Wie schreibt man Anbei sende ich Ihnen?

Geschäftsbriefe verschicken wir oft mit Anlagen. E-Mails, ob geschäftlich oder privat, haben oft Anhänge. Beides können Leser schnell übersehen, deshalb machen wir in unserer Geschäftskorrespondenz darauf aufmerksam. Dabei heraus kommt dann oft so etwas, wie „beigefügt finden Sie…“.

Beigefügt oder anbei?

Den genauen Unterschied zwischen Adjektiven (Eigenschaftswörtern) und Adverbien (Umstandswörtern) können auch viele Germanisten nicht gut erklären. Es ist, wie es ist: „Beigefügt“ ist ein Adjektiv, „anbei“ ein Adverb.  So genau müssen Sie das allerdings gar nicht wissen, wenn Sie nach modernen Formulierungen für Ihre Geschäftskorrespondenz, seien es Briefe oder E-Mails, suchen. Auf jeden Fall gilt: Meiden Sie umständliche Umstandswörter.

Gute und kundenfreundliche Formulierungen

Gelungene Formulierungen sind zum Beispiel:

  • „Details finden Sie im Anhang dieser E-Mail/ auf dem beiliegenden Preisblatt.”
  • „Mit dieser E-Mail erhalten Sie …”
  • „Eine Anfahrtsskizze haben wir mitgeschickt.”
  • „Im letzten Abschnitt lesen Sie …”
  • „Hier sind die gewünschten Unterlagen.”
  • „Gerne senden wir Ihnen unsere Broschüre zu – Sie finden sie im Anhang.”

Sollten Sie tatsächlich einmal kurz und bündig formulieren „Anbei erhalten Sie …“ oder „Beigefügt finden Sie …“ ist das kein Beinbruch. Die Leser verstehen, was Sie meinen, und werden Ihnen diese bewährten Floskeln nicht übelnehmen.

Doppelte Bedeutungen: Bank oder Bank?

Übrigens: Niemand denkt wirklich an die Tennis- oder Grünanlage, wenn Sie schreiben „In der Anlage finden Sie …“. Manche Wörter haben nun einmal mehrere Bedeutungen. Denken Sie nur an die Bank im Park und das Geldinstitut. Die meisten kennen das Teekesselchen-Spiel, bei dem Kinder diese sogenannten Homonyme suchen.

Machen Sie auf den Anhang aufmerksam

Wichtig ist: Anhänge werden oft übersehen – gerade bei E-Mails. Machen Sie also darauf aufmerksam. Ihre Leser werden es Ihnen danken.

Mehr Geschäftskorrespondenz-Tipps

Besser überzeugen mit „Sie“ statt „Wir“ (1)“

Aktiv statt Passiv (2)

Verben statt Substantive (3)

Reißen Sie Wortmauern ein! (4)

Formulieren Sie klar und eindeutig! (5)

Kurz oder lang – kommt drauf an! (6)

Komma oder nicht? (7)

Betonen, nicht belehren (8)

Drücken, drängen, schieben – hilft das? (9)

5 Schritte zur positiven Formulierung (10)

Gerne – oder lieber doch nicht? (11)

Zeitnah, unverzüglich oder doch schnellstmöglich? (12)

Jargon ist Ihre Ausdrucksweise, nicht die des Kunden (13)

So drücken Sie Freude richtig aus (14)

Von der Hoffnung auf Schönheit zum stichhaltigen Kaufargument (16)

Lange Rede, kurzer Sinn – Lassen Sie Vorreiter einfach weg! (17)

Wie viel Kontaktinfo muss sein? (18)

Stören Sie nicht den Lesefluss (19)

Entschuldigung und tut mir leid – der kleine, aber feine Unterschied (20)

Adjektive – sinnvoll oder lieber weglassen? (21)

„Ich kam, sah, siegte“ – passt das Präteritum in beruflichen Schreiben? (22)

Wie aus „bin nicht da“ etwas Positives wird (23)

Wie privat darf’s im Geschäftlichen sein? (24)

Tun uns Aussagen mit „leider“ wirklich immer leid? (25)

Wie schreibt man Anbei sende ich Ihnen?

Veränderung und Kommunikation – das sind die Themen, für die Theresia Wermelskirchen brennt. Die Diplom-Mathematikerin entwickelt Kernbotschaften und übersetzt sie in Sprache. Verständlich, konsistent und zielführend.

Floskeln haben den Vorteil, dass man beim Schreiben nicht lange nachdenken muss – sie schreiben sich gewissermaßen von selbst. Leider sagen sie aber inhaltlich kaum etwas aus: Die „Floskel“ ist laut DUDEN nämlich definiert als „inhaltsarme Redensart“. Womöglich schließen Ihre Leser aus der Verwendung von Floskeln, dass Sie ziemlich gedankenlos an die Sache herangegangen sind. Manchmal sind Floskeln auch unfreiwillig komisch. In jedem Fall aber blähen sie Ihre Schreiben unnötig auf.

