Wer ist berechtigt kindergeld zu beantragen

Bonus zum Kindergeld für Geringverdiener

Wer ist berechtigt kindergeld zu beantragen

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Aktualisiert am 08. September 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du wenig verdienst und kein Ar­beits­lo­sen­geld II beziehst, kann Deine Familie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag zum Kindergeld bekommen.
  • Bis zu 229 Euro je Kind zahlt die Familienkasse seit Juli 2022 als Kinderzuschlag im Monat. Neu: Ab 1. Januar 2023 soll der Höchstbetrag auf 250 Euro steigen.
  • Anspruch auf den Zuschlag haben Eltern nur, wenn sie mindestens 900 Euro brutto verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 Euro.
  • Mit zunehmendem Einkommen verringert sich der Zuschlag, bis er ganz ausläuft.

So gehst Du vor

  • Mit dem Kinderzuschlags-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit kannst Du unkompliziert prüfen, ob Du eine Chance auf Kinderzuschlag hast.
  • Wenn ja: Stell so schnell wie möglich einen Antrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur. Das geht auch online.

Essen, Kleidung, Spielzeug und Schulsachen: Kinder sind teuer. Wenn Du wenig verdienst, hilft Dir der Staat aber nicht nur mit dem Kindergeld, sondern auch mit einem monatlichen Zuschlag. Nur knapp ein Drittel aller Haushalte, die Anspruch auf diese Sozialleistung haben, beantragen ihn tatsächlich. Ob Du Kinderzuschlag bekommen kannst und wie, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Um zu verhindern, dass Familien mit niedrigem Einkommen vorschnell Ar­beits­lo­sen­geld II (ALG II) beantragen müssen, gibt es den Kinderzuschlag. Davon profitierten im Juli 2022 rund 733.000 Kinder.

Den Kinderzuschlag zahlt die Familienkasse als Ergänzung zum Kindergeld. Du kannst ihn bekommen, wenn Du diese fünf Voraussetzungen erfüllst (§ 6a BKGG):

  1. Dein Kind ist jünger als 25 Jahre, unverheiratet und lebt mit Dir zusammen.
  2. Du bekommst für Dein Kind Kindergeld.
  3. Du verdienst im Monat mindestens 900 Euro als Elternpaar oder 600 Euro, wenn Du Dein Kind allein erziehst.
  4. Du kannst mit Deinem Einkommen, dem Kinder- und Wohngeld sowie dem Kinderzuschlag den Bedarf der ganzen Familie decken.
  5. Du beziehst kein Ar­beits­lo­sen­geld II.

Mindesteinkommen

Um den Kinderzuschlag zu bekommen, musst Du ein bestimmtes Einkommen selbst verdienen. Für Elternpaare liegt die Mindesteinkommensgrenze bei monatlich 900 Euro, Alleinerziehende müssen über ein Mindesteinkommen von 600 Euro im Monat verfügen. Ein Minijob reicht also nicht. Zu den monatlichen Einnahmen zählen: Dein Verdienst ohne Abgaben und Steuern, Ar­beits­lo­sen­geld I oder Krankengeld.

Kindergeld und Wohngeld zählen nicht zum Mindesteinkommen dazu.

Du musst mit Deinem Antrag Einkommensnachweise aus den letzten sechs Monaten vor Antragsstellung vorlegen. Die Familienkasse der Arbeitsagentur ermittelt daraus Dein monatliches Durchschnittseinkommen des vergangenen halben Jahres (§ 6a Abs. 8 Satz 1 BKKG). Das ist ausschlaggebend dafür, ob Du einen Kinderzuschlag bekommst und wie hoch er ausfällt.

Wer ist berechtigt kindergeld zu beantragen

Hermann-Josef Tenhagen

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Wieviel Kinderzuschlag gibt es pro Kind?

Seit Juli 2022 gibt es bis zu 229 Euro pro Kind und Monat. Der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag geht zunächst vom sächlichen Existenzminimum eines Kindes für das jeweilige Kalenderjahr aus. Der beläuft sich 2022 auf 5.460 Euro oder 455 Euro im Monat. Für die Berechnung des Kinderzuschlags wird von den 455 Euro das monatliche Kindergeld in Höhe von 219 Euro sowie der monatliche Anteil für Bildung und Teilhabe von 27 Euro abgezogen. Es bleibt der Höchstbetrag von 209 Euro als Kinderzuschlag (§ 6a Abs. 2 BKKG).

