Nach dem Gemeinschaftsrecht und dem Prinzip der Freizügigkeit hat jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger das Recht sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufzuhalten und dort niederzulassen. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten sind ein gültiger Personalausweis oder ein
Reisepass ausreichend. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland insbesondere Beachten Sie: Personen – auch aus der EU –, die sich in Deutschland zur Arbeitssuche aufhalten wollen, haben für die Dauer der Arbeitssuche keinen Anspruch auf
Sozialhilfeleistungen bzw. Arbeitslosengeld II. Personen, die aus einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz Arbeitslosengeld erhalten, sollten sich vor der Einreise dort bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob eine Mitnahme des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit möglich ist (eventuell über das Formular PDU 2). Die Informationen in diesem Abschnitt richten sich primär an EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates haben, der nach
dem 1. Mai 2004 der EU beigetreten ist bzw. aus einem Drittstaat stammen, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Die regionalen und lokalen
Tageszeitungen beinhalten ein sehr großes Angebot an Immobilien-Anzeigen. Es genügt sich zu informieren, an welchem Tag der Immobilien-Teil erscheint. Zudem gibt es einige Gratis-Zeitungen, die man in Geschäften und an öffentlichen Orten finden kann. Neben diesen Informations-Medien kann sich auch eine Recherche im Internet als sinnvoll erweisen, dort gibt es spezielle Seiten mit Immobilien-Angeboten. Selbstverständlich kann man sich auch an einen Immobilienmakler wenden.
Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland: https://www.evz.de Sie haben auch die Möglichkeit im Rahmen der deutsch-französischen Notarsprechstunden der INFOBEST PAMINA
(Lauterbourg) mit einen Notar zu sprechen, um grundlegende Informationen zu erhalten: Die Notarsprechstunden finden jeweils am ersten Dienstag des Monats statt. Auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl lädt zu solchen Sprechstunden ein, dort jeweils am zweiten Dienstag des Monats (Tel: 07851/991480). Schriftliche Mietverträge sind in Deutschland die Regel. In Ausnahmefällen können die mietende und die vermietende Person einen Mietvertrag auch mündlich abschließen. Ein schriftlicher Vertrag muss die Namen der beiden Parteien (VermieterIn/EigentümerIn und MieterIn), die angemieteten Räumlichkeiten (sowie – falls vorhanden – Erweiterungen des
Mietobjektes, wie Garage, Parkplatz, Garten, ...), die Höhe der Miete (aufgeschlüsselt oder pauschal) und das Einzugsdatum beinhalten. In der Regel läuft der Mietvertrag über einen unbegrenzten Zeitraum. In diesem Fall kann die mietende Peerson den Vertrag unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Frist aufkündigen. Bei einer Kündigung durch die vermietende Person kann die Frist zwischen drei und neun Monaten
betragen (unter Berücksichtigung der Dauer des Mietvertrages), zudem muss sie die Kündigung durch ein gesetzlich anerkanntes Motiv begründen können. Die Dauer des Mietvertrages kann begrenzt sein, falls dies gerechtfertigt ist. Die vermietende Person kann eine Kaution erheben, wenn dies im Mietvertrag festgehalten wird. Die Kaution darf im Höchstfall drei Monatsmieten betragen. Die vermietende Person ist angehalten
den Betrag auf ein speziell zu diesem Zweck eingerichtetes Konto oder Sparbuch einzuzahlen. Die anfallenden Zinsen sind in voller Höhe und gemeinsam mit der Kaution an die mietende Person auszuzahlen, sobald diese von jeglichen Verpflichtungen gegenüber der vermietenden Person entbunden ist. Die Übernahme bzw. Begutachtung des Mietobjektes erfolgt nicht systematisch, sie kann jedoch zur Absicherung erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Deutschen Mieterbundes:
