Was tun wenn hotel nicht gefällt

Mängel im Hotel, mieses Essen oder ein verspäteter Flug – der Sommerurlaub verläuft nicht immer erholsam. Doch wie kann man vor Ort reagieren und wie reklamiert man richtig nach der Rückkehr?

Datum:20.06.2019Verfügbarkeit:Video leider nicht mehr verfügbar

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Auf einer Pauschalreise liegt ein Reisemangel vor, wenn die versprochenen Leistungen nicht erfüllt werden oder unzumutbare Zustände herrschen. Mangelt es beispielsweise am zugesagten Pool, der Klimaanlage oder der Minibar auf dem Zimmer, so fehlt eine vertragliche Leistung. Somit handelt es sich um einen Reisemangel. Dies ist auch der Fall, wenn es im Zimmer vor Kakerlaken wimmelt, die sanitären Anlagen verdreckt und nicht benutzbar sind oder großer Lärm herrscht (zum Beispiel aufgrund einer Baustelle), der die Erholung unmöglich macht.

Handelt es sich bei einer Beeinträchtigung lediglich um eine sogenannte „hinzunehmende Unannehmlichkeit“, so liegt kein Reisemangel vor. Reist man im Urlaub in südliche Länder, muss man aufgrund der Bauweise mit einer gewissen Hellhörigkeit der Zimmer rechnen. Auch hoteleigener Lärm, wie Musik während des Animations- oder Abend-Programms ist legitim, solange auf diesen hingewiesen wurde und er nicht weit über Mitternacht hinaus andauert. Ebenso zählen schlechtes Benehmen der Mitreisenden (etwa Badelatschen beim Abendessen, großzügiger Alkoholgenuss oder klingelnde Handys) oder Kindergeschrei als „hinzunehmende Unannehmlichkeiten“.

Wie reklamiert man richtig?

Es ist unerlässlich, Reklamationen direkt und sofort gegenüber der Reiseleitung am Urlaubsort vorzubringen. Nur so hat der Reiseveranstalter die Möglichkeit, nachzubessern. Eine Mängelrüge allein beim Hotelpersonal reicht also nicht. Der Gast darf seine Rüge aber auch beim Reisebüro loswerden. Dieses ist verpflichtet, die Mängelanzeige unverzüglich weiterzuleiten.

Der Reiseveranstalter kann die Mängel beseitigen oder ein Ersatzangebot machen. Dieses Angebot muss man nur annehmen, wenn es zumutbar ist. Wird aufgrund von Reisemängeln ein Hotelumzug angeboten, hat diese Abhilfemaßnahme kostenfrei zu erfolgen. Wird der angezeigte Mangel dagegen nicht beseitigt, kann man, wenn man dem Reiseveranstalter eine Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese Frist erfolglos verstrichen ist, Selbstabhilfe vornehmen. In Extremfällen, in denen die Reise erheblich beeinträchtigt ist und der Reiseveranstalter untätig bleibt, kann der Reisevertrag aufgrund der Mängel gekündigt werden.

Wichtig ist es, Beweise zu erstellen: Dazu dienen Fotos, Filme und ein Reklamationsprotokoll.  Nur mit dem Nachweis der Reisemängel kann man nach der Reise erfolgreich eine Entschädigung einfordern. Sollte die Reiseleitung vor Ort nicht erreichbar sein, sollte der Reiseveranstalter unter Zeugen in Deutschland angerufen oder per Mail kontaktiert werden.

Anspruch auf Schadenersatz

Liegt ein Mangel vor, kann der Preis gemindert werden. Hilfreich sind Minderungstabellen, die man im Internet findet, wie die „ADAC Reisepreisminderungstabelle“ oder für Mängel bei Kreuzfahrten die „Würzburger Tabelle“.

Wenn das Hotel beispielsweise noch eine Baustelle ist oder das gebuchte Hotel überbucht ist und trotz Abhilfeverlangens kein zumutbares Ersatzhotel angeboten wird, kann der Reisevertrag gekündigt und die Reise abgebrochen werden. Dann erhält man seinen Reisepreis vollständig zurück. Fällt die Reise aus oder wird wegen Mängeln gekündigt und abgebrochen, hat man neben der Rückzahlung des Reisepreises auch noch ein Recht auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Das gilt auch, wenn die Reise zwar durchgeführt wird, aber aufgrund von schweren Mängeln erheblich beeinträchtigt ist.

