Wie lange hat man Zeit die Krankmeldung bei der Krankenkasse nachreichen?

Ja, denn eine Krank­schreibung ist kein Arbeits­verbot. Der Arzt nennt auf der Bescheinigung lediglich die voraus­sicht­liche Dauer der Arbeits­unfähigkeit. Wenn Sie sich früher wieder fit fühlen, dürfen Sie arbeiten gehen. Dann sollten Sie Ihrem Chef aber lieber die ärzt­liche Diagnose mitteilen, damit er Risiken abschätzen kann. Er hat Ihnen und auch Ihren Kollegen gegen­über eine Sorgfalts­pflicht: Wer krank zur Arbeit geht, riskiert, Kollegen anzu­stecken und sich selbst nicht genügend auszukurieren.

Ist für Ihren Arbeit­geber klar erkenn­bar, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Leistung zu erbringen, sollte er Sie nach Hause schi­cken. Sonst haftet er bei einem Schaden unter Umständen mit.

Der Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung ist dagegen grund­sätzlich nicht gefährdet, wenn Sie krank­geschrieben arbeiten.

Eine „Gesund­schreibung“ gibt es nicht. Es schadet jedoch nicht, wenn Sie einen Arzt beur­teilen lassen, ob Sie wirk­lich wieder arbeits­fähig sind. Wenn Sie gegen den Rat des Arztes wieder arbeiten gehen und dann einen Rück­fall erleiden und länger als nötig ausfallen, kann das sogar ein Verstoß gegen arbeits­vertragliche Pflichten darstellen.

Grundsätzlich ist eine Krankmeldung per E-Mail, Anruf, SMS, WhatsApp oder Fax möglich – am besten sprechen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber ab, welche Art der Benachrichtigung er in einem solchen Fall bevorzugt. Wichtig ist in erster Linie, dass Ihr Arbeitgeber unverzüglich über Ihren Zustand informiert wird.

Bei einer Krankmeldung per E-Mail müssen Sie sich demnach sicher sein, dass diese auch wirklich gelesen und von den zuständigen Personen rechtzeitig zur Kenntnis genommen wird. Davon können Sie zwar ausgehen, wenn die E-Mail ein gängiges Kommunikationsmittel in Ihrem Unternehmen ist – die Gewissheit, dass die Krankmeldung Ihren Arbeitgeber auch wirklich erreicht, haben Sie allerdings eher bei einem persönlichen Gespräch am Telefon.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihre E-Mail auch wirklich sofort gelesen wird, rufen Sie deshalb besser Ihren Arbeitgeber an. Sonst kann es im schlimmsten Fall sein, dass der Arbeitgeber Ihre Krankmeldung nicht rechtzeitig zur Kenntnis nimmt und Ihre Abwesenheit als unentschuldigtes Fehlen oder Arbeitsverweigerung deutet – und Sie dementsprechende Konsequenzen zu tragen haben.

Sind Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage, zur Arbeit zu gehen, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Das kann zum Beispiel per Mail oder Telefon geschehen. Sind Sie länger als drei Tage nicht arbeitsfähig, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – auch Krankschreibung genannt – vorlegen. Dies muss spätestens am vierten Tag geschehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber sogar befugt, ein entsprechendes Attest bereits vor Ablauf dieser Frist anzufordern. Einzelheiten können arbeitsvertraglich vereinbart sein. Die Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber ihrem Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt.

Warum muss die Krankschreibung auch bei der Krankenkasse eingereicht werden?

Die Vorlage der Krankschreibung beim Arbeitgeber ist für Arbeitnehmer in der Regel selbstverständlich. Was aber nicht jedem bewusst ist: Sie muss auch bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Warum ist das so? Der Arbeitnehmer hat während seiner Erkrankung für die Dauer von sechs Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Ist der Arbeitnehmer länger arbeitsunfähig, erhält er ab der siebten Woche von seiner Krankenkasse Krankengeld. Die Einreichung der Krankschreibung bei der Krankenkasse dient dieser als Nachweis, dass Sie krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig sind. Einschlägig für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und seiner Krankenkasse – und damit auch den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld – ist das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V).

Vorsicht, Fristen! Wann die Krankschreibung bei der Krankenkasse sein muss

Wollen Sie Ihren möglichen Anspruch auf Krankengeld wahren, müssen Sie ihre Krankenkasse rechtzeitig über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Das bedeutet: Spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit muss das ärztliche Attest bei der Krankenkasse eingegangen sein. Diese Frist ergibt sich aus § 49 Abs. 1 Nr. 55 SGB V.

Ohne rechtzeitige Zustellung der Krankschreibung kein Krankengeld

Mag der Papierkram auch lästig sein – In dieser Angelegenheit sollten Sie keinesfalls nachlässig sein. Denn wenn Sie es versäumen, Ihrer Krankenkasse innerhalb der Ein-Wochen-Frist die Krankschreibung zukommen zu lassen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Dabei kann es unter Umständen um hohe Summen gehen.

Beachten Sie auch: Sollten Sie längerfristig erkrankt sein und sich mehrmals eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt ausstellen lassen, muss sich jedes Attest nahtlos an das vorherige anschließen. Ergeben sich beim Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit Lücken, ist die Krankenkasse ebenfalls berechtigt, die weitere Zahlung des Krankengeldes einzustellen.

Gehen Sie auf Nummer sicher

Oft wird die Krankenkasse bereits durch den Arzt informiert. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und senden Sie die Krankschreibung selbst an Ihre Krankenkasse. Beachten Sie dabei aber Folgendes:

Was passiert wenn man die Krankmeldung zu spät an die Krankenkasse schickt?

Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden. Wird die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn gemeldet, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt.

Kann ich Krankmeldungen bei der Krankenkasse nachreichen?

Mit Kulanz und gutem Willen seitens der Kasse kann man die Krankmeldung auch noch nach Ablauf der Frist nachreichen. Allerdings regeln Krankenkassen die Fristüberschreitung unterschiedlich strikt und oftmals beißen Arbeitsrechtler und Anwälte in solchen Fällen auf Granit.