Wie lange ist der genesenen-status in deutschland gültig

3 oder 6 Monate? Derzeit sorgen einige Meldungen in Bezug auf die Gültigkeitsdauer von Genesenenzertifikaten für Verwirrung in der Bevölkerung. Was jetzt wirklich gilt, lesen Sie hier.

Wie lange ist der genesenen-status in deutschland gültig

Mitte Januar wurde die Gültigkeitsdauer von Genesenenzertifikaten quasi über Nacht von 180 Tagen auf 90 Tage verkürzt. Damit verloren etliche Menschen in Deutschland ihren Genesenenstatus. In den letzten Tagen sorgten einige Meldungen, die fälschlicherweise so gedeutet wurden, dass die Zertifikate wieder 180 Tage lang gültig sind, für große Verwirrung bei den Betroffenen. Was ist passiert?

Genesenenzertifikate: 3 oder 6 Monate gültig?

Laut der EU-Verordnung 2021/953 sollen Genesenenzertifikate frühestens 11 Tage nach einem positiven Corona-Test ausgestellt werden und dürfen dann nicht mehr als 180 Tage gültig bleiben. Deutschland hatte am 15.01.2022 als einziges Land in der EU die Gültigkeitsdauer der Zertifikate auf maximal 90 Tage verkürzt.

Zwischenzeitlich hatten daher einige Apotheken Genesenenzertifikate mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ausgestellt. Allerdings beißt sich die verkürzte Gültigkeitsdauer mit den EU-Richtlinien. Die in der EU ausgestellten COVID-Zertifikate müssen EU-weit einsetzbar sein und daher in allen Ländern dieselben Standards aufweisen.

Das ist der Grund dafür, weshalb seit dem 11.02.2022 wieder alle Genesenenzertifikate in Deutschland mit einer Gültigkeitsdauer von 180 Tagen ausgestellt werden. Das teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in einem Rundschreiben vom vergangenen Freitag mit, wie die Deutsche Apothekerzeitung berichtete.

Offenbar kam es aufgrund dieser Meldung bei einigen Betroffenen zu der fälschlichen Annahme, dass die Genesenenzertifikate nun auch in Deutschland wieder 180 Tage gültig seien. Dem ist aber nicht so. An der Tatsache, dass die Genesenenzertifikate von gänzlich Ungeimpften hierzulande eine maximale Gültigkeitsdauer von 90 Tagen haben, hat sich nichts geändert, wie aus den fachlichen Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise ersichtlich wird.

Wie genau in der Praxis hierzulande dann kontrolliert werden soll, wer ein gültiges und wer ein abgelaufenes Genesenenzertifikat hat, ist fraglich. Für Genesene, die bereits geimpft sind oder sich impfen lassen, spielt die Gültigkeitsdauer ihrer Genesenenzertifikate jedoch ohnehin keine große Rolle, da sie mit einer Impfung als vollständig geimpft gelten.

Genesenenstatus weiterhin 90 Tage gültig

Fassen wir das Ganze nochmal in leicht verständlicher Form zusammen: Hierzulande sind Genesenenzertifikate von gänzlich Ungeimpften nach wie vor maximal 90 Tage gültig. Die digitalen Zertifikate werden aber weiterhin mit einer Gültigkeitsdauer von 180 Tagen ausgestellt, um den EU-Richtlinien zu entsprechen. Ein in Deutschland abgelaufenes Zertifikat kann demnach im EU-Ausland noch bis zum Ablauf der 180 Tage verwendet werden.

Lesen Sie auch: Was darf man in der Quarantäne und was nicht?

Drei oder sechs Monate: Wie lange gelte ich als genesen? Und was gilt dabei für Ungeimpfte und Geimpfte? Um den Genesenenstatus gibt es viel Verwirrung.

Aktualisiert am Montag, 21. Februar - Zuletzt sorgte das Robert Koch-Institut für viel Wirbel, weil der Genesenenstatus kurzfristig von sechs auf drei Monate verkürzt wurde. Jetzt gab es erneut eine Änderung zum Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion, die die Ungeimpften betrifft - was allerdings nichts an der Gültigkeit ändert.

Entscheidung im Januar: Genesenenstatus nur noch drei Monate gültig

In Deutschland war der Genesenenstatus Mitte Januar auf Basis neuer RKI-Vorgaben auf eine Zeitspanne von höchstens 90 Tagen verkürzt worden. Zuvor hatten die Betroffenen ein halbes Jahr lang den Status. Die Entscheidung hatte teilweise heftige Kritik ausgelöst, Millionen Deutsche waren davon betroffen.

Aktuelle Ergänzung: Verkürzter Genesenenstatus betrifft Ungeimpfte

Nach der vielen Kritik, hat das RKI seine Empfehlung jetzt noch einmal ergänzt: Der verkürzte Genesenenstatus gilt nur für Ungeimpfte. "Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen", heißt es auf der Internetseite des RKI.

