Wer zahlt die Energiepauschale dem Arbeitgeber?

Wer zahlt die Energiepauschale dem Arbeitgeber?

Die meisten Empfangsberechtigten sollten die Energiepreispauschale nun erhalten haben, doch es kann auch vorkommen, dass die 300 Euro nicht auf dem Gehaltszettel auftauchen. Das kann verschiedene Gründe haben.

Die Energiepreise schießen in die Höhe, da kommt die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro gerade recht. Arbeitnehmer, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung haben, sollten in der Regel nicht aktiv werden müssen.

In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber die 300 Euro EPP aus. Sie sollten auf Ihrer Gehaltsabrechnung vom September einen Posten dafür als "sonstiger Bezug" finden. Wichtig: Die EPP ist lohnsteuerpflichtig.

Sie kriegen also nicht die vollen 300 Euro extra. Auch auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 sollten die 300 Euro mit dem Vermerk "E" für "Einmalbezug" auftauchen.

300 Euro EPP nicht auf dem Gehaltszettel: Das ist zu tun

Wer zahlt die Energiepauschale dem Arbeitgeber?

Minijobber müssen das erste Beschäftigungsverhältnis schriftlich bestätigen.

Bild: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Es gibt nicht nur eine Art von Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, sondern viele Varianten. Taucht die EPP im September nicht auf Ihrer Lohnabrechnung auf, ist das erstmal kein Grund zur Sorge. Fragen Sie einfach bei Ihrem Chef oder in der Buchhaltung nach.

Grundsätzlich muss die EPP auch nicht unbedingt im September ausbezahlt werden. Auch eine spätere Auszahlung ist möglich. Das Bundesfinanzministerium nennt aber als spätesten Zeitpunkt die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer.

Ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann auch bei Sonderfällen nützlich sein: Minijobber müssen zum Beispiel aktiv werden und dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Nur dann darf der Arbeitgeber die EPP auch auszahlen.

300 Euro über Einkommensteuer holen

Wer zahlt die Energiepauschale dem Arbeitgeber?

Über die Einkommensteuererklärung lässt sich die EPP ebenfalls geltend machen.

Bild: Robert Günther/dpa-tmn/dpa

Es gibt aber auch Fälle, da wird die Energiepreispauschale gar nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt. Das Bundesfinanzministerium nennt folgende Ausnahmen, zum Beispiel, wenn

  1. der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben oder
  2. der Arbeitgeber mit jährlichem Anmeldungszeitraum auf die Auszahlung an den Arbeitnehmer verzichtet hat oder
  3. der Arbeitnehmer kurzfristig beschäftigt oder eine Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft ist.

In diesen Fällen müssen Sie eine Einkommensteuererklärung für 2022 abgeben und die EPP dort geltend machen. Auch für Minijobber, die das erste Beschäftigungsverhältnis nicht schriftlich bestätigt haben, bleibt dieser Weg offen, um an die EPP zu kommen.

Zur Web-App: Mein ELSTER

  • Mein Elster Online

    Wer zahlt die Energiepauschale dem Arbeitgeber?

    1

    Mein Elster Online

    Version 1.2.39

    "Mein Elster Online" ist der Nachfolger des ElsterFormular - alle Funktionen und auch noch mehr sind ab sofort direkt im Browser nutzbar.

CHIP Praxistipps

  • iPhone/iPad: Aktualisieren von Apps geht nicht

  • Cinemaxx Loveseat: So buchen Sie den Kuschelsitz

  • Fenster beschlagen von außen: Das bedeutet es und so reagieren Sie richtig

  • iPad mit PC verbinden - so geht's

  • Strittige UNO-Regel: Dürfen Sie +4-Karten auf +2-Karten legen?

Woher bekommt der Arbeitgeber die Energiepauschale?

Übersteigt die insgesamt zu gewährende Pauschale den Betrag, der insgesamt an Lohnsteuer abzuführen ist, erhält der Arbeitgeber den übersteigenden Betrag vom Finanzamt zurück. Technisch erfolgt dies über eine sogenannte Minus-Lohnsteuer-Anmeldung. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Wann muss der Arbeitgeber die Energiepauschale zahlen?

Der Arbeitgeber muss die EPP auszahlen, weil der Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen bezieht und am 1. September 2022 ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt.

Was wenn der Arbeitgeber die Energiepauschale nicht zahlt?

Taucht die EPP im September nicht auf Ihrer Lohnabrechnung auf, ist das erstmal kein Grund zur Sorge. Fragen Sie einfach bei Ihrem Chef oder in der Buchhaltung nach. Grundsätzlich muss die EPP auch nicht unbedingt im September ausbezahlt werden. Auch eine spätere Auszahlung ist möglich.

Wird die Energiepauschale automatisch ausgezahlt?

Da die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro in den meisten Fällen mit dem Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt wird, muss man diese nicht beantragen – die Auszahlung soll im September automatisch erfolgen.