Hartz-4-Empfänger sind dazu verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder im besten Falle zu beenden. Ein guter Weg in die Erwerbstätigkeit kann eine geringfügige Beschäftigung – umgangssprachlich auch Minijob genannt – sein. Show
Allerdings ist zu beachten, dass Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich auf das Arbeitslosengeld 2 (ALG II) angerechnet wird. Die staatlichen Leistungen werden somit gesenkt, wenn ein Hartz-4-Empfänger Einkommen erwirtschaftet. Damit ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht, sind die Regelungen zur Berechnung von Hartz 4 und dem Einkommen jedoch so festgelegt, dass es sich lohnt, eine Arbeit aufzunehmen. Rund um das Thema „Hartz 4 und Einkommen“ bestehen jedoch viele Fragen. Im folgenden Ratgeber erklären wir, was überhaupt als Einkommen gewertet wird. Außerdem gehen wir näher darauf ein, wie bei Hartz 4 die Anrechnung vom Einkommen genau erfolgt. Wählen Sie hier Ihr gewünschtes Thema aus: Freibetrag aufs Einkommen Selbstbehalt Zuverdienst Erbe bei Hartz-4-Bezug Das Wichtige zum Einkommen in KürzeWelches Einkommen kann auf Hartz-4-Leistungen angerechnet werden? Grundsätzlich kann jegliches Einkommen, welches den Freibetrag überschreitet, auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet werden. Wie wird das Einkommen angerechnet? Wie die Anrechnung vom Einkommen genau erfolgt, erfahren Sie hier. Welche Posten gelten als Schonvermögen? Hier erfahren Sie, welche Vermögenswerte zum Schonvermögen gehören und somit nicht verwertet werden müssen.
Ein Einkommen ist grundsätzlich alles, was in der Bedarfszeit – in der Regel der jeweilige Kalendermonat – zugeht. Mittel, die zuvor eingegangen sind und die in der Bedarfszeit nicht verwendet werden, zählen somit zum Vermögen. Hinweis: Grundsätzlich müssen sämtliche Änderungen und Einnahmen dem Jobcenter gemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie davon ausgehen, dass die Einnahmen nicht angerechnet werden müssen. Was gilt als Einkommen und wird angerechnet?Als Einkommen gewertet und einem Hartz-4-Empfänger auf die Leistungen angerechnet werden unter anderem die folgenden Posten:
Einmalige EinnahmenEinmalige Einnahmen eines Hartz-4-Hilfebedürftigen, wie Steuerrückzahlung oder Weihnachtsgeld, können auf sechs Monate aufgeteilt werden und damit wird monatlich nur eine Teilsumme auf die Leistungen angerechnet. Dies ist laut § 11 Satz 3 SBG II jedoch nur dann möglich, wenn durch die Berücksichtigung in nur einem Monat der Leistungsanspruch entfiele. Ist dies nicht der Fall, wird die einmalige Einnahme normal auf das Einkommen eines Monats angerechnet. Nicht berücksichtigt werden Erziehungsgeld, Grundrenten, Einnahmen aus Entschädigungen, die keinen Vermögensschaden (Schmerzensgeld) darstellen, der Auslandsverwendungszuschlag sowie der Leistungszuschlag für Soldaten. Dasselbe gilt auch für die Eigenheimzulage, wenn sie vom Empfänger von ALG-2-Leistungen nachweislich zur Finanzierung einer selbst bewohnten, angemessenen Immobilie verwendet wird. Einnahmen bis 50 Euro jährlich sind anrechnungsfrei. Wie wird bei Hartz 4 das Einkommen angerechnet?Grundsätzlich gilt, dass die ersten 100 Euro, die Hartz-4-Empfänger durch eine Erwerbstätigkeit erhalten, anrechnungsfrei sind. Diesen Betrag dürfen Sie demnach voll behalten und haben damit monatlich mehr Geld zur Verfügung. Des Weiteren wird für Hartz-4-Empfänger beim Einkommen ein weiterer Freibetrag angesetzt. Dieser variiert je nach Höhe der Entlohnung. Verdienen Personen zwischen 100 und 1.000 Euro monatlich – hierbei handelt es sich um den Bruttoverdienst – sind bis zu 20 Prozent anrechnungsfrei. Zusätzliches Einkommen bis zu 1.200 Euro wird bis zu einem Anteil von zehn Prozent nicht auf die Leistungen angerechnet. Leistungsbezieher mit Kindern profitieren von einer Grenze, die bei 1.500 Euro liegt. Das Einkommen für Hartz-4-Empfänger mit Familie darf somit höher liegen als bei kinderlosen Leistungsbeziehern. Der folgenden Liste können Sie Beispiele für anrechnungsfreie Beträge beim Hartz-4-Einkommen entnehmen:
Verwertbares VermögenFestgeld, Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Kapitalversicherungen, Immobilien, Schenkungen und
sonstige Geldanlagen zählen zum verwertbaren Vermögen. Dieses wird bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld berücksichtigt. Es ist für den Lebensunterhalt direkt verwendbar, auch wenn es durch Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung verbraucht wird. Solange ein verwertbares Vermögen vorhanden ist, gibt es kein ALG II oder
Sozialgeld. Wird ein Erbe als Einkommen bei Hartz 4 gewertet?Ist der Erbfall, also nicht der Geldzufluss, zum Zeitpunkt des Bezugs von ALG II eingetreten, handelt es sich um eine einmalige Einnahme und nicht um Vermögen. Dabei spielen die Vermögensfreibeträge keine Rolle. Nicht verwertbares VermögenNicht verwertbares Vermögen ist sogenanntes Schonvermögen, dazu zählen:
Was zahlt ein Hartz 4 Empfänger selbst?Leistungen (Bedarf)
Hierbei wird als Grundlage der Regelbedarf nach § 20 SGB II gezahlt, der ab 01.01.2022 449 € (446 € bis 31.12.2021) für einen alleinstehenden, volljährigen Hilfebedürftigen beträgt – zur Berechnung können Sie den Hartz IV Rechner nutzen.
Was muss man alles von Hartz 4 bezahlen?Hartz IV Bezieher dürfen was dazu verdienen.
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Hartz-IV-Regelsatz: Wie viel bekommt wer?. Wann wird Hartz 4 auf 600 Euro erhöht?Hartz IV Höhe: Wann kommt die nächste Regelsatz-Erhöhung vom Arbeitslosengeld II? Letzte Erhöhung gleicht nicht mal Inflation aus. Zuletzt wurde besagter Hartz-IV-Satz im Januar 2022 erhöht.
Wird 450 Euro Job auf Hartz 4 angerechnet?Eine Empfängerin geht einem Minijob von 450 Euro nach. 100 Euro sind anrechnungsfrei. Von den übrigen 350 Euro werden 20 Prozent nicht auf Hartz IV angerechnet werden, also weitere 70 Euro. Insgesamt 170 Euro sind somit anrechnungsfrei.
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