Die Aufsichtspflicht der Eltern Die Aufsichtspflicht der Eltern ergibt sich zunächst auch aus dem in Art. 6 GG [Grundgesetz] verfassungsrechtlich besonders geschützten Familienrecht. Dort heißt es in Absatz 2 nämlich, dass Pflege und Erziehung der Kinder nicht nur das natürliche Recht der Eltern ist, sondern zeitgleich auch die oberste Pflicht. Eine Konkretisierung der Aufsichtspflicht erfolgt durch das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 1626, 1631 BGB, wo insoweit von elterlicher Sorge beziehungsweise Personensorge gesprochen wird. Show Die Eltern, beziehungsweise es genügt grundsätzlich ein Elternteil zur Erfüllung der Aufsichtspflicht, sind also verpflichtet, sich um ihren Nachwuchs zu sorgen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sie, mit zunehmenden Alter des Kindes, ihren Sprössling ständig, also rund um die Uhr, überwachen müssen. Deshalb darf ein Kind auch alleine beziehungsweise mit Freunden nach draußen zum Spielen. Wann es in einem solchen Fall wieder zu Hause sein soll, ist ebenso grundsätzlich Sache der Eltern. Eine entsprechende gesetzliche Regelung, etwa durch das Jugendschutzgesetz [JuSchG], besteht also gerade nicht. Richtet das Kind in dieser Zeit allerdings einen Schaden an, so haften die Eltern gemäß § 832 BGB, soweit bei ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Außerdem ist zu beachten, dass zumindest dann ein Verdacht einer Aufsichtspflichtverletzung begründet ist, wenn Eltern ihren sehr jungen Nachwuchs bis spät in der Nacht alleine draußen zum Spielen lassen. In einem solchen Fall kann sich die Polizei, im schlimmsten Falle auch das Jugendamt, einschalten. Letztlich ist zu erwähnen, dass Kinder beziehungsweise Jugendliche mit der Vollendung ihres 18. Lebensjahres, also mit 18 Jahren, in das Erwachsenenalter eintreten und damit Volljährigkeit erfahren, weswegen sie voll verantwortlich für ihr eigenes Handeln werden. Die Aufsichtspflicht der Eltern endet deshalb im Wesentlichen. Das Jugendschutzgesetz als Beschränkung der elterlichen SorgeJugendliche sind selbstverständlich in einem Alter, in dem man mehr machen möchte, als bloß draußen zu spielen, wie zum Beispiel ins Kino, in einem Club oder auf ein Konzert gehen. Für solche Fälle greift das Jugendschutzgesetz, welches in den §§ 4 ff. JuSchG verbindliche Zeiten vorgibt: Veranstaltung Alter Uhrzeit Weitere Hinweise Kino unter 14 bis 20 Uhr Film muss um 20 Uhr zu Ende sein Kino unter 16 bis 22 Uhr Film muss um 22 Uhr zu Ende sein Kino unter 18 bis 24 Uhr Film muss um 24 Uhr zu Ende sein Gaststätte / Bar unter 16 bis 23 Uhr mit personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zeitlich unbeschränkt Gaststätte / Bar unter 18 bis 24 Uhr mit personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zeitlich unbeschränkt Disco / Club unter 16 bis 22 Uhr nur mit Erziehungsberechtigtem Disco / Club unter 18 bis 24 Uhr selbst wenn ein volljähriger Freund dabei ist; mit erziehungsbeauftragten Person, ist ein unbegrenzter Aufenthalt aber möglich Konzert grundsätzlich keine Beschränkung Erlaubnis der Eltern nötig; handelt es sich um eine jugendgefährdende Veranstaltung, kann die zuständige Behörde aber Einschränkungen vom Veranstalter verlangen Jugendtreff / Vereine / Kirchen unter 14 bis 22 Uhr Jugendtreff / Vereine / Kirchen unter 16 bis 24 Uhr zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen Achtung: Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren niemals gestattet. Veranstalter und Gewerbebetreiber müssen Jugendschutzgesetz einhaltenDie Veranstalter und Gewerbebetreiber müssen das Jugendschutzgesetz zwingend einhalten, anderenfalls begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Kinder und Jugendliche dürfen sich grundsätzlich so lange draußen