Wer ist in der gesetzlichen rentenversicherung pflichtversichert

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Sie bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

Im Mittelpunkt des Leistungsspektrums stehen die Altersrenten. Sie bilden für den Großteil unserer Bevölkerung die wesentliche Einkommensquelle im Alter. Daneben gewährt die gesetzliche Rentenversicherung Renten wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes (Witwen-/Witwerrenten, Erziehungsrenten sowie Waisenrenten) und erbringt Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.

Solidargemeinschaft der Versicherten

Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren, d. h. die bei der Rentenversicherung eingehenden Beiträge werden sogleich für die Finanzierung der Ausgaben verwendet. Die jeweilige Erwerbstätigengeneration sorgt damit im Rahmen der generationenübergreifenden Solidargemeinschaft der Versicherten für die Rentnergeneration.

Wie hoch ist der Anteil der Er­werbs­personen, die gesetz­lich renten­ver­sichert sind? Erwerbs­per­sonen sind alle, die arbeiten oder Arbeit suchen, also Er­werbs­tätige und Erwerbs­lose. Renten­an­sprüche von Per­sonen, die keine Arbeit suchen, werden nicht berück­sichtigt.

In Deutschland zahlen in 2021 alle An­ge­stell­ten bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­grenze 18,6 % ihres Brutto­ein­kom­mens in die gesetz­liche Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Den Bei­trag über­nimmt zur Hälf­te der Ar­beit­geber. Im Jahr 2021 lag die Beitrags­be­mes­sungs­grenze in den alten Län­dern bei 7 100 Euro Mo­nats­ein­kom­men und in den neuen Län­dern bei 6 700 Euro. Auch für re­gis­trier­te Arbeits­lose zahlt die Arbeits­agen­tur einen Ren­ten­bei­trag, so dass daraus Ren­ten­an­sprüche ent­stehen. Selbst­stän­dige kön­nen sich frei­wil­lig in der gesetz­lichen Ren­ten­ver­siche­rung ver­sichern. Aus der Höhe und Dauer der Ein­zah­lung ergibt sich später die Alters­rente.

Bis Ende 2011 bestand nach Voll­endung des 65. Lebens­jahrs An­spruch auf Rente, ohne dass es zu Abzügen ge­kommen ist. Dieses Renten­eintritts­alter wird seit An­fang 2012 nach und nach auf 67 Jahre an­ge­hoben.
Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die noch keine Rente be­zie­hen, wur­den be­fragt, ob sie frei­willig oder pflicht­ver­sichert sind.

Erwerbsbevölkerung überwiegend ren­ten­ver­si­chert

Im Jahr 2021 waren 86,9 % der Erwerbs­per­so­nen in Deutsch­land gesetz­lich ren­ten­ver­si­chert. Der Groß­teil der Ver­sicher­ten war 2021 in der gesetz­lichen Ren­ten­ver­si­che­rung pflicht­ver­sichert (83,0 %). Dem­ge­gen­über stan­den 3,9 % frei­willig Ver­si­cherte.

Diese Quoten unter­schät­zen aller­dings das Aus­maß der sozialen Ab­si­che­rung im Ru­he­stand, da Pensions­an­sprüche der Beamten hier nicht be­rück­sich­tigt werden. Auch Per­so­nen, die nur privat für das Alter vor­sorgen, wur­den nicht berück­sichtigt.

Der Indi­kator sagt nichts darüber aus, in welcher Höhe sich die Ren­ten­an­sprüche der Ver­si­cher­ten be­we­gen und ob diese für die Ver­sor­gung im Alter aus­reichen. Nied­rige Bei­träge oder viele Unter­bre­chungen bei der Bei­trags­zah­lung kön­nen später zu einer relativ nied­rigen gesetz­lichen Rente füh­ren. Die be­trieb­liche und priv­ate Vor­sorge spielen daher im Alter eine immer größere Rolle.