Entschlacken Sie Ihre Briefe und verzichten Sie auf diese fünf häufig verwendeten Floskeln:

1. „Hiermit erlaube ich mir, …“ (z. B. „folgende Leistungen zu berechnen“)

Wer erlaubt hier wem etwas? Der Schreibende sich selbst? Das ergibt keinen Sinn: Man kann sich selbst gar nicht erlauben, jemand anderem etwas in Rechnung zu stellen oder sonst etwas von ihm zu wollen. Die Erlaubnis dazu müsste schließlich der Adressat des Schreibens geben. Speziell bei der Rechnung geht es ohnehin nicht um „erlaubt oder verboten“, sondern um einen rechtlich durchsetzbaren Vergütungsanspruch, der aus der Erbringung einer vereinbarten Leistung entstanden ist. Deswegen schreibe ich in meinen Rechnungen meistens schlicht und deutlich:

„Für meine Leistungen als … berechne ich vereinbarungsgemäß: …“

2. „Beiliegend übersende ich Ihnen …“

Man stelle sich vor, wie sich der Schreibende in den Briefumschlag zwängt, um tatsächlich „beiliegend“ eine Nachricht zu überbringen … sehr witzig! Schreiben Sie lieber etwas wie

„In der Anlage/Im Anhang finden Sie …“
„Wie gewünscht sende ich Ihnen hier …“

Nachtrag im Mai 2020: „In der Anlage finden Sie …“ ist eine Formulierung, die bereits mehrere Leser zu mehr oder weniger entrüsteten Kommentaren angeregt hat. Das ist schön, denn es zeigt, dass dieser Beitrag von vielen Menschen aufmerksam gelesen wird. Wenn Ihnen diese Formulierung nicht gefällt, weil Sie dazu die Assoziation „in der Anlage pinkelt der Hund“ haben, wie eine Leserin anmerkte, brauchen Sie sie nicht zu verwenden. Sie können dann einfach eine andere Formulierung wählen (weitere Vorschläge finden Sie in meinen Antworten auf die Kommentare).

3. „Mit der Bitte um Kenntnisnahme“

Wenn Sie nicht wollten, dass ich das Geschriebene zur Kenntnis nehme, würden Sie mir doch keinen Brief bzw. keine E-Mail schicken, oder? Vielleicht hat der Empfänger nicht immer sofort Zeit zum Lesen, aber sobald er damit begonnen hat, kann er die „Kenntnisnahme“ ohnehin kaum vermeiden.

Meist wird diese Floskel eingesetzt, um deutlich zu machen, dass der Empfänger des Schreibens nur informiert werden soll und weiter nichts zu unternehmen braucht. Das sollte aus dem Text aber ohnehin hervorgehen. Insofern können Sie diese Floskel ohne Verlust für den Leser streichen.

Falls Sie der Intelligenz Ihrer Leser oder Ihren eigenen Formulierungsfähigkeiten nicht ganz trauen, können Sie ersatzweise schreiben:

„Dieses Schreiben dient nur zu Ihrer Information und erfordert keine Antwort bzw. sonstigen Aktivitäten von Ihnen.“

4. „Wir möchten Sie bitten, …“ (z. B. „diese Angaben vertraulich zu behandeln.“)

Neulich las ich das sogar auf einem Schild in einer Hochschultoilette: „Wir möchten Sie bitten, hier nicht zu rauchen!“

Also was jetzt: Möchten Sie mich bitten, was auch immer (nicht) zu tun? Oder tun Sie es? Das Bitten kann ich Ihnen in jedem Fall großzügig erlauben. Aber wenn Sie möchten, dass jemand tatsächlich etwas Bestimmtes tut oder unterlässt, sollten Sie das auch klar als Bitte bzw. Aufforderung formulieren:

„Bitte behandeln Sie diese Angaben vertraulich.“
„Auch hier gilt das allgemeine Rauchverbot – bitte halten Sie sich daran!“

5. „Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.“

Mal ehrlich: Wem stehen Sie denn „zur Verfügung“, und das auch noch „gerne“ und „jederzeit“? Die Sklaverei bzw. Leibeigenschaft ist glücklicherweise schon lange abgeschafft. Sicher dürfen Kunden und Geschäftspartner Sie anrufen oder Ihnen eine E-Mail schreiben, wenn sie noch Fragen haben. Sie werden sie auch beantworten. Das ist so selbstverständlich, dass Sie dazu eigentlich gar nichts schreiben müssten. Wenn Sie es trotzdem als Ausdruck Ihrer Dienstleistungsbereitschaft tun möchten, könnten Sie z. B. formulieren:

„Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne unter der Durchwahl -123 anrufen.“

Weitere Überlegungen und Tipps zum Thema Behördensprache finden Sie auf unserer Übersichtsseite Best of Behördendeutsch.

Wie formuliere ich eine Mail mit Anhang?

Um einen Anhang zu einer E-Mail hinzuzufügen, wird in den meisten Programmen ein Button mit einer Büroklammer benutzt. Wählen Sie dann im Dialogfeld die richtige Datei und eine unmissverständliche Bezeichnung aus. Erst nachdem auch der Anhang eingefügt wurde, fügen Sie die E-Mail-Adresse des Empfängers ein.

Wie benutzt man das Wort anbei?

[1] in der Anlage, anverwahrt, beiliegend, als Beilage, hierbei, beigefügt, beigelegt. Beispiele: [1] Die ausstehenden 50 € erhältst du anbei. [1] Anbei sende ich Ihnen die versprochenen Unterlagen.

Ist Anbei veraltet?

Anbei / beiliegend / in der Anlage / als Anlage In einem Schreiben gelten diese Floskeln mittlerweile als veraltet, ebenso anbei und beiliegend.

Was schreibt man statt beiliegend?

Besser sind folgende Formulierungen:.
„Als Anlage schicke ich Ihnen …”.
„Mit diesem Brief erhalten Sie …”.
„Bitte beachten Sie die mitgeschickte Anfahrts-Skizze …”.
„Im letzten Abschnitt lesen Sie …”.
„Hier sind die gewünschten Unterlagen.”.
„Gerne sende ich Ihnen unsere Broschüre zu.”.