Welche Daten sind personenbezogene oder Personenbeziehbare Daten?

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das Eingangstor zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und wird in Art. 4 Nr. 1 definiert. Danach sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Die Betroffenen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden können, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Personen sind. In der Praxis fallen darunter also sämtliche Daten, die auf jedwede Weise einer Person zugeordnet werden oder zugeordnet werden können. Beispielsweise zählen die Telefonnummer, die Kreditkarten- oder Personalnummern einer Person, die Kontodaten, ein Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, die Kundennummer oder die Anschrift zu den personenbezogenen Daten.

Da sich in der Definition der Ausdruck „alle Informationen“ findet, ist davon auszugehen, dass der Begriff „personenbezogene Daten“ möglichst weit auszulegen ist. Dies geht auch aus der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hervor. So fallen auch weniger eindeutige Informationen wie Aufzeichnungen über Arbeitszeiten, welche die Angabe der Uhrzeit, zu der ein Arbeitnehmer seinen Arbeitstag beginnt und beendet, sowie der Pausen bzw. der nicht in die Arbeitszeit fallenden Zeiten enthalten, in die Kategorie personenbezogene Daten. Auch die schriftlichen Antworten eines Prüflings und etwaige Anmerkungen des Prüfers zu diesen Antworten sind „personenbezogene Daten“, wenn der Prüfling theoretisch identifiziert werden kann. Selbiges gilt auch für IP-Adressen. Hat der Verarbeitende die rechtliche Möglichkeit den Provider zur Herausgabe weiterer Zusatzinformationen zu verpflichten, welche den hinter der IP-Adresse stehenden Nutzer identifizieren können, so ist diese ein personenbezogenes Datum. Zudem ist darauf zu achten, dass nicht nur objektive Informationen personenbezogen sein können. Auch subjektive Informationen wie Meinungen, Beurteilungen oder Einschätzungen können personenbezogene Daten sein. So etwa die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person oder die Einschätzung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers.

Zu guter Letzt besagt das Gesetz, dass die Informationen für einen Personenbezug sich auf eine natürliche Person beziehen müssen. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Datenschutz für Angaben über juristische Personen wie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten nicht greift. Für natürliche Person hingegen beginnt und erlischt der Schutz mit ihrer Rechtsfähigkeit. Grundsätzlich erlangt ein Mensch diese Fähigkeit mit seiner Geburt und verliert sie mit seinem Tod. Für einen Personenbezug müssen Daten daher bestimmten oder bestimmbaren lebenden Personen zuzuordnen sein.

Neben den allgemeinen personenbezogenen Daten sind vor allem die besonderen Kategorien personenbezogener Daten von hoher Relevanz, da sie ein höheres Schutzniveau genießen. Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.

Behörden

  • Datenschutzbehörde Bayern ► Besondere Kategorien personenbezogener Daten – Art. 9 DS-GVO (Link)
  • Datenschutzbehörde Nordrhein-Westfalen ► Was sind personenbezogene Daten? (Link)
  • Datenschutzkonferenz DSK ► Kurzpapier Nr. 17 – Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Link)
  • EU-Kommission ► Was sind personenbezogene Daten? (Link)
  • EU-Kommission ► Welche personenbezogenen Daten gelten als sensibel? (Link)
  • European Data Protection Supervisor ► Security Measures for Personal Data Processing (Link)
  • Data Protection Authority Isle of Man ► Know your data – Mapping the 5 W’s (Link)
  • Data Protection Authority UK ► Key definitions (Link)

Fachbeiträge

  • ZENDAS ► Was sind personenbezogene Daten? (Link)
  • Dr. Datenschutz ► Personenbezogene Daten: Definition und praktische Beispiele (Link)

Themen Inhaltsverzeichnis

Personenbezogene Daten gibt es nur bei natürlichen Personen

Welche Daten sind personenbezogene oder Personenbeziehbare Daten?
Bei „personenbezogen“ sprechen wir von natürlichen Personen. Die Begriffe hierfür lauten: Datensubjekt (Data Subject), natürliche Person, betroffene Person oder auch „der Betroffene“;

✘ Es ist egal, in welchem Format diese Daten gespeichert sind.

