Welche Pflichtimpfungen gibt es in Österreich?

Die Corona-Impfstoffe wurden wie alle Medikamente streng auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit vor Zulassung geprüft. Ein Impfstoff kann auch „off label“ zur Anwendung kommen. Dies entspricht dann nicht der genauen Impfstoffzulassung – z.B. hinsichtlich Alter oder Impfintervall. „Off label“-Anwendungen können aber aufgrund bestimmter Gründe empfohlen werden – begleitet von einer genauen ärztlichen Aufklärung über die Impfung. Nähere Informationen hinsichtlich Zulassung finden Sie im ergänzenden Kapitel zum Impfplan 2022 zur Corona-Schutzimpfung auf der Website des Gesundheitsministeriums sowie auf der Website des BASG .

Auch nach der Zulassung werden mögliche seltene Nebenwirkungen erfasst, und das Nutzen-Risiko-Verhältnis wird laufend bewertet. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der AGES. Nach der Impfung kann es zu erwartbaren „Impfreaktionen“ auf den Impfstoff kommen. Diese Impfreaktionen klingen normalerweise innerhalb weniger Tage folgenlos ab. Sie sind deutlich harmloser als die möglichen Beschwerden und Folgeschäden einer COVID-19-Erkrankung. Denn: Nur wenn der Nutzen eines Impfstoffs ein mögliches Impfrisiko deutlich überwiegt, wird er auch zugelassen.

Hinweis

Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe können Sie auch telefonisch bei der Infoline Coronavirus unter der Telefonnummer 0800 555 621 sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr stellen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Impfreaktion und einer Nebenwirkung?

Prinzipiell ist zwischen Impfreaktionen und echten Nebenwirkungen zu unterscheiden:

  • Impfreaktionen: Diese Beschwerden sind ein Zeichen der normalen Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff. Diese führt in der Folge zur Anregung des Immunsystems und so zu einer Schutzwirkung. Impfreaktionen sind nicht gefährlich, können jedoch unangenehm sein. An der Impfstelle kann es nach der Corona-Schutzimpfung zu Schmerzen, Rötung, Verhärtung und Schwellung kommen. Zudem sind Allgemeinreaktionen wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Kopf-, Muskel- oder Gelenkschmerzen, Lymphknotenschwellung, Übelkeit/Erbrechen, Frösteln oder Fieber möglich.
  • Echte Nebenwirkungen: Eine Nebenwirkung ist eine Reaktion auf ein Arzneimittel, die schädlich und unerwartet ist. Schwere Nebenwirkungen durch Impfungen sind insgesamt sehr selten. Nähere Informationen zur Häufigkeit von Nebenwirkungen, die in den Zulassungsstudien beobachtet wurden, finden Sie in den Fachinformationen der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe auf der Website des BASG .

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums sowie auf der Website der AGES.

Hinweis

Die zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verändern nicht das Erbgut und haben keine Auswirkung auf die Fruchtbarkeit. Bei Kinderwunsch ist sowohl für Männer als auch Frauen eine COVID-19-Impfung vom Nationalen Impfgremium ausdrücklich empfohlen.

Was tun bei Nebenwirkungen?

Wenn Sie bei sich Nebenwirkungen vermuten, wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker oder melden Sie diese direkt auf der Website des BASG bzw. kontaktieren Sie 0800 555 621.

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung auf

Die Ärztin oder der Arzt bespricht mit Ihnen, ob einer der Impfstoffe für Sie infrage kommt oder es mögliche Gegenanzeigen dafür gibt. Sie werden auch unter anderem über Nutzen und Risiken informiert. Dafür wird meistens ein Aufklärungs- und Dokumentationsbogen samt Einverständniserklärung verwendet. Nach der Corona-Schutzimpfung wird allgemein drei Tage körperliche Schonung sowie kein Sport für eine Woche empfohlen. Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie genau auf, worauf Sie achten sollten.

Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) muss die Einwilligung eines Elternteiles oder der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, für die Impfung eingeholt werden. Mündige Minderjährige (Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) müssen selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche Entscheidungsfähigkeit besitzen. Demnach kann sich die mündige minderjährige Person selbst für eine Impfung entscheiden, auch wenn ein Elternteil diese ablehnen würde. Impfärztinnen oder Impfärzte beantworten mögliche Fragen zur Impfung alters- und entwicklungsgerecht.

Zeitlicher Abstand zu anderen Impfungen und Operationen

Bei den derzeit zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist es nicht notwendig, einen zeitlichen Abstand zu anderen Impfungen einzuhalten. Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (auch Influenza-Impfstoffen) ist möglich. Was man unter Totimpfstoffen, Lebendimpfstoffen, mRNA-Impfstoffen und Vektorimpfstoffen versteht und wie diese wirken, können Sie unter Die verschiedenen Arten von Impfstoffen nachlesen.

Vor und nach (planbaren) Operationen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen zur Impfung eingehalten werden. Bei dringender Notwendigkeit kann ein operativer Eingriff aber jederzeit durchgeführt werden.

Welche kinderimpfungen sind Pflicht?

Grundimmunisierung für Säuglinge, Kinder, Jugendliche.
Diphtherie..
Tetanus..
Poliomyelitis (Kinderlähmung).
Infektion mit Haemophilus influenzae Typ b (Hib).
Pertussis (Keuchhusten).
Hepatitis B..
Masern, Mumps, Röteln ( MMR ).
Varizellen (Windpocken).

Welche Impfungen müssen alle 10 Jahre aufgefrischt werden?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen, die Impfung gegen Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre aufzufrischen.

Welche Grundimpfungen sollte man haben?

Empfohlen sind in Deutschland Impfungen gegen Diphterie, Masern, Mumps, Röteln, Tetanus (Wundstarrkrampf), Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Polio), eitrige Hirnhautentzündung (Haemophilus influenzae) und Hepatitis B (Leberentzündung).

Welche Impfungen müssen immer wieder aufgefrischt werden?

Wie oft brauche ich eine Auffrischung? Die Ständige Impfkommission empfiehlt Erwachsenen Auffrischimpfungen gegen Tetanus und Diphtherie im Abstand von zehn Jahren.