Wer ist anmelded in diese haus

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Aussenansicht vom KREIS-Haus

In einer interaktiven Führung durch das KREIS-Haus können Sie das Haus nicht nur sehen, sodern auch hören! In lustigen und spannenden Geschichten erfahren Sie mehr über die eingesetzten Baumaterialien und Einrichtungen. Denn in einer Kreislaufwirtschaft werden Abfallstoffe wieder zu Wertstoffen. Durch dieses zweite und dritte Leben erhält jeder Stoff seinen individuellen und höchst interessanten Lebensweg.

  • alle Informationen zum KREIS-Haus

Ort:
Synergy Village
Oberschirmensee 16
8714 Feldbach

  • www.synergy-village.org
  • Kontakt: kreishaus.iunr@zhaw.ch 

Melden Sie sich hier für die regulären Besuchstermine im KREIS-Haus an (eine Anmeldung pro Person). Bei Anmeldungen von mehr als 5 Personen, bitten wir Sie eine Gruppenführung zu buchen. Gruppenführungen werden für CHF 350.- (bis 15 Personen) und CHF 600.- (bis 30 Personen) angeboten. Kontaktieren Sie uns direkt für einen Termin.

Im Anschluss an die Führung im KREIS-Haus haben Sie die Möglichkeit eine Führung durch das idyllische Gelände vom Synergy Village zu buchen. Hier geht’s zur Anmeldung: Führungen Synergy Village

Anmeldung zur KREIS-Haus-Führung

Wer neben seinem Hauptwohnsitz noch eine zweite Wohnung bezieht, muss diesen Zweitwohnsitz anmelden. Wer das nicht oder zu spät tut, muss mit Strafen rechnen.

Wann ist ein Zweitwohnsitz ein Zweitwohnsitz?

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Wenn der Zweitwohnsitz nicht oder zu spät angemeldet wird, drohen zum Teil hohe Bußgelder. Betroffene sollten sich deshalb unbedingt frühzeitig über Regeln und Fristen informieren. Foto: antonioguillem / stock.adobe.com

Als Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz gilt eine Wohnung, die nicht der Hauptwohnsitz ist. Das bedeutet, die Zweitwohnung ist nicht dein Lebensmittelpunkt und dort wird nicht die meiste Zeit der Freizeit verbracht.  Man kann demnach auch mehrere Zweitwohnungen haben.

Für die Definition einer Zweitwohnung ist meist auch die Definition von Wohnraum relevant. Diese Definition ist nicht einheitlich geregelt. Manche Kommunen verstehen unter Wohnraum jeden umschlossenen Raum, der zum Schlafen genutzt werden kann. Sogar Garten- und Blockhütten oder Dauer-Campingplätze gelten in manchen Gemeinden als Zweitwohnsitz. In anderen Städten gilt die Nebenwohnung erst als solche, wenn sie über eine Kochnische und Bad verfügt. Was in der jeweiligen Stadt der Fall ist, steht in den entsprechenden Satzungen und kann im Zweifel bei der jeweiligen Behörde erfragt werden.

Ist eine Ferienwohnung ein Zweitwohnsitz?

Die Ferienwohnung oder eine Datscha muss  als Zweitwohnsitz angemeldet werden, sofern sie zur privaten Nutzung ständig oder zumindest sechs oder mehr Monate im Jahr selbst bewohnt wird.

Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?

Eine Zweitwohnung muss angemeldet werden, wenn dort länger als sechs Monate gewohnt werden soll. Laut Bundesmeldegesetz muss man sich binnen der ersten zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet haben. Dazu kann man sich über das Internetportal des Einwohnermeldeamts oder Bürgeramts meistens einen Termin geben lassen, um unnötig lange Wartezeiten zu verhindern. Wer sich nicht oder zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.

Wo melde ich den Zweitwohnsitz an?

Wer eine Zweitwohnung anmelden will, muss sich an das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde wenden. Um Zeit zu sparen, kann bereits im Vorfeld das Anmeldeformular von der Webseite der Behörde heruntergeladen und ausgefüllt werden. Ansonsten gibt es die Formulare vor Ort.

Was braucht man zur Anmeldung des Zweitwohnsitzes?

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde (bzw. die der Kinder), Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
  • Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Zweitwohnung gemietet ist

Wann muss ein Zweitwohnsitz angemeldet werden?

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen.

Was kostet die Anmeldung des Zweitwohnsitzes?

Je nach Gemeinde kann bei der Anmeldung zum Zweitwohnsitz eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig werden. Mehr als 10 Euro sind aber selten.

Nach der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes kommen oft noch Kosten in Form der Zweitwohnsitzsteuer auf den Nutzer zu. Wie hoch die Steuer ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Während Düsseldorf auf die Steuer verzichtet, erhebt Hamburg 8 Prozent und Berlin gar 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.

Die Zweitwohnsitzsteuer muss jeder bezahlen, der eine zweite Wohnung in einer Stadt oder Gemeinde bezieht, die die Zweitwohnsitzsteuer verlangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Miet-oder Eigentumswohnung handelt. Die Steuer fällt auch an, wenn sich Erst- und Zweitwohnsitz in der gleichen Stadt befinden.

Was passiert, wenn man den Zweiwohnsitz nicht anmeldet?

Für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes bleiben höchstens zwei Wochen Zeit. Solltest du diese Frist nicht einhalten, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Zweitwohnsitz im Ausland anmelden?

Ein weiterer Wohnsitz im Ausland zusätzlich zum Hauptwohnsitz in Deutschland zählt rechtlich nicht als Zweitwohnsitz. Nur wenn beide Wohnungen in Deutschland sind, handelt es sich um einen Zweitwohnsitz. EU-Bürger müssen sich erst bei längerem Aufenthalt als drei Monate in einem anderen EU-Land anmelden.

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