VERHINDERUNG VON STICH- UND SCHNITTVERLETZUNGEN Show
Gesundheitsfachkräfte sind jeden Tag dem Risiko ausgesetzt, beim Umgang mit Patienten mit über das Blut übertragbaren Krankheitserregern in Kontakt zu kommen, was
zu Infektionen wie HIV oder Hepatitis B und C führen kann. Prävention: Die erfolgreiche Verringerung der Anzahl der Schnitt- und Stichverletzungen sowie die Infektionsprävention wurden in Regionen erreicht, die Folgendes umsetzen:
HTL-STREFA spezialisiert sich in der Herstellung von Sicherheitsprodukten, die das Risiko einer Infektion durch im Blut enthaltene Krankheitserreger minimieren oder eliminieren. Wir sind ein führender Hersteller von Einweg-Sicherheitslanzetten. Unsere besonderen Produktmerkmale sind:
Die TRBA 250, Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege, legt die Regeln fest, die für die betriebliche Arbeitssicherheit hinsichtlich der Vermeidung von Nadelstichverletzungen, Absatz 4.2.5., besonders Ziffern (1), (4), (5) und (6), verbindlich gelten. Aus dem Vorwort zur TRBA 250: „Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben. Die TRBA 250 ‚Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege’ konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Die vorliegende Technische Regel [...] wurde unter Federführung des Fachbereichs „Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“ (FB Wo-Ges) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anwendung des Kooperationsmodells [...] erarbeitet.“ Die wichtigsten Vorgaben zur Prävention von Nadelstichverletzungen:(1) Beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten sind Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten minimieren. Dabei ist ein integrierter Ansatz zur Minimierung des Risikos von Nadelstichverletzungen (NSV) unter Ausschöpfung aller technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen notwendig. Dies schließt Fragen der Arbeitsorganisation und die Schaffung eines Sicherheitsbewusstseins sowie das Verfahren für die Erfassung von NSV und die Durchführung von Folgemaßnahmen mit ein. (2) Der Arbeitgeber hat fachlich geeignetes Personal in ausreichender Anzahl einzusetzen, um Stich- und Schnittverletzungen, z.B. durch Fehlbedienung aufgrund von Hektik, zu vermeiden. Weiterhin sind Schutzmaßnahmen entsprechend der in den folgenden Ziffern beschriebenen Rangfolge festzulegen. (3) Vorrangig sind solche geeigneten und sicheren Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel auszuwählen, die den Einsatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente überflüssig machen. Dies sind z. B.:
(4) Ist der Einsatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente notwendig, sind Arbeitsgeräte mit Sicherheitsmechanismen (im folgenden "Sicherheitsgeräte") unter Maßgabe der folgenden Ziffern 1 bis 6 zu verwenden, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht, soweit dies zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung erforderlich und technisch möglich ist.
(5) Gebrauchte Kanülen dürfen nicht in die Kanülenabdeckung (Schutzkappe) zurückgesteckt werden. Sie dürfen auch nicht verbogen oder abgeknickt werden, es sei denn diese Manipulation dient der Aktivierung einer integrierten Schutzvorrichtung. Der Sicherheitsmechanismus darf nicht durch Manipulationen außer Kraft gesetzt werden. Werden Tätigkeiten ausgeübt,
Das anzuwendende Verfahren ist in einer Arbeitsanweisung nach § 14 Absatz 4 Nummern 2 und 3 BioStoffV festzulegen. (6) Gebrauchte spitze und scharfe medizinische Instrumente einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus sind unmittelbar nach Gebrauch durch den Anwender in Abfallbehältnissen zu sammeln. Die Abfallbehältnisse müssen den Abfall sicher umschließen. Dabei sind die Behälter so nah wie möglich am Verwendungsort der spitzen, scharfen oder zerbrechlichen medizinischen Instrumente aufzustellen. Sie dürfen nicht umgefüllt werden. Die Abfallbehältnisse müssen folgende Eigenschaften aufweisen:
Hinweis: Die DIN EN ISO 23907 beschreibt die Prüfanforderungen, die solche Abfallbehältnisse zu erfüllen haben. Gefüllte Abfallbehältnisse sind sicher zu entsorgen. Was ist zum Schutz vor Stich und Schnittverletzung nicht erlaubt?Festlegen und Umsetzen sicherer Verfahren für den Umgang und die Entsorgung von scharfen/spitzen medizinischen Instrumenten und kontaminierten Abfällen. Das Wiederaufsetzen (Recapping) von Schutzkappen auf gebrauchte Nadeln wird mit sofortiger Wirkung verboten.
Welche Faktoren beeinflussen das Risiko einer Nadelstichverletzung?Die Ursachen von Nadelstichverletzungen sind meist einfache, vermeidbare Fehler beim Umgang mit spitzen medizinischen Arbeitsgeräten. Hierzu zählen z.B.: die direkte Weitergabe blutgefüllter Kanülen von Hand zu Hand. das Zurückstecken blutgefüllter Kanülen in die Schutzhülle (Recapping)
Wie kann man Schnittverletzungen vermeiden?Tipps zur Vermeidung Schnittverletzungen. Verwende immer eine geeignete Schneidunterlage.. Lege ein feuchtes Tuch zwischen Arbeitsplatte und Schneidebrett. ... . Lass scharfe Messer und Scheren nicht griffbereit liegen, sie gehören in einen Messerblock oder in eine Schublade.. Was versteht man unter einem sicherheitsgerät?Wird mit spitzen oder scharfen medizi- nischen Instrumenten gearbeitet, sind Arbeitsgeräte mit Sicherheitsmechanis- men, bei denen eine minimierte Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht (Sicherheitsgeräte), einzusetzen.
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