Wie viel darf man neben der Ausbildung Hinzuverdienen?

Du machst eine Berufsausbildung und möchtest nebenbei noch etwas Geld dazu verdienen? Dann könnte ein Minijob auf 450-Euro-Basis genau das Richtige für dich sein. Nun fragst du dich sicherlich, ob das überhaupt erlaubt und möglich ist, neben einer 40-Stunden-Arbeitswoche noch einem weiteren Job von mindestens zehn Stunden nachzugehen? Welche rechtlichen Vorgaben du bei der Ausübung eines Nebenjobs als Azubi beachten musst und wie du beide Tätigkeiten gut unter einen Hut bekommst, erfährst du hier. Außerdem geben wird dir einige hilfreiche Tipps und Ideen für die Suche nach einem passenden Minijob.

Ist ein Minijob neben der Ausbildung erlaubt?

Grundsätzlich ist es rechtlich kein Problem, neben der Ausbildung einen Aushilfsjob zu machen. Allerdings musst du einige Regeln und Vorgaben beachten, um keine Gesetze des Arbeitsrechts zu verletzen. Eine wichtige Rolle spielt zunächst dein Alter, denn Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen maximal acht Stunden am Tag und fünf Tage die Woche arbeiten. Daher ist ein Nebenjob als minderjähriger Azubi in der Regel leider nicht möglich, es sei denn, die Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb liegt entsprechend unterhalb der gesetzlichen Arbeitszeitgrenze.

Grundsätzlich musst du zwei wichtige rechtliche Aspekte beachten:

Maximale Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer

Das Gesetz sieht nicht nur für Minderjährige eine maximale Arbeitszeit pro Woche vor. Selbst wenn du über 18 Jahre alt bist, darfst du neben deiner Ausbildung maximal an einem weiteren Tag in der Woche bis zu 8 Stunden arbeiten. Falls du allerdings lediglich sechs Stunden pro Tag im Ausbildungsbetrieb arbeitest, könntest du weitere drei Stunden für deine Nebentätigkeit aufwenden. Eine Ausnahme besteht laut Arbeitszeitgesetz, wenn du innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreitest. In diesem Fall dürftest du bis zu zehn Stunden pro Tag arbeiten.

Die Gesetzeslage zur Arbeitszeit für Auszubildende noch einmal zusammengefasst:

  • Unter 18-jährigen Auszubildenden ist es laut Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt, höchstens acht Stunden am Tag und maximal 40 Stunden an insgesamt fünf Tagen pro Woche zu arbeiten. Dabei ist die Arbeit auf den Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr begrenzt. An Samstagen, Sonntagen sowie den gesetzlichen Feiertagen dürfen Minderjährige normalerweise nicht arbeiten.
  • Volljährige Auszubildende müssen den Gesetzen für erwachsene Arbeitnehmer folgen. Daher ist es ihnen erlaubt, bis zu acht Stunden pro Tag und maximal 48 Stunden an 6 Tagen in der Woche zu arbeiten. Volljährige Azubis dürfen im Allgemeinen auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen arbeiten. Selbstverständlich müssen Ruhephasen und Pausenzeiten bei jeder beruflichen Tätigkeit eingehalten werden.

Informationspflicht gegenüber dem Ausbildungsbetrieb

In jedem Arbeitsverhältnis gibt es einen Arbeitsvertrag, der meist festlegt, dass jegliche Einkünfte aus einem Nebenerwerb von bis zu 450 Euro grundsätzlich erlaubt sind, dem Arbeitgeber allerdings mitgeteilt werden müssen. Dieser muss dementsprechend sicher sein, dass deine Tätigkeit im Nebenjob nicht den Erfolg deiner Ausbildung gefährdet. Lediglich bei echter Gefährdung dürfte dein Arbeitgeber dir eine Nebentätigkeit untersagen. Des Weiteren kann er die Nebenbeschäftigung ablehnen, wenn du bei einem konkurrierenden Betrieb arbeiten möchtest.

Welche finanziellen Aspekte gilt es zu beachten?

Als Auszubildender erhältst du lediglich eine Ausbildungsvergütung, die nicht mit dem eigentlichen Gehalt deines späteren Berufes gleichziehen kann. Durchschnittlich liegt der Verdienst während einer Lehre in Deutschland bei etwa 940 Euro. Wenn du finanziell unabhängig leben möchtest, liegst du mit einem derartigen Einkommen unter dem Existenzminimum.

Viele junge Azubis und Studenten müssen daher trotz ihrer Lehre oder ihres Studiums nebenbei etwas Geld dazuverdienen. Ein Minijob auf 450-Euro-Basis ist da genau das Richtige, denn so kannst du steuerfrei dein Einkommen aufbessern und gut leben. Was es rechtlich zu beachten gilt, haben wir dir bereits erklärt. Nun zeigen wir dir, welche finanziellen Aspekte du überdies bedenken solltest.

