Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Sie bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes. Show
Im Mittelpunkt des Leistungsspektrums stehen die Altersrenten. Sie bilden für den Großteil unserer Bevölkerung die wesentliche Einkommensquelle im Alter. Daneben gewährt die gesetzliche Rentenversicherung Renten wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes (Witwen-/Witwerrenten, Erziehungsrenten sowie Waisenrenten) und erbringt Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Solidargemeinschaft der VersichertenDie Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren, d. h. die bei der Rentenversicherung eingehenden Beiträge werden sogleich für die Finanzierung der Ausgaben verwendet. Die jeweilige Erwerbstätigengeneration sorgt damit im Rahmen der generationenübergreifenden Solidargemeinschaft der Versicherten für die Rentnergeneration. Wie hoch ist der Anteil der Erwerbspersonen, die gesetzlich rentenversichert sind? Erwerbspersonen sind alle, die arbeiten oder Arbeit suchen, also Erwerbstätige und Erwerbslose. Rentenansprüche von Personen, die keine Arbeit suchen, werden nicht berücksichtigt. In Deutschland zahlen in 2021 alle Angestellten bis zur Beitragsbemessungsgrenze 18,6 % ihres Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Den Beitrag übernimmt zur Hälfte der Arbeitgeber. Im Jahr 2021 lag die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Ländern bei 7 100 Euro Monatseinkommen und in den neuen Ländern bei 6 700 Euro. Auch für registrierte Arbeitslose zahlt die Arbeitsagentur einen Rentenbeitrag, so dass daraus Rentenansprüche entstehen. Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Aus der Höhe und Dauer der Einzahlung ergibt sich später die Altersrente. Bis Ende 2011 bestand nach Vollendung des 65. Lebensjahrs Anspruch auf Rente, ohne dass es zu Abzügen gekommen ist. Dieses Renteneintrittsalter wird seit Anfang 2012 nach und nach auf 67 Jahre angehoben. Erwerbsbevölkerung überwiegend rentenversichertIm Jahr 2021 waren 86,9 % der Erwerbspersonen in Deutschland gesetzlich rentenversichert. Der Großteil der Versicherten war 2021 in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (83,0 %). Demgegenüber standen 3,9 % freiwillig Versicherte. Diese Quoten unterschätzen allerdings das Ausmaß der sozialen Absicherung im Ruhestand, da Pensionsansprüche der Beamten hier nicht berücksichtigt werden. Auch Personen, die nur privat für das Alter vorsorgen, wurden nicht berücksichtigt. Der Indikator sagt nichts darüber aus, in welcher Höhe sich die Rentenansprüche der Versicherten bewegen und ob diese für die Versorgung im Alter ausreichen. Niedrige Beiträge oder viele Unterbrechungen bei der Beitragszahlung können später zu einer relativ niedrigen gesetzlichen Rente führen. Die betriebliche und private Vorsorge spielen daher im Alter eine immer größere Rolle. versichertFreiwillig versichertFreiwillig oder pflicht- versichertQuelle: Ergebnis des Mikrozensus2021Frauen84,13,587,5Männer82,14,386,4Insgesamt83,03,986,92011Frauen79,23,082,2Männer76,14,680,7Insgesamt77,53,981,4 13,0 % nicht gesetzlich versichertPersonen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sind entweder Beamte oder andere Erwerbstätige, die privat oder gar nicht versichert sind. Tatsächlich handelt es sich bei 38,3 % der Nicht-Versicherten um Selbstständige und bei weiteren 35,5 % um Beamte. Aber auch gut ein Viertel der nicht gesetzlich Versicherten sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hierbei handelt es sich vermutlich vor allem um geringfügig Beschäftigte. Weitere 1,6 % sind Erwerbslose. Informationen zum IndikatorBeschreibung/Definition Quelle Hinweise zur Interpretation Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Weitere methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden darüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen. Wer ist nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung?Arbeitnehmer können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben oder wenn sie durch eine gesetzliche Verpflichtung einem öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk angehören und Mitglied einer berufsständischen Kammer sind (zum Beispiel Ärzte ...
Was bedeutet pflichtversichert in der deutschen Rentenversicherung?Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig, wenn sie gegen Entgelt oder als Auszubildende beschäftigt werden. Selbstständige sind entweder kraft Gesetzes (zum Beispiel Lehrer) oder auf Antrag (zum Beispiel Ärzte, Einzelhändler) versicherungspflichtig.
Ist man als Rentner noch pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt.
Was sind Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung?Der Pflichtbeitrag – Grundstein für Ihre Rente
Sie sind versicherungspflichtig beschäftigt, wenn Ihr monatliches Arbeitsentgelt dauerhaft über 450 Euro liegt. Dann zahlen Sie jeden Monat gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Renten versicherung ein. Der Beitrag beträgt zurzeit 18,6 Pro zent.
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