www.mieterbund.de/ Im Regelfall werden die Nebenkosten der mietenden Person in Rechnung gestellt. Entweder die im Mietvertrag angegebene Summe entspricht der pauschalen Miete, also einer Warmmiete (die Nebenkosten sind nicht aufgeschlüsselt), oder die beiden Parteien einigen sich auf Übernahme der Nebenkosten durch die mietende Person,
zusätzlich zur Kaltmiete. In diesem Fall muss der Mietvertrag eine genaue Aufstellung der betreffenden Nebenkosten beinhalten. Nur diese können der mietenden Person in Rechnung gestellt werden. Als Mietnebenkosten werden betrachtet (falls vorhanden):
Versicherung von Wohngebäude und HausratNormalerweise schließt die vermietende Person einen Vertrag mit der Gebäudeversicherung ab. Sie kann die Kosten der mietenden Person in Rechnung stellen, wenn diese in der Nebenkosten-Aufstellung vermerkt sind. Außerdem hat die mietende Person die Möglichkeit, eine sogenannte Hausratversicherung für das in der Wohnung befindliche Mobiliar abzuschließen. Finanzielle Unterstützung zur MieteIn Deutschland gibt es das Wohngeld, eine finanzielle Hilfe für Personen mit geringem Einkommen. Der Anspruch auf Wohngeld und dessen Höhe richten sich nach dem globalen Haushaltseinkommen der Familie, dem Mietbetrag und der Anzahl der Personen, welche die Unterkunft nutzen. Das Wohngeld wird erst nach Antragstellung und Überprüfung der eingereichten Unterlagen gewährt. Die hierfür notwendigen Formulare gibt es bei den Wohngeldstellen der Kreise und Gemeinden. Zuletzt geändert am 06.10.2022Nebenkosten und weitere GebührenZum PDF-Export hinzufügenGrund- und WohnsteuerIn Deutschland gibt es für die Hauptwohnung keine Wohnungsteuer. Manche Gemeinden haben in den letzten Jahren eine Wohnungssteuer für den Zweitwohnsitz eingeführt. RundfunkgebührIn Deutschland gibt es eine Einrichtung, welche die Gebühren für die Nutzung von Rundfunk-Empfangsgeräten erhebt. Es handelt sich um die sogenannte Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Zu diesem Zweck müssen Sie sich bei der GEZ unter der Angabe Ihrer Rundfunk-Empfangsgeräte anmelden, zum Beispiel über die dafür vorgesehen Homepage www.rundfunkbeitrag.de. Bestimmte Personen können nach Anfrage bei der GEZ von der Rundfunkgebühr befreit werden, zum Beispiel Personen mit geringem Einkommen oder behinderte Menschen (mit Schwerbehindertenausweis oder „carte d' invalidité“ avec la mention R/F). MüllgebührIn Deutschland ist der Landkreis für die Müllabfuhr zuständig. Sie müssen Ihre Mülltonne bei dem für Sie zuständigen Landratsamt bestellen. Erkundigen Sie sich auch bezüglich der Mülltrennung, da jeder Landkreis seine eigene Vorgehensweise hat. WasserDie Wasserwerke Ihrer Stadt oder Gemeinde sind zuständig für die Wasserversorgung. In der Regel rechnet die vermietende Person die Kosten für Wasser und Abwasser mit dem zuständigen Wasserwerk ab und wälzt diese im Rahmen der Nebenkosten auf die mietende Perrson ab. Für mehr Informationen können Sie sich an die vermietende Person oder die Gemeinde wenden. StromDer deutsche Energiemarkt ist seit Ende der 90er Jahre liberalisiert. Bevor Sie Ihren Stromanbieter wählen, ist es wichtig sich im Voraus zu informieren und die Angebote zu vergleichen. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz kann Ihnen bei Verbraucherfragen weiterhelfen: www.cec-zev.eu/de/ Telefon und InternetSeit einigen Jahren ist der Telefonmarkt liberalisiert, das bedeutet, dass Sie Ihren Telefonanbieter frei wählen können. Auch hier sollten Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. Zuletzt geändert am 06.10.2022Verwaltungsformalitäten in der SchweizZum PDF-Export hinzufügenDie Abmeldung bei der WohngemeindeBevor Sie Ihre Gemeinde verlassen, müssen Sie sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt (oder auch Bürgerbüro, Migrationsamt o.