Gesetzlich rentenversicherte Erwerbspersonen, die noch keine Rente beziehen in %GeschlechtPflicht-
versichertFreiwillig
versichertFreiwillig
oder pflicht-
versichertQuelle: Ergebnis des Mikrozensus2021Frauen84,13,587,5Männer82,14,386,4Insgesamt83,03,986,92011Frauen79,23,082,2Männer76,14,680,7Insgesamt77,53,981,4

13,0 % nicht gesetzlich versichert

Personen, die nicht in der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung ver­sichert sind, sind ent­we­der Beamte oder andere Erwerbs­tätige, die privat oder gar nicht ver­sichert sind.

Tatsächlich handelt es sich bei 38,3 % der Nicht-Ver­sicher­ten um Selbst­stän­dige und bei wei­teren 35,5 % um Beamte. Aber auch gut ein Viertel der nicht gesetz­lich Ver­si­cher­ten sind Ar­beit­neh­me­rinnen und Ar­beit­neh­mer. Hierbei handelt es sich ver­mut­lich vor allem um ge­ringfügig Be­schäf­tigte. Weitere 1,6 % sind Er­werbslose.

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Erwerbspersonen (15 - 64 Jahre), die Mitglied in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung sind und noch keine Rente beziehen an allen Er­werbs­per­so­nen (15 - 64 Jahre).

Quelle
Mikrozensus

Hinweise zur Interpretation
Die zeitliche Vergleich­barkeit ist auf­grund von Frage­än­de­run­gen teilweise ein­ge­schränkt.

Der Mikrozensus mit der inte­grier­ten Arbeits­kräfte­er­he­bung wurde in 2020 neu­ge­staltet. Neben dem Fragen­pro­gramm wur­den die Kon­zep­tion der Stich­probe sowie mit der Ein­füh­rung eines Online-Frage­bogens auch die Form der Daten­ge­win­nung ver­ändert. Die Er­geb­nisse ab Er­he­bungs­jahr 2020 sind des­halb nur ein­ge­schränkt mit den Vor­jah­ren ver­gleichbar.

Weitere metho­dische Ver­än­de­run­gen mit Aus­wir­kun­gen auf die Er­geb­nisse wur­den da­rüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durch­ge­führt. Die Er­geb­nisse in diesen Jahren sind daher nur ein­ge­schränkt mit den Vorj­ah­ren ver­gleichbar.

Die Hoch­rechnung berück­sich­tigt die Be­völ­ke­rungs­eck­werte aus der Fort­schrei­bung des mit Stich­tag 9. Mai 2011 durch­ge­führ­ten Zensus und re­vi­diert die Er­geb­nisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Be­richts­jahr 2016 basiert die Stich­probe des Mikro­zensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Um­stel­lung ist die Ver­gleich­bar­keit der Er­geb­nisse des Mikro­zensus 2016 mit den Vor­jah­ren ein­ge­schränkt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Be­reich Metho­den: Qua­li­täts­be­rich­te und Er­läu­te­rungen.

Wer ist nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung?

Arbeitnehmer können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben oder wenn sie durch eine gesetzliche Verpflichtung einem öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk angehören und Mitglied einer berufsständischen Kammer sind (zum Beispiel Ärzte ...

Was bedeutet pflichtversichert in der deutschen Rentenversicherung?

Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig, wenn sie gegen Entgelt oder als Auszubildende beschäftigt werden. Selbstständige sind entweder kraft Gesetzes (zum Beispiel Lehrer) oder auf Antrag (zum Beispiel Ärzte, Einzelhändler) versicherungspflichtig.

Ist man als Rentner noch pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt.

Was sind Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung?

Der Pflichtbeitrag – Grundstein für Ihre Rente Sie sind versicherungspflichtig beschäftigt, wenn Ihr monatliches Arbeitsentgelt dauerhaft über 450 Euro liegt. Dann zahlen Sie jeden Monat gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Renten versicherung ein. Der Beitrag beträgt zurzeit 18,6 Pro zent.