Hinzukommt der monatliche Sofortzuschlag von 20 Euro seit Juli 2022, so dass insgesamt bis zu 229 Euro Kindergeldzuschlag möglich ist (§ 6a Abs. 2 BKKG). Der Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag ausgezahlt, bis die Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Neu: Die hohen Verbraucher- und Energiepreise treffen besonders Familien mit niedrigem Einkommen. Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung beschlossen, ab 1. Januar 2023 den Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 250 Euro pro Monat und Kind zu erhöhen.

Kinderzuschlags-Rechner nutzen

Die Familienkasse kann aber auch weniger zahlen, falls das Einkommen nach allen pauschalen Abzügen über dem Gesamtbedarf der Eltern liegt.

Du kannst mit dem Kinderzuschlags-Lotsen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit mit wenigen Angaben ermitteln, ob ein Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse erfolgversprechend ist. In den Rechner gibst Du Daten zu Deiner persönlichen Situation, zu Deinem Einkommen und den Wohn­kos­ten ein.

Welche Bedeutung hat der Familienbedarf?

Reichen Dein Einkommen, das Kindergeld und Wohngeld zusammen mit dem Kinderzuschlag aus, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, hast Du gute Aussichten auf den staatlichen Zuschlag. Reichen Deine Einkünfte auch mit Kinderzuschlag nicht, um den Familienbedarf zu decken, bleibt Dir die Grundsicherung. Die kannst Du beim Jobcenter beantragen.

Der gesamte Bedarf der Familie wird berechnet aus den Regelbedarfen von Eltern und Kindern. Das sind die festgelegten Regelbedarfe:

Regelbedarfe nach dem Sozialgesetzbuch II (2022)

Quelle: Bundesregierung (Stand: August 2022)

Alleinerziehenden und Schwangeren steht ein sogenannter Mehrbedarf zu, der zum Regelbedarf hinzukommt. Auch die Wohn­kos­ten werden berücksichtigt, um den gesamten Familienbedarf zu ermitteln.

Beispiel: Einem Elternpaar aus Nürnberg mit zwei Kindern (zwei und vier Jahre alt) steht im Jahr 2022 ein Regelbedarf von 1.378 Euro zu (808 Euro/Eltern, 570 Euro/Kinder). Sie zahlen eine Miete von 800 Euro im Monat. Der Familienbedarf beläuft sich damit insgesamt auf 2.178 Euro.

Mit diesem Familienbedarf ist der Betrag zu vergleichen, der den Eltern tatsächlich zur Verfügung steht: das monatliche Bruttoeinkommen abzüglich Lohnsteuer, Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträgen und Erwerbstätigenfreibetrag. Hinzu kommen das Kindergeld sowie das Wohngeld und der Kinderzuschlag.

Die Familie mit zwei Kindern hat ein Bruttoeinkommen von monatlich 1.900 Euro. Nach allen Abzügen bleiben 1.200 Euro als zu berücksichtigendes Nettoeinkommen. Zudem bekommen sie 438 Euro Kindergeld und Wohngeld in Höhe von 198 Euro. Die Familie hat damit insgesamt 1.836 Euro zur Verfügung. Zusammen mit dem Kinderzuschlag von 418 Euro kann sie über 2.254 Euro verfügen.

Mit dem Kinderzuschlag kann die Familie also ihren Familienbedarf von 2.178 Euro decken (Regelbedarf der Eltern + Regelbedarf der Kinder + Wohn­kos­ten). Sie hat deshalb Anspruch auf Kinderzuschlag und nicht auf Grundsicherung.

Geminderter Kinderzuschlag

Liegt Dein Einkommen über dem Gesamtbedarf, mindert die Familienkasse den Kinderzuschlag. Der übersteigende Anteil wird zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet (§ 6a Abs. 6 BKKG). Voraussetzung: Es handelt sich um Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit. Andere Einkommensarten, die den Gesamtbedarf übersteigen, werden voll vom Kinderzuschlag abgezogen.

Wie beantragst Du Kinderzuschlag?

Den Kinderzuschlag kannst Du schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Formulare gibt es bei jeder Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder zum Herunterladen auf dieser Website der Arbeitsagentur.

Du kannst die Leistung auch online beantragen über das Informationstool „KiZ-Lotse“. Aus rechtlichen Gründen musst Du zum Schluss trotzdem den automatisch ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken, unterschreiben und an die Familienkasse schicken. Hast Du keinen Drucker, kann auch die Familienkasse den Antrag drucken und Dir per Post zur Unterschrift zusenden.

Einkommen und Vermögen musst Du durch entsprechende Nachweise belegen. Welche genau erforderlich sind, ergibt sich aus dem Antrag. Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt. Nach Ablauf der sechs Monate musst Du einen neuen Antrag stellen.

Den Kinderzuschlag bekommst Du zusammen mit dem Kindergeld, in der Regel geht er an denjenigen, der auch das Kindergeld erhält.

