Führen Sie Waren oder Zahlungsmittel mit sich, die Sie bei der Zollbehörde anmelden müssen, müssen Sie einen bemannten Grenzübergang nutzen. An den meisten bemannten Einreisestellen gibt es einen roten und einen grünen Ausgang. Show
Sie können den grünen Ausgang benutzen, wenn
Sie die Waren persönlich am Körper oder im Reisegepäck mit sich führen, so dass die Waren an der Zollgrenze zur Kontrolle vorgelegt werden können. Wenn ein Gepäckstück fehlt und erst später eintreffen wird, müssen Sie den roten Ausgang benutzen und beim Zoll angeben, was sich in Ihrem Handgepäck und Ihren übrigen Gepäckstücken befindet. Die Zollstelle ist berechtigt, Personen, Gepäckstücke und Beförderungsmittel zu untersuchen. Dabei müssen Sie den Inhalt von Gepäckstücken, die kontrolliert werden sollen, selbst aus- und einpacken, und Sie sind verpflichtet, den Zollbeamten die notwendigen Auskünfte zu geben. DevisenDie Einführung von Barmittel, die einen Wert von 25 000 nkr überschreiten, muss bei der Zollbehörde angemeldet werden. Die Anmeldepflicht gilt für norwegisches und ausländisches Barmittel und andere Zahlungsmittel wie beispielsweise Reisechecks und Geschenkgutscheine. Die Anmeldung erfolgt durch Einreichen eine Formulars bei der Zollstelle: Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig. Bei unterlassener Anmeldung wird eine Gebühr von 20% auf den gesamten Betrag fällig. Regeln zur Zoll- und Abgabenfreiheit (Wertgrenzen)Nach einem mindestens 24-stündigen Aufenthalt außerhalb Norwegens können Sie Waren im Gesamtwert von 6 000 nkr zoll- und abgabenfrei einführen. Haben Sie sich weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten, können Sie Waren im Gesamtwert von 3 000 nkr zoll- und abgabenfrei einführen. Die Einfuhr der Freimenge für alkoholische Getränke und Tabakwaren ist nur dann zulässig, wenn dokumentiert werden kann, dass die Steuern in einem anderen EWR-Staat entrichtet wurden. Das heißt, dass Sie Alkohol und Tabak nicht zoll- und abgabenfrei einkaufen können, wenn Sie Norwegen weniger als 24 Stunden verlassen haben. Die Wertgrenze von 6 000/3 000 nkr ist die Summe aller Waren, die Sie eingekauft haben, einschließlich der Waren aus der Freimenge. Zoll- und abgabenfreie QuoteKönnen Sie folgende Waren zoll- und abgabenfrei einführen. Die Quote ist pro Person: WarenbezeichnungHöchstmengeSpirituosen über 22 und bis 60 Vol.-%1 LiterWein über 2,5 und bis 22 Vol.-%1,5 LiterBier über 2,5 Vol.-% (auch Starkbier) oder Alcopop bzw. Cidre über 2,5 und bis 4,7 Vol.-%2 LiterZigaretten und andere Tabakwaren (z. B. Snus und Kautabak)200 Zigaretten oder 250 g andere RauchtabakwarenZigarettenpapier200 BlattUmwandlungsregeln für Alkohol:
Für eine einfache Berechnung verschiedener Kombinationen von Freimengen steht Ihnen die App der norwegischen Zollbehörde (KvoteAppen), zum Download zur Verfügung. Beispiele für erlaubte KombinationenBeispiele 1: Spirituosen + Wein + Bier + Tabakwaren1 l Spirituosen + 1,5 l Wein (2 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l) Beispiele 2: Wein + Bier + Tabakwaren3 l Wein (4 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l) Beispiele 3: Bier + Tabakwaren5 l Bier (15 x 0,33 l) + 200 Zigaretten oder 250 g andere Rauchtabakwaren sowie 200 Blatt Zigarettenpapier AltersgrenzenBier, Wein oder Tabak dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Alkoholika mit über 22 % Alkoholgehalt dürfen nur von Personen über 20 Jahren eingeführt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur Erfrischungsgetränke, Schokolade und Süßigkeiten zoll- und abgabenfrei einführen. Fleischwaren und MilchprodukteSie dürfen insgesamt 10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Futtermittel mitbringen. Hunde- und Katzenfutter sind von dieser