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Minimax wurde das "RAL-Gütezeichen Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinien und Fachlehrgänge für Feuerlöscher" verliehen Welche Arbeiten werden bei einer Wartung durchgeführt?Bei der Feuerlöscher Wartung werden alle Bauteile auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren einwandfreien Zustand überprüft sowie Verschleißteile ggf. ausgetauscht. Zum zweijährigen Wartungs- und Inspektionsumfang bei tragbaren Feuerlöschgeräten nach DIN 14406 Teil 4 gehört:
In der Regel dauert eine Feuerlöscher Wartung 15 bis 20 Minuten, dies ist jedoch abhängig von dem Löschmittel und dem Standort des Feuerlöschers (bspw. Einfluss von Witterungsverhältnissen). Die Instandhaltung der Feuerlöschgeräte muss erfolgen ...
Was kostet eine Wartung?Über unsere Webseite Feuerlöscher Wartung aller Marken können Sie ganz einfach und bequem Ihre Service- und Angebotsanfragen zur Feuerlöscher Wartung an uns richten. Hier stehen Ihnen unsere Mitarbeiter per Chat, Telefon, E-Mail und Kontaktformular gern zur Verfügung! Minimax-Servicetechniker sind hoch qualifizierte Sachkundige – Ihre professionellen Dienstleister für die Wartung und Instandhaltung Ihrer Feuerlöscher Warum ist eine Wartung vorgeschrieben?Feuerlöscher sind im Ernstfall Lebensretter, daher muss ihre Funktionsfähigkeit regelmäßig überprüft und sichergestellt werden. Durch die regelmäßige Instandhaltung Ihrer Feuerlöscher erhöht sich die Lebensdauer:
Im Sinne des § 1 der BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2, Abschnitt 4 „Druckanlagen" Punkt 2.1.b, Tabelle 4 und Nr. 7.10 sind tragbare und fahrbare Feuerlöscher überwachungsbedürftige Anlagen, die wiederkehrend nach BetrSichV geprüft werden müssen. Diese Prüfungen werden entsprechend Anhang 2 BetrSichV, Tabelle 4, Zeilen 1, 2 und 3 von einer zur Prüfung befähigten Person nach BetrSichV durchgeführt, sofern es sich um ein Druckgerät mit einem Produkt aus maximal zulässigem Druck (PS) und maßgeblichem Volumen (V) von nicht mehr 1000 bar x Liter, handelt. Darunter fallen alle tragbaren Feuerlöscher mit Ausnahme der 5 kg und 6 kg Kohlendioxid-Feuerlöscher (diese unterliegen der Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle ZÜS). Wer darf die Wartung vornehmen?Feuerlöscher müssen regelmäßig von legitimierten Sachkundigen (nach DIN 14406, Teil 4) instand gehalten werden und durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ gemäß Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Anforderungen an Sachkundige für die Instandhaltung von Feuerlöschern(Quelle: bvfa-Merkblatt „Arbeitsschritte bei der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern“)Die DIN 14406 Teil 4 "Tragbare Feuerlöscher – Instandhaltung" gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik, so dass die in dieser Norm genannten Anforderungen an Sachkundige für die Instandhaltung von Feuerlöschern als Maßstab herangezogen werden. Der Sachkundige im Sinne dieser Norm ...
Anforderungen an eine „Zur Prüfung befähigten Person“ für Druckanlagen
Die Grundanforderungen an bP sind in § 2 (6) der BetrSichV geregelt. Außerdem hat der Arbeitgeber nach § 3 (6) zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die bP erfüllen müssen, die für die Prüfungen nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind. Außerdem werden in Anhang 2 (Druckanlagen), Abschnitt 4, Punkt 3 Anforderungen an die bP genannt, die über die in § 2 (6) genannten Anforderungen hinausgehen.
