten. Beachten Sie, dass Sie dann jedes Mal eine Gebühr zahlen müssen.

Neben dem Einbürgerungstest müssen Sie, wenn Sie nicht schon bereits ein gültiges Zertifikat oder einen Schulabschluss an einer deutschen Schule habe, zusätzlich einen Sprachtest absolvieren.

Vorbereitung auf den Einbürgerungstest

Der Fragenkatalog für den Einbürgerungstest ist mit 300 Fragen sehr umfangreich, aber mit der richtigen Vorbereitung sind Sie gut gerüstet, um den Test zu bestehen. Dafür stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen. Zum einen können Sie den Test online durchführen und Ihr Wissen im Vorfeld erproben. So können Sie die Fragen online von zuhause aus beantworten und direkt die richtigen Antworten sehen. Auf diese Weise finden Sie heraus, wo Ihre Fehler liegen und in welchen Bereichen Sie sich noch intensiver vorbereiten sollten.

Neben dem Online-Angebot haben Sie zudem die Möglichkeit, den Fragenkatalog in Ihrer örtlichen Volkshochschule einzusehen. Einige Volkshochschulen bieten darüber hinaus ein Prüfungstraining für den Einbürgerungstest an. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer nächsten Volkshochschule.

Das Innenministerium hat bei der Erstellung des politisch umstrittenen Einbürgerungstests gepatzt. Der im Internet veröffentlichte Test enthielt nach stern.de-Recherchen mindestens zwei sachliche Fehler und mehrere Ungenauigkeiten. Die Mitarbeiter von CDU-Minister Wolfgang Schäuble mussten heimlich nachbessern.

Von Malte Arnsperger, Marcus Gatzke und Lisa Louis

Für das Innenministerium des CDU-Politikers Wolfgang Schäuble ist es eine denkbar peinliche Angelegenheit. Beim Verfassen des politisch umstrittenen Einbürgerungstests sind seinen Mitarbeiter mindestens zwei inhaltliche Fehler unterlaufen, andere Fragen waren äußerst missverständlich formuliert. Deshalb hat das Ministerium die ursprünglich im Internet veröffentlichte Version des Tests nachträglich korrigiert, ohne davon die Öffentlichkeit zu informieren. Dies ergaben Recherchen von stern.de nach Hinweisen von Lesern. Das Ministerium gestand die Fehler auf Anfrage ein. Die falsche Version war jedoch über Tage auf der offiziellen Internetseite abrufbar.

"Das ist schlichtweg falsch"

Der ursprüngliche Test enthielt in seiner ersten im Internet veröffentlichten Version mindestens zwei sachliche Fehler. So hieß es in Frage 247: "Wer darf in Deutschland einen Antrag auf Eheschließung stellen?" Schon die Fragestellung ist fehlerhaft, denn in Deutschland müssen für Eheschließungen keine Anträge gestellt werden. "Der Begriff Antrag ist schlichtweg falsch. Es heißt Anmeldung", sagte die Rechtsanwältin Kirstin von Graefe stern.de. Der Unterschied: Ein Antrag muss genehmigt werden, eine Anmeldung nicht.

Verspätet bemerkte das auch das Innenministerium: In der neuen Version des Tests lautet die Frage: "Wer darf in Deutschland die Eheschließung anmelden?" Auch die vier ursprünglichen Antwortmöglichkeiten ("nur der Mann", "nur die Eltern", "Frau oder Mann" und "nur die Frau") waren alle falsch. Denn in Deutschland müssen sowohl Mann als auch Frau der Ehe zustimmen, bestätigte Expertin Kirstin von Graefe. Deshalb änderte das Ministerium eine der Antworten in "Mann und Frau". Dies ist vermutlich die vom Ministerium erwünschte, weil einzig richtige Antwort. Sicher ist das nicht, denn das Ministerium veröffentlichte bislang nur den Fragebogen mit den möglichen Antworten, nicht aber die richtigen Lösungen. Der bundeseinheitliche Test, der ab 1. September 2009 gilt, umfasst 300 Fragen. Hinzu kommen noch landespezifische Fragen. Der Bewerber muss von 33 Fragen 17 richtig beantworten. Schon kurz nach der Veröffentlichung des Tests waren einige Fehler bekannt und korrigiert worden.

Mit "redaktionellem Versehen" entschuldigte ein Sprecher des Ministeriums die Pannen. Dabei gab er zu, dass das Haus nachbessern musste. "Es sind Unstimmigkeiten vorgekommen. In der Tat ist der Test überarbeitet worden", sagte er stern.de. Mehrfach wies er jedoch darauf hin, dass der Test ein "großes Dokument mit unheimlich viel Wissen" sei. In so einem Fall seien Fehler normal. "Es geht hier nicht um juristische Feinheiten, es ist schließlich keine Staatsprüfung."

