Wer ist beim versand haftbar

Habe eine Ware samt Paket unbeschädigt per Normalversand an einer anderen Privatperson geschickt (Ebay). Das Paket wurde angenommen trotzt äußerlich schon deutlich sichtbaren Schäden. Nun verlangt der Käufer eine Rückzahlung. Hat der Käufer ein Recht auf Rückzahlung? Zusammenfassend: - Ware unbeschädigt - beide Privatpersonen - Ware angenommen trotzt äußerlich vorhandenen Schäden, Fotos vorhanden.

5 Antworten

Wer ist beim versand haftbar

Wer ist beim versand haftbar

§ 447 BGB

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

folglich hat der Käufer das Problem und darf es mit dem Spediteur ausfechten. Für detailliertere Infos müsste man den ganzen Zusammenhang kennen.

Wer ist beim versand haftbar

Community-Experte

Versand

Hi,

was verstehst Du unter "Paket" und unter "Normalversand"? Denn bei den meisten sind das 2 verschiedene Dinge.

Ist die Sendung versichert mit Sendungsnummer (Paket) gewesen, oder unversichert ohne Sendungsnummer (Päckchen)?

Beim Privatverkauf ist es in der Regel so, dass der Käufer das Versandrisiko trägt. War er also damit einverstanden das die Ware als (unversichertes) Päckchen erhält, dann hat er Pech gehabt. Wenn es ein Paket war, dann melde den Schaden bei DHL und zahle dem Käufer das Geld zurück sobald DHL das Geld an dich auszahlt. Hast Du die Ware nicht gut genug gesichert (Karton muss aus 1-2m fallen können ohne den Inhalt zu beschädigen) dann würdest Du allerdings nichts zurück erhalten.

Wie hat der Käufer bezahlt? Überweisung? PayPal? Bei PayPal würde die Sache meines Wissens wohl wieder anders aussehen, denn dann hättest Du die Ware als Paket verschicken müssen und weil Du das nicht getan hast, müsstest Du in der Haftung sein. Aber was PayPal angeht bin ich kein Profi.

Gruß

Wer ist beim versand haftbar

Klar darf der Verkäufer auch ein beschädigtes Paket annehmen, sollte dieses aber bei der Annahme direkt reklamieren und eigentlich zusammen mit dem Zusteller auch gleich den Inhalt kontrollieren.

Und unter Privatpersonen haftet der Empfänger.

Aber: Den Schaden beim Paketzusteller musst Du melden oder aber alle Rechte an den Käufer schriftlich abtreten/übertragen.

Auf eine Rückzahlung hat der Käufer anhand Deiner Schilderung keinen Anspruch.

Einzige Ausnahme: Dir wird nachgewiesen, dass Du die Ware nicht angemessen und sicher verpackt hast. Damit würdest Du dich schadensersatzpflichtig machen.

Wer ist beim versand haftbar

Nein.. Er muss sich an den Versender wenden. Er hätte das Paket im beschädigten Zusand garnicht annehmen dürfen.

Mario

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Wer ist beim versand haftbar

Wer ist beim versand haftbar

Ware muss im Online-Handel von A nach B verschickt werden. Aber wer haftet, wenn die Ware auf dem Versandwege verloren geht? Die BGH-Entscheidung zum PayPal-Käuferschutz sorgte bei manchen Händlern für Unsicherheit, deswegen wollen wir noch einmal über die verschiedenen Regeln aufklären.

In einem Fall beim BGH zum PayPal-Käuferschutz ging es um folgenden Sachverhalt:

Ein Kunde kaufte etwas bei eBay, bezahlte, sah die Ware aber nie. Diese wurde aber durch den Verkäufer unstreitig abgeschickt. PayPal erstattete dem Kunden das Geld. Der Verkäufer verklagte den Kunden auf (erneute) Kaufpreiszahlung und bekam Recht.

Der Kunde muss erneut bezahlen, entschied der BGH. Denn die Gefahr des Transportverlustes trägt der Kunde.

Das war der Ausgangsfall und das Ergebnis erstaunte viele Händler, wie man an zahlreichen Kommentaren und Fragen in den sozialen Medien feststellen konnte. Was war da los?

Grundsatz: Käufer trägt die Gefahr

Der gesetzliche Grundsatz beim Versendungskauf ist, dass die Gefahr mit Abgabe der Sache an den Transporteur auf den Kunden übergeht. So heißt es in § 446 BGB.

Das bedeutet: Geht die Ware unterwegs verloren, muss der Kunde trotzdem bezahlen. Denn der Verkäufer hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

Ausnahme: Verbrauchsgüterkauf

Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, also wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und der Käufer ein Verbraucher.

Geht die Gefahr nur dann auf den Käufer mit der Absendung der Ware über, wenn der Verbraucher den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

Das wäre z.B. der Fall, wenn Unternehmer und Verbraucher Selbstabholung vereinbaren und der Verbraucher schickt einen selbst ausgesuchten und beauftragten Spediteur vorbei, der die Ware abholt.

Sobald es sich aber um einen Kauf in einem “normalen” Online-Shop handelt, geht die Gefahr des Transportverlustes nicht auf den Käufer über, sondern verbleibt beim Händler.

Das hat zur Folge, dass der Händler die Ware zwar nicht noch einmal liefern muss, wenn diese unterwegs verloren geht, aber er muss dem Verbraucher den Kaufpreis erstatten.

Fazit

Es ist also ein wesentlicher Unterschied, ob jemand bei einem Unternehmer einkauft oder bei einem privaten Verkäufer. Dieser Unterschied hat nicht nur Auswirkungen auf das Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechtes, sondern eben auch auf Dinge wie die Transportgefahr. (mr)

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

Über Martin Rätze

Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts an der Universität Siegen, Abschluss als Diplom-Wirtschaftsjurist, einschließlich einjährigem Auslandsstudium an der National & Kapodistrian University, Athen. Von Oktober 2008 Mitarbeiter der Trusted Shops GmbH. Autor zahlreicher Fachbeiträge und Referent zum Thema E-Commerce Recht.

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Wer haftet Versender oder Empfänger?

Grundsatz: Käufer trägt die Gefahr Der gesetzliche Grundsatz beim Versendungskauf ist, dass die Gefahr mit Abgabe der Sache an den Transporteur auf den Kunden übergeht. So heißt es in § 446 BGB. Das bedeutet: Geht die Ware unterwegs verloren, muss der Kunde trotzdem bezahlen.

Wer haftet für den Verlust der Ware beim Versand?

Wer haftet hierfür eigentlich? Kauft ein Verbraucher bei einem Online-Händler Ware, die dieser zum Verbraucher versendet, so trägt grundsätzlich der Verkäufer die Gefahr, dass die Ware auf dem Transport zum Verbraucher verloren geht oder beschädigt wird (§§ 474 Abs. 2 Satz 2, 446 BGB).

Wer haftet für die Sendung?

haben die Parteien nichts vereinbart, so trägt der Verkäufer die Beweislast für den Versand UND das Versandrisiko. Andernfalls ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob das Versandrisiko rechtskonform auf den Käufer übertragen wurde. In jedem Fall sollte zunächst ein Nachforschungsauftrag gestellt werden.

Wer ist schuld wenn das Paket nicht ankommt?

Wenn ein Paket verloren gegangen ist, wird der Käufer gegenüber dem Händler den Kaufpreis zurückfordern, bzw. den erneuten Versand der bestellten Ware mit diesem aushandeln. Der Händler wiederum, der den Vertrag mit dem Transportdienstleister geschlossen hat, muss diesem gegenüber seine Ansprüche geltend machen.