Reklamationsfristen sind zu beachten

Bei Minderungs- und Schadensersatzforderungen nach der Reise sind einige Formalien zu beachten. Ansprüche müssen spätestens zwei Jahre nach vertraglichem Ende der Reise beim Reiseveranstalter angemeldet werden. Dazu müssen die Mängel genau beschrieben und eine Forderung gestellt werden.

Diesen Brief sollte man per Einschreiben mit Rückschein losschicken, damit man im Zweifelsfall einen Beweis für das Einhalten der Frist hat. Wie viel Geld man zurückbekommt, lässt sich pauschal nicht festmachen. Für diverse Mängel gibt es Richttabellen, die allerdings nicht bindend sind.

Was mache ich...

  • ... wenn ein anderes Hotel angeboten wird?

    Manchmal kommt es vor, dass das ursprünglich gebuchte Hotel überbucht wurde und somit kein Zimmer mehr frei ist. In so einem Fall muss der Reiseanbieter ein zumutbares gleichwertiges oder besseres Ersatzhotel ohne Mehrkosten anbieten. Für die Änderung des Hotels kann der Reisepreis gemindert werden. Der Urlauber muss aber vor Ort, wenn er den Preis mindern will, mitteilen, dass er mit der Änderung nicht einverstanden ist und nur unter Vorbehalt das Ersatzhotel bezieht.

  • ... bei zu viel Lärm?

    Hohe Lärmbelästigung kann einen Reisemangel darstellen. Bei unzumutbarem, andauerndem Lärm kann der Umzug in ein anderes, ruhigeres Zimmer oder in ein anderes Hotel verlangt werden. Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn im Prospekt mit einem Animationsprogramm oder einer Diskothek geworben wurde.

  • ... wenn das Essen enttäuscht?

    Einer der häufigsten Gründe für Beschwerden ist das Essen. Sei es, weil das Buffet nicht reichhaltig genug oder das Essen zu kalt ist. Ist das Essen tatsächlich ungenießbar, kann Abhilfe gefordert werden. Ansonsten kommt es im Einzelfall darauf an, womit im Vorhinein geworben wurde. Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Wurstsorten beim Frühstück gibt es jedenfalls nicht.

  • ... wenn das Hotelzimmer dreckig ist?

    Ist das Hotelzimmer bei der Ankunft nicht sauber, müssen Urlauber dies sofort melden. Wird das Zimmer nach Aufforderung den ganzen Urlaub lang nicht entsprechend gereinigt, können bis zu 20 Prozent des Reisepreises zurückverlangt werden.

  • ... wenn man die Minibar individuell befüllen möchte?

    Hotelgäste dürfen die Minibar als Kühlschrank nutzen. Die Minibar gehört wie der Rest des Interieurs zu den gemieteten Gegenständen, die den Urlaubern zur Nutzung freistehen.

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Was machen wenn das Hotel nicht gefällt?

Wenn du beim Hotel direkt gebucht hast Sobald dir ein Mangel auffällt, kannst du dich in diesem Fall direkt an die Mitarbeiter des Hotels wenden. Dein Weg sollte dich dafür an die Rezeption führen, dort werden dann alle zuständigen Personen hinzugezogen.

Kann man im Hotel Zimmer tauschen?

Ein Zimmerwechsel ist normalerweise kein großes Problem, Du wendest Dich an die Reiseleitung vor Ort oder am besten gleich an die Rezeption im Hotel. Vorraussetzung ist natürlich, dass im Hotel noch freie Kapazitäten/Zimmer sind, sonst klappt es sicher am nächsten"Hauptbettenwechseltag" (z.B. Samstag, Donnerstag o.

Was ist ein erheblicher Reisemangel?

Nach Auffassung des BGH kann die Änderung einer Reiseleistung, wenn sie sich mangels vertraglicher Grundlage zugleich als Mangel der Reise darstellt, als erheblich angesehen werden, wenn sie das Interesse des Reisenden daran, dass die Reise wie vereinbart erbracht wird, mehr als geringfügig beeinträchtigt.

Wann ist eine Reise mangelhaft?

Was genau sind eigentlich Reisemängel? Die Reise ist mangelhaft, wenn die zugesagte Reiseleistung nicht oder abweichend von der vertraglichen Vereinbarung erbracht wird. Mängel können zum Beispiel vorliegen, wenn das Hotel nicht das hält, was der Reiseveranstalter im Katalog oder im Internet versprochen hat.