Welche Vorteile hat ein Minijob für den Arbeitgeber?

Oftmals bieten sich Minijobs für kleinere Arbeiten an, bei denen keine besondere fachliche Qualifikation benötigt wird. Somit darf ein Minijobber bis zu 450 Euro im Monat aktuell verdienen. Zum 01.10.2022 soll diese Grenze auf 520 Euro angehoben werden. Ab 01.01.2023 soll sie dann stetig an die Entwicklungen des Mindestlohns angepasst werden. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zur Frage: was ist ein Minijob eigentlich?

Unter einem Minijob wird eine geringfügige Beschäftigung verstanden, bei der Sie höchstens 450 Euro im Monat verdienen können oder einen Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr leisten dürfen (§ 8 SGB IV). Sozial sind Sie aufgrund fehlender Zahlungen zu den Sozialversicherungen nicht abgesichert. Minijobber haben zudem ebenfalls einen Anspruch auf den Mindestlohn gemäß § 1 MiLoG. Mehr über das Thema Minijob & Mindestlohn erfahren.

Welche Vorteile hat ein Minijob für den Arbeitgeber?

Welche Vorteile hat ein Minijob?

Vorteile für den Arbeitnehmer auf einen Blick:

  • Der Minijob ist ein guter Zuverdienst und eignet sich besonders für Studenten und Rentner. Aber auch neben Ihrer Hauptbeschäftigung können Sie ihn gut ausüben.
  • Für Sie fällt keine Lohnsteuer an.
  • Als Minijobber haben Sie die gleichen Ansprüche wie ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter.
  • Sie müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten.
  • Auch mit geringeren Qualifikationen können Sie leicht eine Arbeitsstelle finden und Erfahrungen sammeln. Somit können Sie sich für eine Teil- oder Vollzeitstelle qualifizieren

Vorteile für den Arbeitgeber auf einen Blick

  • Als Arbeitgeber haben Sie einen geringeren bürokratischen Aufwand, da die Abrechnung über die Minijob-Zentrale läuft.
  • Sie können als Arbeitgeber eine Arbeit auf Abruf gemäß § 12 TzBfG
    im Arbeitsvertrag regeln. Dadurch können Sie Ihre Arbeitnehmer flexibel einsetzen.
  • Insbesondere im Saisonbetrieb lohnt es sich, kurzfristige Minijobs anzubieten.
  • Auch wenn Ihre Arbeitnehmer in Rente gehen, können Sie sie geringfügig weiterbeschäftigen.
Welche Vorteile hat ein Minijob für den Arbeitgeber?

Was ist der Unterschied zwischen einem Nebenjob und Minijob?

Die Bezeichnungen für den Minijob sind zahlreich. Jedoch sollten Sie zwischen Nebenjob, Minijob und 450-Euro-Job unterscheiden. Die Begriffe an sich haben zwar eine große Übereinstimmung, sind im Detail jedoch meist grundverschieden. Deshalb ist eine genauere Betrachtung der unterschiedlichen Formen nötig.

450-Euro-Job

Der Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Dies kann beispielsweise geringfügig entlohnt sein, da die Grenze von 450 Euro monatlich nicht überschritten wird. Ist dies der Fall, handelt es sich um einen geringfügig entlohnten Minijob oder auch 450-Euro-Job genannt.

Kurzfristiger Minijob

Sie können einen Minijob auch in Form eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses ausüben. Dieses Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn Sie im Voraus schon wissen, dass Ihre Tätigkeit nicht länger als drei Monate andauern wird beziehungsweise auf 70 Arbeitstage befristet ist. Es liegt jetzt zwar ein (kurzfristiger) Minijob vor, jedoch kein 450-Euro-Job.

Nebenjob

Der Begriff „Nebenjob“ wird üblicherweise für einen weiteren Job neben der Hauptbeschäftigung verwendet. Meistens handelt es sich hierbei aber auch um einen 450-Euro-Minijob. Wenn Sie schon eine Haupttätigkeit innehaben, die bis zu 40 Stunden in der Woche umfasst, wird es Ihnen wohl kaum möglich sein, eine weitere Beschäftigung mit 40 Wochenstunden auszuüben.

Dennoch kann der Nebenjob nicht mit dem Minijob gleichgesetzt werden. Es können nämlich durchaus Kombinationen auftreten, in denen zwar ein Nebenjob existiert, dieser aber nicht gleich ein Minijob ist.

Fallbeispiel

Sie sind als Arbeitnehmer hauptberuflich für 28 Stunden in der Woche als Buchhalter tätig. Hierfür erhalten Sie 2.000 Euro. Daneben üben Sie noch einen Nebenjob in einer Rechnungsabteilung in einem anderen Unternehmen aus. Für diese 10 Stunden erhalten Sie 700 Euro im Monat. Somit üben Sie in dieser Fallkonstellation einen Nebenjob aus, der aber kein Minijob ist.

Welche Vorteile hat ein Minijob für den Arbeitgeber?

Wie viele Stunden muss ich im Minijob arbeiten?

Wie viele Stunden Sie im Minijob arbeiten müssen, ist abhängig vom Stundenlohn und Verdienst. Sie sollten beachten, dass kein Zwang besteht, die 450 Euro im Monat auch vollkommen auszuschöpfen. Sie können bis 450 Euro verdienen, müssen es aber nicht. Auch wenn Sie weniger verdienen, üben Sie einen Minijob aus.