Probleme mit dem Ordnungsamt

Dabei handelt es sich bei den Fehlern im Test keineswegs um Feinheiten, sondern um grobe Schnitzer. So wussten die Autoren des Tests offenbar nicht, wofür ein Ordnungsamt hierzulande genau zuständig ist. Denn, und das ist der zweite bislang identifizierbare Fehler in der ursprünglichen Version, in Frage 282 hieß es: "Sie möchten ihrem Kind einen Hund schenken. Wozu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Sie müssen den Hund…" Als vermutlich erwünschte, richtige Antwort gab das Ministerium folgende Lösung an: "Beim Ordnungsamt anmelden und Steuern zahlen."

In der korrigierten Fassung lautet die Antwort nun: "Bei der Kommune (Stadt und Gemeinde) anmelden und Steuern zahlen." Die Frage ist deshalb fehlerhaft, weil das Innenminsterium unterschlug, dass das Ordnungsamt in einigen Bundesländern nicht die richtige Adresse ist, wenn es um die Anmeldung eines Hundes geht. "Da wurde nicht zutreffend formuliert", urteilt Rechtsexpertin Kirstin von Graefe. "Denn es gibt in Deutschland Bundesländer, in denen Hunde nicht beim Ordnungsamt angemeldet werden. Zudem gibt es ein Ordnungsamt oft nicht mehr, weil es häufig Verbraucherschutzamt heißt."

"Äußerst missverständlich"

Jenseits der eindeutigen Fehler gibt es andere Frage-Antwort-Kombinationen, die auf den Einbürgerungskandidaten äußerst verwirrend wirken müssen. So heißt es in Frage 96: "Was muss jeder deutsche Staatsbürger/ jede deutsche Staatsbürgerin ab dem 16. Lebensjahr besitzen?" Als mögliche Antwort wird der Besitz eines Reisepasses oder der Besitz eines Personalausweises angeboten. Die richtige Antwort wäre "Personalausweis".

Frage 100 lautet: "Jeder /jede Staatsangehörige muss…" Die Antwortmöglichkeiten werden in Form von Satzergänzungen formuliert. Die wohl erwünschte Antwort lautet: "Jeder/jede Staatsangehörige muss … mit Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen" vorgegeben. Diese Antwort kann so verstanden werden, dass der Besitz eines Reisepasses den rechtlichen Anforderungen ebenso Genüge leistet wie der Besitz eines Personalausweises.

"Das ist äußerst missverständlich formuliert", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Geschäftsführer des Deutschen Anwaltsvereins zu stern.de. "In Frage 96 kann nur gemeint sein, "Mit was kann man sich in Deutschland ausweisen." Denn: Besitzen müsste ein Deutscher ab dem 16. Lebensjahr in jedem Fall einen Personalausweis, ein Reisepass reiche nicht, sagt Walentowski. Der Ministeriumssprecher gab zu: "Das klingt schief, aber wenn man die Fragen isoliert sieht, sind die Antworten richtig." Er betonte erneut: "Es handelt sich hierbei nicht um eine Staatsprüfung, und es ist keine Abiturprüfung."

Änderungen hat Wolfgang Schäubles Ministerium auch bei Frage 282 vorgenommen. Bisher lautete die Frage: "Was bedeutet in Deutschland das Gleichbehandlungsgesetz?" In der aktualisierten Fassung wird nun gefragt: "Was bedeutet in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung?" Rechtsanwältin von Graefe sagte: "Die erste Formulierung ist zu speziell und kann Bewerber in die Irre führen. Die zweite Version ist allgemeiner und trifft auf mehrere Fälle zu. Das Innenministerium hat diesen Test so hoch angesiedelt, schließlich entscheidet der Test über das Schicksal der Bewerber. Und nun muss sich das Ministerium zurecht Kritik anhören." Ähnlicher Ansicht ist ihr Kollegen Swen Walentowski: "Wie soll ein Migrant diesen Test bestehen, wenn noch nicht einmal ein Deutscher ihn versteht."

Wie viele Punkte um Einbürgerungstest zu bestehen?

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige auswählen. Sind mindestens 17 Fragen richtig beantwortet, haben Sie den Test bestanden.

Wie viel Punkte braucht man für Leben in Deutschland?

Der Test ist bestanden, wenn mindestens 15 von 33 Fragen richtig beantwortet wurden. Für den auch möglichen Nachweis der Kenntnisse nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist nach § 1 Absatz 3 der Einbürgerungstestverordnung die Beantwortung von mindestens 17 der 33 erforderlich.

Wie viel kostet die deutsche Staatsbürgerschaft?

Was kostet die Einbürgerung? Grundsätzlich sind pro Person 255,00 € zu bezahlen. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51,00 € zu bezahlen. Werden Minderjährige ohne ihre Eltern eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255,00 €.

Was wird bei Einbürgerungsgespräch gefragt?

4.4.2 Intime Fragen Im Einbürgerungsgespräch soll nur gefragt werden, was auch zur Feststellung der Integration der ge- suchstellenden Person von Bedeutung ist. Nicht immer ist die Abgrenzung zwischen erlaubten und intimen Fragen einfach.