Der Genesenenstatus von Ungeimpften endet also nach 90 Tagen. Was allerdings für Verwirrung sorgt: Totz der Verkürzung des Genesenen-Status können Betroffene aus technischen Gründen digitale Zertifikate erhalten, die sechs Monate lang gültig sind. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der Bild-Zeitung.

Gilt der Genesenenstatus für Geimpfte dann sechs Monate?

Gelten also geimpfte Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, nun sechs Monate als genesen? Nein, stellt eine Sprecherin der bayerischen Ministeriums auf Anfrage unserer Redaktion klar. Mit der Ergänzung des RKI "ist keine inhaltliche Änderung und damit auch keine Anhebung der Geltungsdauer des Genesenenstatus auf sechs Monate verbunden".*

Der Status als „Genesener“ betrifft nur Personen, die ungeimpft sind (weder vor noch nach der Infektion eine Impfstoffdosis erhalten haben). Die Sprecherin ergänzt allerdings: "Zur Frage nach der Gültigkeit von Genesenennachweisen mindestens einmal geimpfter Personen äußert sich das RKI nicht."

Geimpft und dann genesen - was gilt?

Was gilt dann also für Personen, die beispielsweise einmal geimpft und dann genesen sind? "Personen, die genesen sind und zusätzlich (mindestens) eine Impfstoffdosis erhalten haben, gelten als vollständig geimpft", heißt es von der Staatsregierung. Die Kombiniation geimpft-genesen bzw. genesen-geimpft wird auch als "grundimmunisiert" bezeichnet.

Und gilt dieser Status auch nur für einen bestimmten Zeitraum? Nein. "Nach den aktuellen Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts ist derImpfstatus weder in der Konstellation „geimpft-geimpft“ noch in den Konstellationen „geimpft-genesen“ oder „genesen-geimpft“ derzeit zeitlich befristet", so die Sprecherin.

Wer in Bayern doppelt geimpft und genesen ist, gilt nach überstandener Corona-Infektion sogar als geboostert. Auch der Status "geboostert" ist "derzeit zeitlich nicht befristet", heißt es von der Staatsregierung. Aber: Ob man in der Kombi geimpft-geimpft-genesen als geboostert gilt, unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Erneute Änderung sorgt für Kritik

Dass der Genesenenstatus erneut eigenmächtig vom RKI angepasst wurde, sorg wieder für Kritik. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sagte in einer Pressekonferenz zu Corona-Lockerungen für den Freistaat, dass es da an einer Führung der Bundesregierung fehle. "Das ist kaum darstellbar, wenn eine Behörde einseitig solche Entscheidungen trifft", kritisiert Söder.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat das RKI jetzt auch entmachten und wird künftig selbst über den Geimpften und Genesenen-Status entscheiden. "Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden", sagte Lauterbach der Bild. Sonst trage er die politische Verantwortung für das Handeln anderer, so der Gesundheitsminister weiter. So wurde es auch in der Ministerpräsidenten-Konferenz am Mittwoch beschlossen: Festlegungen zum Genesenenstatus werden nicht mehr an das RKI delegiert.

Gericht in Ansbach und Berlin: Verkürzung von Genesenenstatus rechtswidrig

Vergangene Woche hatte bereits ein Gericht in Bayern die RKI-Regelung kassiert: Die Verkürzung des Genesenenstatus war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Ansbach in der jetzigen Form nicht zulässig.

Und das bestätigte jetzt auch das Verwaltungsgericht Berlin. In einem Eilverfahren wurde entschieden, dass die Verkürzung des Genesenenstatus rechtswidrig ist, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Über die Geltungsdauer des Corona-Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, so die Richter und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärte der Sprecher. (Az.: VG 14 L 24/22)

* Hinweis: In der ersten Version des Textes vom 15.2. stand, dass der Genesenenstatus für Geimpfte nun sechs Monate gilt. Das stimmt nicht, wie die bayerische Staatsregierung korrigiert hat.

Wie lange ist man vollständig genesen?

Die Gültigkeitsdauer für den Genesenen-Nachweis wurde auf 90 Tage verkürzt.

Wie lange gilt man als genesen wenn man Corona hatte?

Wann gelte ich als genesen? Als genesen gelten gemäß Infektionsschutzgesetz Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Der Test zum Nachweis der Infektion muss mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen.

Was mache ich wenn ich genesen bin?

Genesene haben durch die überstandene Corona-Infektion einen natürlichen Immunschutz gegen das Virus aufgebaut. Damit sind sie zumindest zeitweise vor einer erneuten Infektion geschützt. Doch auch Genesene sollten sich impfen lassen.

Wie lange gilt man als genesen BW?

Dabei gilt der Genesenenstatus nur für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen bis höchstens 90 Tagen nach dem zugrundeliegenden Testnachweis.