Was passiert wenn kreditkarte nicht gedeckt ist

Eine Kreditkarte kann gegen Bezahlung einer jährlichen Gebühr von einer Kreditkartengesellschaft bezogen werden. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte stimmt die Karteninhaberin/der Karteninhaber durch ihre/seine Unterschrift bzw. Eingabe des PIN-Codes der Abbuchung des jeweiligen Geldbetrages von ihrem/seinem Girokonto zu. Die Abbuchung erfolgt jedoch nicht sofort. In der Regel werden alle Transaktionen, die innerhalb eines Monats mit der Kreditkarte abgewickelt werden, gesammelt und im nächsten Monat der Gesamtbetrag der Transaktionen vom Girokonto der Karteninhaberin/des Karteninhabers abgebucht.

Vor allem auf Reisen und bei Bestellungen im Internet sind Kreditkarten ein beliebtes Zahlungsmittel. Da jede Kreditkartengesellschaft verschiedene Arten von Kreditkarten anbietet, lohnt es sich, bereits vor der Auswahl zu überlegen, wofür die Karte genutzt werden soll. Soll die Karte lediglich als Zahlungsmittel verwendet werden, ist eine Classic Karte ohne Versicherungsschutz die günstigste Variante. Karteninhaberinnen/Karteninhaber, die gern verreisen und zusätzlich einen Reiseversicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, sollten eine Classic Karte mit Versicherungsschutz oder eine Gold Karte wählen.

Der Versicherungsschutz auf Reisen ist in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig. Einige Kreditkartengesellschaften verlangen, dass die Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden muss, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Bei anderen wiederum ist die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Versicherungsschutzes, dass in den letzten zwei Monaten vor Reiseantritt mindestens eine Transaktion mit der Kreditkarte abgewickelt wurde.

Im Vorfeld sollte auch geklärt werden, ob die jeweilige Kreditkarte in dem gewünschten Reiseland akzeptiert wird. Informationen dazu finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Kreditkartengesellschaft.

Neben der Zahlung mittels Unterschrift bzw. Eingabe des PIN-Codes oder durch Eingabe der Kreditkartendaten im Internet können Kreditkarten auch zur Behebung von Bargeld genutzt werden. Für Bargeldbehebungen am Schalter einer Bank oder am Bankomat werden Spesen berechnet. Für das Abheben am Bankomat wird ein PIN-Code benötigt, der bei der jeweiligen Kreditkartengesellschaft angefordert werden kann.

Kreditkarteninhaberinnen/Kreditkarteninhaber sind verpflichtet, die Kreditkarte sicher zu verwahren und den PIN-Code geheim zu halten. Für Zahlungen über das Internet sollten nur sichere Verbindungen und, wenn möglich, sichere Bezahlverfahren verwendet werden. Nähere Informationen zum Thema "Zahlungsmöglichkeiten im Internet" finden sich im Kapitel "Internet und Handy – sicher durch die digitale Welt" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wird die Kreditkarte gestohlen oder verloren, muss diese unverzüglich gesperrt und bei der örtlichen Polizei Anzeige erstattet werden. Werden auf der Kreditkartenabrechnung Abbuchungen durch eine missbräuchliche Verwendung der Kreditkartendaten festgestellt, sollte die Karte ebenfalls sofort gesperrt werden, um weiteren Missbrauch zu vermeiden.

Folgende Sperrnotrufnummern stehen zur Verfügung:

  • Air Plus Travel CardService Hotline +43 1 93 135 15; Kartensperren: +43 1 711 11 770  
  • American Express: 0800 900 940 (aus Österreich), aus dem Ausland: 0049 69 9797 2000
  • Card Complete: +43 (1) 71111 770
  • Diners Club: +43 (1) 50135 135
  • Erste Bank/Sparkasse: +43 5 0100 20111
  • MasterCard: 0800 07 06 138 (aus Österreich), aus dem Ausland: 001-636-722-7111 oder Anruf beim kartenausgebenden Institut
  • SIX Payment Services (Austria): +43 1 717 01 4500 (für Kreditkarten), +43 (1) 717 01 6100 (für Prepaid Karten)
  • Visa: 0800 200 288 (aus Österreich) oder Anruf beim kartenausgebenden Institut

Grundsätzlich haften Kreditkarteninhaberinnen/Kreditkarteninhaber nicht für den durch Diebstahl, Verlust oder missbräuchliche Verwendung entstandenen Schaden. Trifft die Karteninhaberin/den Karteninhaber aber ein Mitverschulden, z.B. weil sie/er die Karte nicht ordnungsgemäß verwahrt hat oder sorglos mit den Kreditkartendaten umgegangen ist, so haftet sie/er bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für den gesamten Schaden. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit liegt die Haftungsgrenze bei 150 Euro.

  • Kreditkartenanbieter (→ card complete)
  • Kreditkartenanbieter (→ Six Payment Services)
  • Kreditkartenanbieter (→ MasterCard Europe)
  • Technologieunternehmen (→ Visa Europe)
  • Kreditkarte (→ AK Oberösterreich)

Letzte Aktualisierung: 14. März 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Was passiert wenn man seine Kreditkarte nicht zahlen kann?

Bezahlen Sie nicht pünktlich, kann die Bank unter Umständen Ihre Kreditkarte sperren. Mit großer Sicherheit wird in diesem Fall allerdings Ihr Kreditrahmen eingefroren. Weitere Zahlungen – besonders über den vereinbarten Rahmen hinaus – sind in diesem Fall nicht mehr möglich.

Was passiert wenn mein Konto nicht ausreichend gedeckt ist?

Ist Ihr Konto dennoch mal nicht ausreichend gedeckt, sodass eine Lastschrift nicht abgebucht werden kann, müssen Sie dem Zahlungsempfänger unter Umständen Gebühren zahlen. Einen Schufa-Eintrag erhalten Sie wegen einer geplatzten Lastschrift jedoch nicht. Das geschieht erst, wenn es zu einem Mahnverfahren kommt.

Kann man die Kreditkarte überziehen?

Das Kreditkartenlimit lässt sich nicht überziehen. Benötigen Karteninhaber ein höheres Limit, so müssen sie dieses bei der kartenausgebenden Bank beantragen. Ist der Antrag gut begründet und entspricht die Bonität des Kunden den Anforderungen der Bank, so lässt sich in der Regel eine Erhöhung des Limits einrichten.

Was passiert bei Rückbuchung mangels Deckung?

Kommt es zu einer Rückgabe mangels Deckung, ist die Zahlstelle berechtigt, ihm die Benachrichtigung über die Nichteinlösung kostenpflichtig zu berechnen. Seit Juli 2012 fällt auch die Einzugsermächtigung darunter. Der Einreichende einer nicht ausführbaren Lastschrift wird auf jeden Fall zur Kasse gebeten.