Mit der bisherigen Ausbildung sind die bereits ausgebildeten befähigten Personen weiter berechtigt, wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, gemäß Anhang 2, Abschnitt 4, Nr. 3c, u. a. eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Instandhaltung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern. Befähigte Personen sollen ihre Kenntnisse, gemäß Anhang 2, Abschnitt 4, Nr. 3d, durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten. Was muss ich über die Prüffristen wissen?Tragbare und fahrbare Feuerlöscher werden als funktionsfertige Baugruppe in den Verkehr gebracht und müssen nach § 16 der BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2, Abschnitt 4, Tabelle 1 als Druckgeräte nach 5 Jahren einer inneren Prüfung und nach 10 Jahren einer Festigkeitsprüfung unterzogen werden. Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist nicht notwendig. Die Prüffristen ergeben sich aus Anhang 2, Abschnitt 4, Tabelle 1 und gelten als Höchstfristen für wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Diese Prüffristen gelten auch für Prüfungen, die durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden. Gemäß Anhang 2, Abschnitt 4, Nr. 5.9 darf der Arbeitgeber, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, für Anlagenteile, die nach den Tabellen 2 – 9 (für Feuerlöscher gilt die Tabelle 4) wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden dürfen, die Prüffristen für die innere Prüfung auf maximal 10 Jahre und für die Festigkeitsprüfung auf maximal 15 Jahre festlegen. Eine solche Verlängerung der Fristen sollte nur erfolgen, wenn der Betreiber ausreichende dokumentierte Erfahrungen über die Prüfungen und das Schadensgeschehen vorweisen kann und keine Widersprüche zu Herstellerangaben bestehen. Die Begründung muss vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Sicherheit bis zur nächsten Prüfung gewährleistet sein muss. Die befähigte Person hat daher eine Beratungspflicht auf Grund ihrer Erfahrungen. Nach BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 4, Tabelle 12, Nr. 7.10 brauchen bei Druckbehältern von Feuerlöschern, die nur beim Einsatz unter Druck gesetzt werden, und bei Druckbehältern von Kohlendioxidfeuerlöschern wiederkehrende innere Prüfungen nach Ablauf der Prüffristen nur durchgeführt zu werden, wenn diese zu lnstandhaltungszwecken geöffnet oder mit Löschmittel wieder oder neu gefüllt/befüllt werden. Bei den vorgenannten Druckbehältern können Festigkeitsprüfungen entfallen, wenn als Löschmittel Löschpulver zum Einsatz kommt und bei der inneren Prüfung keine Mängel festgestellt wurden. Nach BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 4, Tabelle 12, Nr. 7.11 a können bei tragbaren Feuerlöschern mit lnnenauskleidung (Nasslöscher mit innen beschichteten Behältern) wiederkehrende Festigkeitsprüfungen entfallen, sofern bei den inneren Prüfungen keine Beschädigung der Auskleidung festgestellt worden ist. Im Übrigen gilt BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 4, Nr. 5.8. Für die folgende Betrachtung der Prüffristen der inneren Prüfung und der Festigkeitsprüfung unterstellen wir, dass in der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers keine von Tabelle 1 abweichenden Prüffristen festgelegt wurden. Die bisherige Praxis in der Anwendung der BetrSichV zeigt, dass die Anpassung der Prüffristen an die i. d. R. 2-jährigen lnstandhaltungsfrist nach ASR A2.2 und DIN 14406 T4 die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist.
Welche Ausnahmen gibt es?Mit Minimax können Sie sich auf eine rechtzeitige Kontaktaufnahme durch Ihren Servicetechniker und eine lückenlose Dokumentation der Wartungsarbeiten verlassen. Tragbare und fahrbare Nass-Aufladefeuerlöscher und Nass-Dauerdruckfeuerlöscher ohne lnnenauskleidung sind nach 10 Jahren einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen. Dies gilt auch dann, wenn bei der inneren Prüfung keine Mängel festgestellt wurden. Grundsätzlich sind zusätzlich die lnstandhaltungsanweisungen der Gerätehersteller zu beachten. Geltende Vorschriften und Normen für die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschgeräten
Die ASR A2.2 (Feuerlöscher in Arbeitsstätten) beschreibt in diesem Kapitel, dass Feuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen. Wenn Mängel festgestellt werden, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ersetzt werden.
Die DIN 14406 Teil 4 gilt für tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3. Sie enthält Regeln, die die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige beschreibt. Auch hier wird ein Zeitabstand zwischen zwei Inspektionen von maximal zwei Jahren vorgeschrieben.
Nach § 35 Straßenverkehrszulassungsordnung ist für tragbare Feuerlöschgeräte in Kraftomnibussen die wiederkehrende Inspektion innerhalb von 12 Monaten vorgeschrieben.
Nach § 16 Betriebssicherheitsverordnung sind Feuerlöscher spätestens alle 5 Jahre einer inneren Prüfung, alle 10 Jahre einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen. Die innere Prüfung nach § 16 BetrSichV wird in der Regel im Rahmen der 2-jährigen Inspektion nach DIN 14406 Teil 4 alle 4 Jahre durchgeführt. Durch die innere Prüfung alle 8 Jahre kann eine befähigte Person in Abhängigkeit von der Bauart des Feuerlöschers entscheiden, ob der Feuerlöscher einer Festigkeitsprüfung unterzogen werden muss oder nicht.
Weitere Informationen
Sie haben Frage, Wünsche, Anregungen? Kontaktieren Sie uns! Wer kümmert sich um Feuerlöscher?Die Vermieter kümmern sich um den Brandschutz und die Feuerlöscher auf den allgemeinen Flächen. Das beinhaltet sowohl die Neuanschaffung, als auch die späteren Wartungen. Die Kosten für die Wartung können dabei auf die Mieter umgelegt werden.
Was passiert wenn ein Feuerlöscher abgelaufen ist?Welche Strafen drohen, wenn die Prüffrist bei Feuerlöschern abgelaufen ist? Werden Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gewartet oder geprüft, kann das ein Bußgeld von bis zu 1.000 € nach sich ziehen.
Welche Feuerlöscher sind wartungsfrei?Die PM10-Feuerlöscher aus hochwertigem Kevlar stellen eine effiziente Löschkraftreserve dar. Da die Feuerlöscher wartungsfrei sind und aus korrosionsfreien Werkstoffen bestehen, sind die Geräte um rund 25% leichter als wartungsintensive Feuerlöschgeräte aus Stahl.
Wann muss ein Feuerlöscher neu befüllt werden?Nachdem ein Handfeuerlöscher zum Einsatz gekommen ist, muss dieser neu befüllt werden. Auch wenn keine Nutzung des Handfeuerlöschers stattgefunden hat, müssen Feuerlöscher alle zwei Jahre Instand gesetzt werden.
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