Beschränkung nicht betroffen. Ohne Gesundheitszertifikat dürfen folgende Waren nicht aus Ländern außerhalb des EWR eingeführt werden: Fleisch, Fleischprodukte, Milch, Käse und andere Milchprodukte, siehe www.mattilsynet.no. Warengrenzen für die VerzollungFalls die Wertgrenze von 6 000/3 000 nkr überschritten wird, können Sie wählen, für welche Waren Sie Zoll und Steuern entrichten wollen. Überschreitet der Wert einer Ware allein die Freigrenze, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware erhoben. Wenn Sie den Warenwert nicht durch Vorlage eines Kaufbelegs o. Ä. nachweisen können, setzt die Zollstelle den Wert nach Ermessen fest. Die Wertgrenze gilt auch für die Reparatur von Gegenständen im Ausland. Übersteigen die Reparaturkosten die Freigrenze, werden Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Reparatur erhoben. Waren, die eine Ganzheit darstellen (z. B. Kücheneinrichtung), können nicht auf mehrere Reisen oder Personen verteilt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einzelwert der Warenteile unterhalb der Freigrenze liegt. Andere Waren für den persönlichen BedarfSie dürfen persönliche Gegenstände und Reiseartikel einführen, die bei der Ausreise aus Norwegen mitgenommen wurden. Vereinfachte Verzollung für PrivatpersonenZusätzlich zur Freimenge können Sie bis zu 27 Liter Bier oder Wein, vier Liter Spirituosen, 400 Zigaretten und 500 Gramm Tabak oder Snus/Kautabak für den Eigenbedarf verzollt einführen. Sie können diese Waren über die App der norwegischen Zollbehörde (KvoteAppen), oder an einem unserer Verzollungsautomaten verzollen. Alternativ müssen Sie den roten Ausgang nehmen. Für die Einfuhr größerer Alkoholmengen gelten die üblichen Steuersätze. 27 Liter22 nkr pro Liter / 7 nkr pro 0,33 LiterAlkoholische Getränke mit mehr als 2,7 Vol.-% und höchsten 4,7 Vol.-% (z. B. Cidre)22 nkr pro Liter / 7 nkr pro 0,33 LiterAlkoholische Getränke mit mehr als 4,7 Vol.-% und weniger als 15 Vol.-% Alkohol (z. B. Wein)63 nkr pro Liter / 48 nkr pro FlascheAlkoholische Getränke mit mindestens 15 Vol.-% und höchstens 22 Vol.-% Alkohol (z. B. Likörwein)121 nkr pro Liter / 89 nkr pro FlascheAlkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol.-% und weniger als 60 Vol.-% Alkohol (z. B. Spirituosen)4 Liter385 nkr pro Liter / 265 nkr pro FlascheRauchtabakInsgesamt 500 g353 nkr pro 100 gSnus110 nkr pro 100 gKautabak146 nkr pro 100 gZigarren und Zigarillos353 nkr pro 100 gZigaretten400 St.353 nkr pro 100 St.Zigarettenpapier und -hülsen400 St.6,50 nkr pro 100 Blatt/Hülsen Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren verboten
Tiergesundheit und sanitärer PflanzenschutzFür die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte gelten besondere Bestimmungen, um die Verbreitung von Pflanzen- und Haustierkrankheiten zu verhindern. Über weitere Einzelheiten können Sie sich beim Norwegischen Amt für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet) informieren. Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, welche Erzeugnisse Sie derzeit mitbringen dürfen. Die Übersicht ist nicht vollständig. Die aufgeführten Erzeugnisse können kurzfristig von der Liste genommen werden. In Ihrem persönlichen Gepäck und für Ihren persönlichen Verbrauch können Sie Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und andere Nahrungsmittel tierischer Herkunft aus einem EWR-Staat mitbringen. Die Zulässigkeit der Einfuhr solcher Waren aus Staaten außerhalb des EWR (einschließlich Svalbard und Jan Mayen) ist im Einzelfall vorab zu klären. Sie dürfen Obst, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile für den persönlichen Verbrauch auch ohne Pflanzengesundheitszeugnis im folgenden Umfang mitbringen:
Einfuhr von TierenFür die Einfuhr von Tieren gelten besondere Bestimmungen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Lebensmittelsicherheit, www.mattilsynet.no. Gefährdete Tier- und PflanzenartenNach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und norwegischen Vorschriften ist die Einfuhr von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und der meisten Erzeugnisse dieser Arten nach Norwegen verboten. Beispiele bedrohter Arten sind Elefant, Leopard, Tiger, Wolf, Eisbären, Vielfraß, Adler, Reptilien, Orchideen und Kakteen. Die norwegische Umweltbehörde hat eine Liste von CITES-Produkten veröffentlicht, die eingeführt werden dürfen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Direktorat für Umwelt, www.miljodirektoratet.no. Im Ausland registrierte KraftfahrzeugeFür die Benutzung von Kfz, die im Ausland registriert sind, gelten gesonderte Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden sehr streng bestraft. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite zur Finanzbehörde. Ausreise aus NorwegenDevisenWenn Sie Barmitteln in einem Wert von mehr als 25 000 nkr aus Norwegen ausführen möchten, müssen Sie dies bei der Zollstelle anmelden. Die Anmeldepflicht gilt für norwegisches und ausländisches Barmittel und andere Zahlungsmittel wie beispielsweise Reisechecks und Geschenkgutscheine. Die Anmeldung erfolgt durch Einreichen eine Formulars bei der Zollstelle: Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig. Bei unterlassener Anmeldung wird eine Gebühr von 20% auf den gesamten Betrag fällig. ArtenschutzGeschützte Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus dürfen nicht aus Norwegen mitgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Wölfe, Eisfüchse, Vielfraße und bestimmte Raubvögel. Auch die Ausfuhr von Eiern geschützter Vögel ist verboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Direktorates für Umwelt, www.miljodirektoratet.no. Kunst- und KulturgegenständeGegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen ohne Sondererlaubnis nicht über die Grenze hinweg befördert werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des norwegischen Kulturrats, www.kulturradet.no. Ausfuhrquote für FischNew regulations will take affect from 1. January 2021. Only tourists that fish with a registered fishing camp will be allowed to export fish from Norway. The export quota will be set to 18 kg of fish or fish products upon leaving Norway, and only twice per calendar year. FreigrenzenEine Ausfuhr von Waren (darunter Fisch und Fischwaren) mit einem Wert von über 5000 nkr pro Person ist nur gestattet, wenn für diese Waren vor Grenzüberschreitung eine Zollerklärung vorliegt. Für das Vorliegen einer Zollerklärung ist jede Person selbst verantwortlich. Was darf ich nach Deutschland zollfrei einführen?2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder.. 200 Zigaretten oder.. 100 Zigarillos oder.. 50 Zigarren oder.. 250 Gramm Rauchtabak (hierunter fallen auch erhitzter Tabak und Wasserpfeifentabak) oder.. eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.. Welche Lebensmittel darf man nicht nach Deutschland mitnehmen?Dies sind zum Beispiel:. Wildpilze. ... . Kartoffeln. ... . Kaviar vom Stör. ... . Nahrungsergänzungsmittel. ... . Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft. ... . Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.. Welche Lebensmittel darf man in die EU einführen?Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU reisen, dürfen Sie keinerlei Fleisch- oder Milcherzeugnisse mitführen. Sie können jedoch eine begrenzte Menge Obst und Gemüse sowie Eier, Eierzeugnisse und Honig mitführen. Begrenzte Mengen von Fisch oder Fischerzeugnissen sind ebenfalls zulässig.
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