Beziehst Du Leistungen wie etwa eine Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung oder einen Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung, dann schließt diese Leistung das Kindergeld aus. In diesem Sonderfall können Eltern untereinander ausmachen, wer den Kinderzuschlag bekommt. Mehr dazu im Merkblatt Kindergeld des Familienministeriums.

Was wird als Vermögen berücksichtigt?

Wer Vermögen angespart hat, muss sich das eventuell anrechnen lassen. Als Vermögen gelten Bargeld, Sparguthaben oder Wertpapiere. Auch eine Wohnung oder ein Haus, das Du nicht selbst bewohnst, zählt zum Vermögen. Aber: Eine selbstbewohnte Immobilie von angemessener Größe musst Du nicht verkaufen und eine private Altersvorsorge nicht auflösen, bevor Du Kinderzuschlag bekommst. Das wird als Vermögen nicht berücksichtigt.

Es gelten feste Freibeträge nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (§ 12 Abs. 2 SGB II). Der Grundfreibetrag für eine volljährige Person umfasst 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr. Der Mindestgrundfreibetrag beträgt 3.100 Euro, der höchste Freibetrag liegt bei 9.750 Euro. Für die Altersvorsorge wird ebenfalls ein Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr anerkannt. Zusätzlich gibt es noch einen Freibetrag für einmalige Anschaffungen von 750 Euro.

Erleichterte Vermögensprüfung wegen Corona

Um den Kinderzuschlag zu vereinfachen, wurde die Vermögensprüfung vorübergehend ausgesetzt. Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Die Anlage 6 zum Kinderzuschlag muss der Antragsteller nur ausfüllen, wenn das gemeinsame Vermögen im Haushalt bei zwei Personen mehr als 90.000 Euro beträgt, bei drei Personen gemeinsam mehr als 120.000 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um jeweils 30.000 Euro. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2022.

Eigenes Einkommen des Kindes

Haben Kinder ein eigenes Einkommen oder beziehen sie Leistungen wie Unterhalt oder Waisenrente, wird dieser Betrag pro Kind vom höchstmöglichen Kinderzuschlag abgezogen, allerdings nur zu 45 Prozent.

Beispiel: Hat Dein Kind ein Einkommen von 100 Euro im Monat, werden davon 45 Prozent, also 45 Euro, auf den Kinderzuschlag von 209 Euro angerechnet. Der Kinderzuschlag beträgt daher in diesem Fall höchstens 164 Euro. Seit Juli 2022 kommt der Sofortzuschlag von 20 Euro hinzu.

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Saidi Sulilatu

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Beispielrechung Kinderzuschlag

Die Berechnung des Kinderzuschlags ist kompliziert. Damit Du die Rechnung nachvollziehen kannst, haben wir den Zuschlag für eine Familie einmal schematisch berechnet.

Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern (vier, sieben und zehn Jahre) hat ein Bruttoeinkommen von 2.750 Euro. Die Familienkasse berücksichtigt nach allen Abzügen davon als Einkommen 1.536 Euro. Die monatliche Miete beträgt 1.000 Euro.

Um zu berechnen, ob die Familie Anspruch auf Kinderzuschlag hat, sind die folgenden fünf Schritte zu prüfen:

1. Ist die Mindesteinkommensgrenze erreicht?

Das monatliche Bruttoeinkommen der Familie beträgt 2.750 Euro. Da die Mindesteinkommensgrenze bei Familien bei 900 Euro liegt, hat sie die Grenze erreicht.

2. Wie hoch ist der Gesamtbedarf der Familie?

Der Regelbedarf nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch für die Eltern liegt bei 808 Euro, der Regelbedarf der Kinder beträgt 907 Euro, insgesamt also 1.715 Euro. Hinzukommen die Wohn­kos­ten von 1.000 Euro. Der Gesamtbedarf liegt bei 2.715 Euro.

3. Deckt das Gesamteinkommen den Gesamtbedarf?

Das Gesamteinkommen ergibt sich aus dem Nettoeinkommen, dem Kindergeld, dem Wohngeld und dem möglichen Kinderzuschlag. Bei unserer Familie bedeutet das:

Das Gesamteinkommen von 3.075 Euro liegt über dem unter Punkt 2 berechneten Gesamtbedarf von 2.715 Euro.

4. Reduzierung des Zuschlags durch Einkommen der Eltern?

Falls das Nettoeinkommen der Eltern über deren Regelbedarf liegt, führt das zur Minderung des Kinderzuschlags. Der Regelbedarf der Eltern (ohne Kinder) liegt in unserem Beispiel bei 1.422 Euro. Berücksichtigt wird der Bedarf der Eltern nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch in Höhe von 808 Euro sowie ein Mietanteil von 62 Prozent der Miete, also 620 Euro. Das zu berücksichtigende Nettoeinkommen von 1.536 Euro liegt um 108 Euro über dem Bedarf der Eltern. Der Höchstsatz des Kinderzuschlags wird reduziert.

