Der Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (u.a. auch bei einer temporären Haltverbotszone bei Umzügen oder Baumaßnahmen) wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. In Hamburg ist dies das jeweils örtlich... Show
Der Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (u.a. auch bei einer temporären Haltverbotszone bei Umzügen oder Baumaßnahmen) wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. In Hamburg ist dies das jeweils örtlich zuständige Polizeikommissariat bzw. Wasserschutzpolizeikommissariat. Hier wird entschieden, wo und welche Zeichen/Schilder anzubringen bzw. zu entfernen sind. Ausnahme sind Straßennamensschilder. Bei diesen Schildern wird nur über den Ort der Anbringung entschieden. Wichtige HinweiseBenötigte UnterlagenKeine Zu BeachtenVerkehrszeichen für die Einrichtung temporärer Halteverbotszonen bei Umzügen oder Baumaßnahmen siehe Link - Parkplatzabsperrung für Umzug -. Für die Wartung der Verkehrsschilder und für die Durchführung des Auf- und Abbaus sind die Bezirksämter zuständig (siehe Link). Ablauf, Dauer & GebührenGebührenDiese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Formulare, Services & LinksErmittlung der zuständigen EinrichtungSuchwörter: Straßenschilder, Anordnung des Auf- und Abbaus Verkehrsschilder, Anordnung des Auf- und Abbaus Halteverbot, Anordnung des Auf- und Abbaus Letzte Aktualisierung: 31.10.2022 Themenübersicht auf hamburg.de
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Die Straßenverkehrsbehörde ist in Deutschland die nach § 44 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Ausführung und Überwachung der Straßenverkehrs-Ordnung zuständige Verwaltungsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde hat beim Vollzug des Straßenverkehrsrechts eine ordnungsrechtliche Funktion und ist als Ordnungsbehörde ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Je nach Verwaltungsebene ist die Straßenverkehrsbehörde Teil einer Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- oder Landesverwaltung. In Hamburg liegt diese Aufgabe, eine Besonderheit, bei der Polizei. Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungen, Sperren, Einbahnstraße und Lichtzeichenanlagen. Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind beispielsweise:[1]
Zuordnung zu anderen Ämtern oder Aufgaben und Abgrenzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben
recherchierst und gute Belege einfügst. Die Straßenverkehrsbehörde hat damit ordnungsbehördliche Funktionen und ist oft, historisch bedingt, einem kommunalen Ordnungsamt zugeordnet. Nach Verwaltungsreformen ist sie mancherorts organisatorisch nahe mit der Straßenbaubehörde, zum Beispiel dem Tiefbauamt, verbunden, mit der sie häufig zusammen arbeitet, formell aber deutlich von dieser zu unterscheiden. In Deutschland kann die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde, umgangssprachlich oft Führerscheinstelle genannt, dem Amt zugeordnet sein, das auch die Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde übernimmt, dies muss aber nicht so sein. Die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, beispielsweise Erteilung bzw. Entzug der Fahrerlaubnissen sind nicht Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde im Sinne der deutschen StVO, auch die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr nicht. Ebenso ist die Erteilung der Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) nicht originäre Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde, sondern wird vom Baulastträger der Straße verwaltet. In anderen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Schweiz heißt das Amt Strassenverkehrsamt. Das Amt führt die Motorfahrzeugkontrolle durch und ist für die Fahrberechtigungen zuständig. Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wer ist für die Aufstellung von Verkehrsschildern zuständig?Wer Straßenverkehrsbehörde ist, bestimmt § 44 StVO unter Verweis auf das jeweilige Landesrecht. Die Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen erfolgt auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde durch die Straßenbaubehörde (§ 45 Abs. 3 StVO).
Wer kümmert sich um Verkehrsschilder?Wer Schilder mit der StVO regelkonform aufstellen möchte, hat zwei Möglichkeiten. Die eine Variante ist eine Erlaubnis vom Straßenverkehrsamt der jeweiligen Stadt einzuholen, die andere ist ein Drittunternehmen zu beauftragen, sich um die Schilder zu kümmern.
Wer ordnet Verkehrszeichen an?(1e) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen die für den Betrieb von mautgebührenpflichtigen Strecken erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf der Grundlage des vom Konzessionsnehmer vorgelegten Verkehrszeichenplans an.
Wo sind Verkehrsschilder geregelt?Verkehrszeichen in Deutschland (§ 45 StVO): Diese Verkehrsschilder gibt es. In Deutschland gibt es eine ganze Reihe an Verkehrszeichnen (VZ). Sie beeinflussen und regeln den Straßenverkehr. Verkehrszeichen können Verkehrsschilder, aber auch Markierungen auf der Straße sein.
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