Versicherungs- und Steuerpflicht

Wenn du mit deiner Ausbildungsvergütung unter dem Grundfreibetrag von derzeit 9.744 Euro im Jahr liegst, bist du von der Einkommenssteuer. Liegt dein Verdienst unter 5.400 Euro bist du sogar von der Sozialversicherungspflicht befreit, etwa bei ausschließlicher Ausübung eines Minijobs. Da du jedoch mit deinem Ausbildungsgehalt und dem Verdienst aus deiner Nebenbeschäftigung über den festgesetzten 9.744 Euro jährlich liegst, musst du neben der Sozialversicherung auch die Lohnsteuer zahlen.

Ausbildungsförderung mit BAföG

Das Amt für Ausbildungsförderung gewährt nicht nur Studenten eine finanzielle Unterstützung während ihres Studiums, sondern fördert ebenso Auszubildende, die unter dem Existenzminimum verdienen und von ihren Eltern keine Unterstützung erhalten können. Weitere Informationen zum BAföG für Azubis findest du zum Beispiel auf der Internetseite des Amts für Ausbildungsförderung.

Bei der zusätzlichen Ausübung eines Nebenjobs während der Ausbildung kannst du weiterhin uneingeschränkt BAföG beziehen, insofern dein Verdienst aus dem Minijob 450 Euro nicht übersteigt. Solltest du mehr verdienen, wird der Beitrag deiner Ausbildungsförderung um den entsprechenden Betrag reduziert.

Berufsausbildungsbeihilfe BAB

Eine weitere finanzielle Unterstützung für Auszubildende liefert die sogenannte BAB. Informationen zur Förderung erhältst du etwa auf der Internetseite der Agentur für Arbeit. Solltest du bereits Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen, darf dein zusätzlicher Verdienst aus einem Aushilfsjob ebenso wie beim BAföG die 450-Euro-Grenze nicht überschreiten. Früher gab es einen vorgegebenen Freibetrag von der Arbeitsagentur, der heute allerdings nicht mehr greift.

Kindergeldanspruch

Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die noch keine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, erhalten vom Staat Kindergeld. Solange du bei deinen Eltern lebst, erhalten diese 219 Euro pro Monat, falls du das erste bzw. zweite Kind bist. Für das dritte Kind stehen Eltern 225 Euro und für das vierte Kind 250 Euro als monatliche Unterstützung zu.

Solltest du während einer Ausbildung nicht mehr zu Hause leben, hast du Anspruch auf das Kindergeld und kannst es bei der Familienkasse einfordern. Bei einer zusätzlichen Nebenbeschäftigung hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

5 Tipps für Azubis, um den passenden Minijob zu finden

Wenn du neben deiner Ausbildung einen Minijob ausüben möchtest, ist das unter Beachtung einiger rechtlicher sowie finanzieller Richtlinien und Gesetze kein Problem. Allerdings fragst du dich vielleicht, welchen Nebenjob du ausüben sollst. Achte unbedingt darauf, dass du eine Tätigkeit wählst, die zu dir, deiner Ausbildung und zu deinem Leben passt.

Diese wichtigen fünf Tipps helfen dir dabei, den richtigen Minijob als Azubi zu finden:

Tipp 1: Finde eine Tätigkeit, die dir Spaß macht und zu deinen Stärken passt

Wie jede Form der Arbeit sollte dir natürlich nicht nur deine Ausbildung Spaß machen, sondern auch dein Nebenjob. Achte daher bereits bei der Suche nach einem passenden Aushilfsjob darauf, dass die Tätigkeit deinen Interessen, Vorlieben und Stärken entspricht. Es bringt dir schließlich nichts, wenn du bis zur Erschöpfung arbeitest und dabei noch nicht einmal Freude hast. Im besten Fall geht dir deine Arbeit im Minijob leicht von der Hand und bietet dir einen persönlichen Mehrwert.

Tipp 2: Achte beim Minijob auf die Flexibilität und Vereinbarkeit mit deiner Ausbildung

Darüber hinaus solltest du bei der Wahl eines Nebenjobs während der Ausbildung darauf achten, dass dieser nicht mit deinen Pflichten in der Ausbildung kollidiert. Das bedeutet, dass sich die Arbeitszeiten natürlich nicht überschneiden dürfen, du nicht bei der Konkurrenz aushilfst und du dir im besten Fall flexibel einteilen kannst, wann du die Aufgaben aus deinem Minijob erledigst – wie zum Beispiel an den Wochenenden.