5. Um wieviel wird der Zuschlag gemindert?

Für die drei Kinder könnte die Familie höchstens 627 Euro an Zuschlag bekommen. Da das Nettoeinkommen der Eltern um 108 Euro über dem gesamten Bedarf liegt, werden 45 Prozent davon vom eigentlichen Anspruch auf Kinderzuschlag abgezogen. 45 Prozent von 108 Euro sind 48,60 Euro. Dieser Betrag wird vom Höchstbetrag abgezogen. Die Familie erhält somit für drei Kinder 578,40 Euro Kinderzuschlag statt der Höchstsumme von 627 Euro. Seit Juli 2022 kommen weitere 60 Euro Sofortzuschlag hinzu.

Weitere Leistungen neben dem Kinderzuschlag?

Wenn Du Kinderzuschlag bekommst, musst Du seit August 2019 keine Gebühren für den Kindergarten beziehungsweise die Kita zahlen. Zusätzlich gibt es Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket – offiziell „Leistungen zur Bildung und Teilhabe“ genannt. Damit verbunden sind folgende ergänzende Sozialleistungen:

  • Kosten für Klassenausflüge und -fahrten oder für Lernförderung übernimmt der Staat auf Antrag.
  • Pro Jahr wird der persönliche Schulbedarf mit 156 Euro gefördert, und Du kannst die Erstattung der tatsächlichen Fahrtkosten zur Schule und die Kosten für das Schulessen beantragen.
  • 15 Euro monatlich kann Dein Kind erhalten für die „Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“.

Diese zusätzlichen Leistungen kannst Du bei Deiner Stadt, Deiner Gemeinde oder Deinem Landkreis beantragen. Die jeweiligen Ansprechpartner findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Den Kinderzuschlag musst Du schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Formulare gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit oder zum Herunterladen auf der Website der Arbeitsagentur.

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Den Kinderzuschlag zahlt die Familienkasse als Ergänzung zum Kindergeld. Einen Anspruch auf diese Leistung hast Du, wenn Du als Elternpaar oder Alleinerziehende wenig verdienst, aber kein Ar­beits­lo­sen­geld II oder Grundsicherung bekommst.

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Als Kinderzuschlag kannst Du bis zu 209 Euro im Monat pro Kind bekommen. Seit Juli 2022 steigt der Zuschlag um einen Sofortbonus von 20 Euro auf 229 Euro.

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Wer Vermögen angespart hat, muss sich das anrechnen lassen. Es gibt aber Freibeträge. Der Mindestgrundfreibetrag beträgt 3.100 Euro, der höchste liegt bei 9.750 Euro. Während der Corona-Pandemie musst Du Dein Vermögen erst ab 90.000 Euro angeben. Das gilt bis Ende 2022.

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Was sind die Voraussetzungen um Kindergeld zu bekommen?

Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen.

Wer hat kein Anspruch auf Kindergeld?

Was ist ein Zählkind? Lebt eines Ihrer Kinder nicht in Ihrem Haushalt, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind. Hat es Geschwister, für die Sie die Leistung beanspruchen können, wird es „Zählkind“ genannt. Der Grund: Wird das Kindergeld für seine Geschwister berechnet, wird es mit dazu gezählt.

Warum bekommen Ausländer in Deutschland Kindergeld?

Laut der damaligen Regelung stand das Kindergeld Menschen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen hier lebten, erst nach mindestens dreijährigem Aufenthalt zu. Darüber hinaus war der Anspruch von einer Integration in den Arbeitsmarkt abhängig.

Hat man Anspruch auf Kindergeld wenn man arbeitslos ist?

Kann ich für mein volljähriges Kind Kindergeld bekommen, wenn es arbeitslos ist? Ja, wenn Ihr Kind arbeitslos ist, können Sie bis zu dessen 21. Geburtstag Kindergeld bekommen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind arbeitsuchend gemeldet ist bei der Agentur für Arbeit.

Warum habe ich kein Kindergeld bekommen?

Woran liegt es, wenn das Kindergeld nicht gezahlt wird? Der häufigste Grund für ausgebliebene Zahlungen sind fehlende Unterlagen. Was kann ich tun, wenn mein Kindergeld nicht gezahlt wird? Der einfachste Weg, den Sachverhalt zu klären, ist ein Anruf bei Ihrem Sachbearbeiter der Familienkasse.