VoraussetzungenGesicherter LebensunterhaltDie Behörde darf einen Aufenthaltstitel in der Regel nur erteilen, wenn die/der Fremde während des Aufenthalts über regelmäßige Einkünfte verfügt, sodass keine finanzielle Belastung von Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden) entsteht. Die Einkünfte sind ausreichend, wenn sie zumindest in der Höhe des jeweils maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzes zur Verfügung stehen. Show
Die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2022:
Grundsätzlich müssen diese Beträge nach Abzug der monatlichen regelmäßigen Kosten (wie Miete, Kreditraten etc.), soweit diese in Summe 309,93 Euro (sogenannter "Wert der freien Station" gemäß § 292 Abs. 3 ASVG für das Jahr 2022) überschreiten, zur Verfügung stehen. Nicht geeignet sind Nachweise bzgl. sozialer Leistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde, insbesondere Sozialhilfeleistungen oder die Ausgleichszulage. KrankenversicherungWährend des Aufenthalts in Österreich muss die/der Fremde über eine Krankenversicherung verfügen, die "alle Risiken" abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist. UnterkunftDie/der Fremde muss in der Regel über einen Anspruch auf eine Unterkunft verfügen (z.B. aufgrund eines Mietvertrages), die für eine vergleichbar große Familie ortsüblich ist. HinweisEine unentgeltliche, jederzeit ohne Kündigungsfrist widerrufbare Wohngelegenheit entspricht nicht diesem Erfordernis, da die/der Fremde dadurch keinen Anspruch auf Gewährung der Unterkunft erhält. Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder SicherheitDer Aufenthalt darf nicht die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden oder im Zusammenhang mit terroristischen oder extremistischen Aktivitäten stehen oder die Beziehungen Österreichs zu anderen Staaten wesentlich beeinträchtigen. Erforderliche UnterlagenDie Vorlage folgender Unterlagen ist bei Beantragung eines Aufenthaltstitels jedenfalls erforderlich:
Die Behörde kann verlangen, Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, in einer Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Zudem kann die Behörde verlangen, Urkunden in beglaubigter Form vorzulegen. ErteilungshindernisseAufenthaltstitel dürfen einer/einem Fremden nicht erteilt werden, wenn
Die oben angeführten Fälle des aufrechten Einreise- oder Aufenthaltsverbots, der Rückführungsentscheidung und der Aufenthaltsehe/Aufenthaltspartnerschaft oder Aufenthaltsadoption stellen zwingende Versagungsgründe dar, daher ist in solchen Fällen keinesfalls ein Aufenthaltstitel zu erteilen. Bei den übrigen Erteilungshindernissen ist ein Aufenthaltstitel dennoch zu erteilen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Privat- oder Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK geboten ist. Weiterführende LinksInformationsbroschüre über die Unterhaltsberechnung im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (→ BMI) Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres Wie viel muss ich verdienen um eine Verpflichtungserklärung zu machen?Eine alleinstehende Person muss mindestens 2.400 € verdienen. Eine Person mit einer Unterhaltsverpflichtung (z.B. Ehefrau oder Kind) muss mindestens 3.300 € verdienen. Eine Person mit zwei Unterhaltsverpflichtungen (z.B. Ehemann und ein Kind) muss mindestens 3.900,- € verdienen.
Wie viel soll man verdienen um ein Aufenthaltstitel zu bekommen?Gesicherter Lebensunterhalt
Jänner 2022: Für Alleinstehende: 1030,49 Euro. Für Ehepaare: 1.625,71 Euro.
Wie viel Einkommen für Visum Deutschland?Voraussetzungen: Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Eine Mindestgehaltsgrenze von 56.400 Euro brutto (2022) muss eingehalten werden.
Welche Voraussetzung für Einladung nach Deutschland?Das Einladungsschreiben für einen privaten Besuch muss mindestens die folgenden Informationen enthalten: Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Ihre Personalausweisnummer oder die Nummer Ihres Aufenthaltstitels. Eine Kopie Ihres Ausweises oder Aufenthaltstitels.
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