Das Schlüsselwort ist: "identifizierbar"

Ein weiterer Begriff dazu ist „identifizierbar“. Unter “identifizierbar“ versteht man alles was direkt auf eine natürlich Person hinzeigt. Alles was diese natürliche Person identifizierbar macht. Das ist der Name, die Adresse, Geburtsdatum aber auch ein Foto und Fingerabdruck (biometrische Daten) fällt darunter.

Welche Daten sind personenbezogene oder Personenbeziehbare Daten?
Somit sind personenbezogene Daten alle jene Daten, mit denen man eine natürliche Person in irgendeiner Form identifizieren kann. Die Person wird mit den Daten identifizierbar. Das kann eine Kennung mit der man eine Zuordnung ableiten kann, Standortdaten, eine Online-Kennung und vieles mehr sein.

Was ist das nun genau?

Eine vollständige Liste wird es wahrscheinlich niemals geben, aber die Aufzählung reicht von Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Standort, Kennnummern, Online-Kennung, bis hin zu besonderen Merkmalen. Aber auch die IP-Adresse fällt unter diese Kategorie.

Es gibt dann noch die Unterscheidung zu sensiblen Daten bzw. besondere Kategorie personenbezogene Daten, die einer noch strengeren Regelung bei der Verarbeitung unterliegen.

Es gelten diese Grundsätze

Das gibt es schon seit 1995

Die Definition personenbezogener Daten stammt eigentlich aus der Datenschutzrichtlinie aus 1995.  Die genaue Defintion wie sie jetzt gültig ist, wird im Art.4/1 DSGVO in den Begriffsbestimmungen festgelegt.

anonymisierte Daten

Wenn dem Unternehmer Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wodurch er betroffene Personen bestimmen kann, sind die Daten personenbeziehbar (EW 26). Wenn nur eine theoretische Identifizierbarkeit gegeben ist, gelten die Daten nicht als personenbezogen.

Ein Beispiel für personenbezogene Daten sind Cookies und IP-Adressen.  Durch das Setzen von Cookies wird die Person identifizierbar, auch wenn sie anonymisiert wird, weil es die Person „trackbar“ macht. Wie die Verordnung festgestellt hat, können Personen durch Online-Kennungen zugeordnet werden. Das steht im EW 30. Dies wurde auch schon beim Europäischen Gerichtshof festgestellt (IP-Adressen, über die ein Anbieter von Internet-Diensten verfügt).

Fotos und Videoaufnahmen von Personen stellen personenbezogene Daten dar. Auch für deren Verarbeitung braucht es einen Rechtsgrund!

Adressdaten

Unter Adressdaten versteht man jene personenbezogenen Daten mit der man eine natürliche Person erreichen kann. Das wären konkret z.B.:  Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer

Auch das sind personenbezogene Daten

Angaben von Arbeitszeiten, der Uhrzeit von Arbeitsbeginn und -ende und Pausen sind personenbezogene Daten. Dann gibt es noch jene wie Kundennummer, Stimme, Testergebnisse und Zeugnisse. Da musst Du recht genau sein, damit Du nicht irgendwas übersiehst.

Daten in physischer Form

Es wird leider oft übersehen, dass Datensätze nicht nur elektronisch entstehen. Wenn Du es genau betrachtest, entstehen täglich große Mengen Datensätze personenbezogener Daten in Papierform. Auch wenn ich das nur mit einer Zeile erwähne, bedenke, dass hier eine der größten Gefahrenquellen von Datenschutzverletzungen gegeben ist.

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Welche Daten gelten als personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar.

Was sind Personenbeziehbare Daten?

Die Datenschutzgrundverordnung spricht von "personenbezogenen Daten" und meint damit alle Daten, die irgendwie (ggf. über Umwege) auf konkrete Personen beziehbar sind. Der Umgang mit sogenannten personenbezogenen Daten erfordert ein verantwortungsbewusstes Verständnis von dem Zugang zu Daten.

Was sind einfach personenbezogenen Daten?

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist recht weit gefasst: Bereits einfache, personenbezogene Daten sind z.B.: Name. Anschrift. Telefonnummer.

Was sind keine personenbezogene Daten Beispiele?

Natürliche Personen: Die Person, auf die sich die Daten beziehen, muss ein lebender Mensch sein. Daten zu sogenannten juristischen Personen – wie Unternehmen und andere Organisationen – sowie zu verstorbenen Personen gelten nicht als personenbezogen.