Viele ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Daher verbietet das Infektionsschutzgesetz Menschen, die an gewissen ansteckenden Krankheiten leiden, bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich. Bei der Umsetzung der Regelung ist die eigenverantwortliche Mitwirkung der Personen sehr wichtig. Für die folgenden Tätigkeiten ist eine vorherige Belehrung und Bescheinigung nötig, wenn die Tätigkeit gewerbsmäßig ausübt wird:
Diese Regelung gilt sowohl für Beschäftigte als auch für selbstständig Tätige. Auch wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, kann eine entsprechende „gewerbsmäßige“ Tätigkeit vorliegen. Wenn Sie solche Tätigkeiten im Lebensmittelbereich ausüben wollen, müssen Sie über die entsprechende gesetzliche Regelung und ihre Pflichten informiert sein. Deshalb müssen Sie vor der Aufnahme der Tätigkeit entsprechend belehrt werden. Die Belehrung vermittelt in der Regel auch Grundsätze der Infektionshygiene für den Umgang mit
Lebensmitteln. Diese Bescheinigung vom Gesundheitsamt müssen Sie nur einmal vor der erstmaligen Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit einholen. Alle 2 Jahre muss eine Nachschulung erfolgen. Dafür ist der jeweilige Arbeitgeber zuständig.
Verwandte Themenzur Dienstleistung als Lebensmittelbetrieb registrieren Die Bescheinigung kann jedermann auf Antrag erhalten. Das Gesundheitsamt stellt die Bescheinigung aber nicht aus, solange bei einer Person Anhaltspunkte für eine in § 42 Absatz 1 IfSG genannte Krankheit bestehen. Sie haben die Möglichkeit, die Erstbelehrung auch im Rahmen einer Online-Schulung zu absolvieren. Minderjährige Teilnehmer Minderjährige Teilnehmer der Online-Schulung müssen vor dem Termin eine schriftliche Einwilligung per E-Mail an ifsg(at)tz-glehn.de senden. Sondertermine für Schulen und Einrichtungen Bei Bedarf kann die Belehrung nach Abstimmung auch in der Schule beziehungsweise Einrichtung stattfinden. PräsenzschulungenEine Übersicht der Belehrungstermine finden Sie hier:
https://service.kreis-lippe.de/gumax/. Auf der Seite können Sie auch direkt einen Platz an Ihrem Wunschtermin reservieren. Terminanfragen für Schulen und Einrichtungen, die in der Schule oder Einrichtung stattfinden sollen (siehe auch "Hinweise/ Besonderheiten") senden Sie bitte per E-Mail an . Damit wir noch weitere Details (beispielsweise individuelle Anforderungen) klären können, geben Sie auch immer eine Telefonnummer für Rückfragen an. Online-Verfahren
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