Tipp 3: Arbeite neben deiner Lehre in einem Minijob mit angemessenem Verdienst

Wenn du dir schon die Zeit nimmst und Mühe machst, neben einer langen 40-Stunden-Woche noch einer Nebenbeschäftigung nachzukommen, solltest du verstärkt darauf achten, dass du gut bezahlt wirst. Es ist offensichtlich, dass du bei einem höheren Stundenlohn weniger Stunden in der Woche arbeiten musst, was deiner Hauptbeschäftigung als Azubi natürlich entgegenkommt. Verkaufe dich aufgrund deines Status als Azubi keinesfalls unter Wert und achte auf eine faire Bezahlung.

Tipp 4: Entscheide dich für einen Job, der zu deiner beruflichen Zukunft passt

Optimalerweise kannst du in deinem Minijob neben der Ausbildung den Spaßfaktor mit einem zukünftigen Nutzen für deinen Beruf vereinen. Das heißt, dass eine Tätigkeit genau dann die richtige für dich ist, wenn du Freude an der Arbeit hast und zugleich in deine Karriere investierst. Für spätere Bewerbungen ist es natürlich besonders gut, wenn du ein wenig praktische Erfahrung neben deiner Ausbildung, insbesondere wenn es sich um eine schulische Lehre handelt, vorweisen kannst.

Tipp 5: Kenne deine Grenzen und mute dir nicht zu viel zu

Bei all den Vorteilen, die ein Minijob neben der Lehre mit sich bringen kann, gibt es natürlich auch einen entscheidenden Nachteil. Du läufst Gefahr, dich zu überarbeiten, wenn du neben einer fordernden Berufsausbildung zusätzlich einem anstrengenden Nebenjob an deinen Wochenenden nachgehst.

Achte also unbedingt darauf, dir nicht zu viel zuzumuten und deine persönlichen Kraftreserven nicht zu überlasten. Um größere finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen, solltest du zunächst sämtliche Förderungen für Azubis in Anspruch nehmen oder doch noch bis zum Ende deiner Ausbildung bei deinen Eltern leben, bevor du dich völlig überarbeitest.

10 Minijobs, die sich mit der Ausbildung vereinen lassen  

Nun fragst du dich vielleicht, welche Aushilfsjobs denn besonders für junge Auszubildende geeignet sind, die noch etwas Geld dazuverdienen möchten? Zur Inspiration haben wir eine kurze Liste mit besonders beliebten Minijob-Ideen, die sich sehr gut und flexibel mit einer Ausbildung kombinieren lassen.

Hier sind unsere zehn besten Ideen für Nebenjobs als Azubi:

  • Aushilfe auf dem Bauernhof
  • Babysitter oder Hundesitter
  • Betreuer in Freizeiteinrichtungen
  • Kellner in Bars, Cafés oder Restaurants
  • Nachhilfelehrer für Schüler
  • Promoter oder Animateur
  • Regale in Supermärkten einräumen
  • Reisebegleiter für Jugendreisen
  • Texter im Homeoffice
  • Ticketverkauf im Kino oder Theater

Neben der Ausbildung einen 450-Euro-Job auszuüben, ist für einige junge Erwachsene der einzige Weg, finanziell unabhängig zu leben. Aufgrund der niedrigen Ausbildungsvergütungen müssen viele Azubis bereits während der Lehre nebenbei arbeiten. Wie das rechtlich funktioniert und welche finanziellen Aspekte es zu beachten gibt, haben wir dir in unserem Artikel erklärt. Außerdem hast du einige Tipps und Ideen mit an die Hand bekommen, die dir dabei helfen, einen Nebenjob zu finden, der dir Spaß macht und dich neben der Ausbildung nicht überlastet.

Wie viel darf ein Azubi maximal arbeiten?

Für die meisten Auszubildenden gelten wöchentliche Regelarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden, die sich normalerweise auf fünf Tage in der Woche verteilen. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten.

Kann der Arbeitgeber Nebenjobs während der Ausbildung verbieten?

Dein Arbeitgeber kann dir einen Nebenjob grundsätzlich nicht verbieten. Eine Ausnahme bildet hier eine Tätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen. Trotzdem solltest du dein Unternehmen über deinen Nebenjob informieren.

Wie viel darf man neben der Arbeit arbeiten?

Berufstätige dürfen bis zu 520 Euro monatlich über einen Nebenjob dazuverdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben für die Einkünfte zahlen zu müssen. Bis zum Oktober 2022 waren für den Minijob maximal 450 Euro pro Monat vorgesehen, danach wurde der Betrag auf 520 Euro pro Monat erhöht.