Beispiele für Arbeitszeiten

Beispiel 1:

Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber einen Stundenlohn von 10,45 Euro vereinbart. Ihr Entgelt soll im Monat 361 Euro betragen. Somit ergibt sich Folgendes: 361 Euro / 10,45 Euro/Std. = 34,5 Arbeitsstunden pro Monat.

Beispiel 2:

Ein Unternehmen und eine Aushilfe einigen sich auf 11 Euro die Stunde. Monatlich soll ein Verdienst von 275 Euro herauskommen. Die Berechnung ist dann folgendermaßen: 275 Euro / 11 Euro/Std. = 25 Arbeitsstunden pro Monat.

Sind auch flexible Arbeitszeiten erlaubt?

Flexible Arbeitszeiten sind laut dem Gesetzgeber auch bei geringfügigen Beschäftigungen erlaubt. Hierfür ist es jedoch erforderlich, ein Arbeitszeitkonto zu führen (§ 17 Abs. 4 MiLoG). Die Arbeitsstunden können so über 12 Monate eines Kalenderjahres verteilt werden. Überdies können Minijobber flexibel eingesetzt werden. Sie sollten jedoch darauf achten, dass es bei Ihren monatlichen Arbeitszeiten nicht zu großen Schwankungen kommt. Auch der Jahresverdienst darf nicht höher als 5.400 Euro (12 x 450 Euro) sein.

Welche Vorteile hat ein Minijob für den Arbeitgeber?

Wie viele Stunden kann ein Minijobber maximal im Monat arbeiten?

Wie viele Stunden Sie letztlich arbeiten dürfen, entscheidet der, auf den Sie als Minijobber ebenfalls Anspruch haben. Dieser liegt seit dem 01.07.2022 bei 10,45 Euro pro Stunde. Deshalb ergibt sich bei einem Höchstverdienst von 450 Euro im Monat folgende Berechnung:

450 Euro / 10,45 Mindestlohn = 43 Stunden je Monat

Muss ich Steuern für einen Zweitjob zahlen?

Wenn Sie einen zweiten Job bei einem anderen Arbeitgeber ausführen und nicht mehr als 450 Euro im Monat hinzuverdienen, dann liegt eine klassische „geringfügige Beschäftigung“ vor – also ein Minijob. Normalerweise besteuert der Arbeitgeber diesen mit einer einheitlichen Pauschalsteuer (§ 40a EStG). Für Sie ist dieser Nebenjob dann steuerfrei und Sie müssen ihn auch nicht in der Steuererklärung aufführen. Sozialabgaben entfallen ebenfalls keine auf den Minijob. Sie können sich sogar teilweise von der seit 2013 gültigen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, § 6 Abs. 1 b SGB VI. Dabei sollten Sie wissen, dass Sie neben Ihrem Hauptberuf nur einen einzigen Minijob ausüben dürfen.

Wenn Sie regelmäßig mehr als 450 Euro im Monat verdienen und wenn diese Beschäftigung auf Dauer angelegt ist, dann gilt für Sie die Lohnsteuerklasse VI (§ 38b Abs. 1 Nr. 6 EStG). Das gilt aber nur für den Nebenjob. Der Hauptberuf fällt weiterhin in Ihre reguläre Steuerklasse. Zudem wären dann auch Sozialabgaben auf beide Jobs in voller Höhe zu entrichten.

Wichtig

Es spielt keine Rolle, ob Sie in manchen Monaten mehr oder weniger als 450 Euro verdienen, solange Sie unterhalb der jährlichen Grenze von 5.400 Euro im Jahr bleiben.

Welche Vorteile hat ein Minijob für den Arbeitgeber?

Fazit zur Frage: Was ist ein Minijob?

Mit einem Minijob können Sie sich als Student, Rentner oder Schüler Ihr Einkommen aufbessern. In Deutschland gibt es circa sieben Millionen Minijobber. Diese Erwerbsform ist unter anderem dazu da, Schwarzarbeit abzubauen und vor allem auch Erwerbslosen einen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen.

Ist ein Minijob für Arbeitgeber günstiger?

Mini-Jobs sind eine Teilzeitanstellung, bei der das monatliche Gehalt für die Beschäftigten bis zu 450 € beträgt. Es darf auch geringer sein. Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt 35,11 % pauschale Sozialabgaben an die Mini-Job-Zentrale (Knappschaft).

Ist Minijob für Arbeitgeber teurer?

Das Beschäftigungsverhältnis Minijob ist bei den Kosten für Arbeitgeber damit teurer als ein „normales“ sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit etwa 20 % Abgaben durch den Arbeitgeber. Der:die Minijobber:in selbst zahlt 3,6 % des Entgelts als Rentenversicherungsbeitrag.

Welche Nachteile hat der Arbeitgeber bei Minijob?

Der Minijob wird oft als so einfach und günstig angepriesen. Für den Arbeitgeber ist er meist teuer, wenig flexibel, mit erhöhtem Dokumentationsaufwand verbunden und bringt oft Ärger, wenn die Minijober mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben.

Was ist für den Arbeitgeber günstiger Minijob oder Teilzeit?

Fazit des Vergleichs von Mini- und Midijob Arbeitnehmer werden für den vollen Sozialversicherungsschutz im unteren Midijob-Bereich sogar weniger belastet als bei einem rentenversicherungspflichtigen Minijob, so dass bei einer günstigen Steuerklasse auch genug netto vom brutto übrig bleibt.