aufhalten, wie es ihre Eltern vorschreiben. Einschränkungen gibt es nur, wenn der Nachwuchs bestimmte Veranstaltungen besuchen möchte, wie Kino, Disco / Club oder Konzert. Also, angenommen ich bin 16 und darf nur bis 24 uhr draußen bleiben. aber ein freund ist dabei der 18 ist. darf ich dann so lange ich bei ihm bleibe die ganze nacht draußen bleiben? :D Oder muss die Person Erziehungsberechtigter sein? ...komplette Frage anzeigen10 AntwortenAronphoenix Topnutzer im Thema Gesetz 11.10.2010, 18:57 Wenn deine ELtern sagen um 0h zuhause, dann ändert sich das auch nicht wenn dien Freun 99 ist. Wenn die sagen "egal", dann kannst du genausolange draußen bleiben wie ohne 18jährigen: SOlange du willst. ziuwari 11.10.2010, 18:30 du darfst, unabhängig von jeder begleitung, 24 stunden draußen bleiben, wenn deine eltern das erlauben. das ist ansonsten gesetzlich nicht geregelt VollDagegen 11.10.2010, 18:26 Du darfst sogar OHNE 18jährigen solange draussen bleiben wie du willst. Es gibt KEINE gesetzlichen Vorgaben wann Minderjährige Zuhause sein müssen. Emre1992 11.10.2010, 18:26 Jep der jenige muss ein Erziehungsberechtigter sein,weil Sie das Sorgerecht für dich tragen und nicht dein 18 jähriger Freund. 3 Kommentare 3 VollDagegen 11.10.2010, 19:00 Falsch. Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür. 2 Emre1992 20.10.2010, 03:10 @VollDagegen jach ja dann nenn sie mir mal ? Antitroll1234 01.02.2016, 23:05 @Emre1992 ?!? Was soll er dir nennen was es nicht gibt ? Sophia15 11.10.2010, 18:36 eigentlich darfst du das nicht, das ist alles vom gesetz her ziemlich streng geregelt (es lebe england, hier haben wir keine ausgangssperre!), aber deine eltern können deinen freund als "ersatzsorgeberechtigten" ausgeben, also ihm eine bescheinigung ausstellen, dass du mit ihm so lange draußen bleiben darfst wie du willst. zumindest darfst du dann in clubs solange bleiben wie du willst. aber ganz ehrlich: wer kümmert sich da schon drum - ich bin 15 und bleib in deutschland immer bis 2uhr nachts weg und keinen störts, du solltest dich nur nicht besonders auffällig verhalten. 7 Kommentare 7 Aronphoenix 11.10.2010, 19:04 Das stört keinen, weil es nicht verboten ist. Aronphoenix 11.10.2010, 19:04 Das stört keinen, weil es nicht verboten ist. 5 Sophia15 11.10.2010, 20:20 @Aronphoenix achja. und natürlich haben die polizisten meine freunde nur so aus spaß eingesammelt, deren eltern angerufen und ihnen einen eintrag in so einer liste gegeben, nicht wahr? außerdem - wenn ich 15 bin, ist das sehr wohl verboten; ich darf nämlich eigentlich nur bis 10 uhr draußen sein. Aronphoenix 12.10.2010, 10:46 @Sophia15 Dann zeig mir bitte ein Gesetz in dem das steht oder hör auf hier so einen unsinn zu verbreiten. Ein Gesetz, oder ienen Teil davon gibt man übrigens an mit: §, Absatz und Gesetz. Nicht einfach irgend ein Wort dahinschreiben, wie es so oft gemacht wird. Sophia15 12.10.2010, 11:29 @Aronphoenix würd ich gern tun, ich hab allerdings grad kein gesetzbuch da. danke schön für die wunderbare aufklärung mit paragraphen und so weiter, so doof bin ich nicht. möglicherweise ist es auch nur in hamburg so... dann tut es mir leid dass ich es "falsch" gesagt habe. Aronphoenix 12.10.2010, 11:37 @Sophia15 Ok, wenn du nicht so doof bist ist gut. Es gibt leider viele die schreiben nur "Jugendschutzgesetz" und glauben das würde reichen. Gesetze braucht man nicht als Buch, die gibts auch vom BMJ Online: http://bundesrecht.juris.de/ Du wirst aber keines finden das einem 15 jährigen verbietet um 23h draußen zu sein. allocigar78 12.10.2010, 11:52 @Sophia15 das war dann vermutlich auf eine öffnetlichen Veranstaltung, Disco oder ähnliches - dort darfst Du nur bis 22 Uhr bleiben - aber das gilt nicht, wenn Du einfach nur auf der Straße draußen bist. |