ä.) abmelden. Dazu benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Ausweis. Eine Abmeldebestätigung wird Ihnen ausgestellt. Dieses Dokument kann bei der Anmeldung in Ihrer neuen Gemeinde gefordert werden. Je nach Gemeinde muss diese Abmeldung zwingend vor dem Wegzug stattfinden, manchmal ist sie auch im Nachhinein möglich. Informieren Sie sich dazu rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde. Vor Ihrem Wegzug müssen Sie Ihre neue Adresse auch dem zuständigen Finanzamt melden. Ihr Finanzamt wird Ihnen mitteilen, wenn noch weitere Formalitäten notwendig sind. Die ZollformalitätenSeit dem 12. Dezember 2008 ist die Schweiz Teil des Schengener Raums. Es werden daher keine systematischen Personenkontrollen mehr durchgeführt. Die Zollformalitäten haben sich aber nicht geändert. Wenn Sie aus der Schweiz in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union umziehen, kann Ihr persönliches Guthaben als Übersiedlungsgut zollfrei anhand eines Formulars in die EU eingeführt werden. Mehr Information finden Sie auf der Webseite des schweizerischen und deutschen Zolls: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home.html Verwaltungsformalitäten in DeutschlandZum PDF-Export hinzufügenMeldepflichtJede Person, die in Deutschland eine Unterkunft bezieht, ist angehalten sich innerhalb einer Woche bei den zuständigen Behörden (Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) der örtlichen Gemeinde bzw. des Stadtviertels anzumelden. Dieser, in der Regel kostenlose, Vorgang ist obligatorisch. Falls Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden. Das notwendige Anmeldeformular können Sie normalerweise direkt von der Homepage der zuständigen Behörde herunterladen oder vor Ort erhalten. Zur Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Formular, Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis und den Mietvertrag (bzw. die genauen Angaben über die Person von der Sie die Unterkunft mieten) vorlegen. Die Behörde wird Ihnen anschließend eine Meldebestätigung ausstellen. Sollten sich später Änderungen Ihrer persönlichen Situation ergeben, müssen Sie diese ebenso mitteilen. AufenthaltstitelStaatsangehörige der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) brauchen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland. Schweizer Staatsangehörige benötigen jedoch einen Aufenthaltstitel. Weitere Informationen bekommen Sie bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde oder der deutschen Botschaft: www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/Startseite.html Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates haben, brauchen einen Aufenthaltstitel. Weitere Informationen bekommen Sie bei der deutschen Botschaft des Staates, in dem Sie sich vor der gewünschten Einreise nach Deutschland aufhalten. Für Personen, die bereits in Deutschland wohnen, ist die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes zuständig. Bitte informieren Sie sich bei Einzelfragen direkt bei der für Sie zuständigen Behörde. Was brauche ich für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels? Die Modalitäten für die Erteilung eines Aufenthaltstitels hängen vom Zweck des Aufenthaltes ab. Entsprechend müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden. Informationen finden Sie unter anderem auf folgenden Internetseiten: www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/Startseite.html ArbeitserlaubnisSchweizer Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis um in Deutschland zu arbeiten. Auch Staatsangehörige der EU und des EWR benötigen keine Arbeitserlaubnis um in Deutschland zu arbeiten. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz haben, brauchen eine Arbeitserlaubnis. Weitere Informationen bekommen Sie bei der Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/LernenUndArbeiten/ArbeiteninD_node.html AusweispapiereWenn Ihr letzter Wohnort in der Schweiz war, können Sie Ihre Ausweispapiere beim zuständigen Konsulat aktualisieren lassen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des jeweils zuständigen Konsulats: Webseite des schweizerischen Generalkonsulats in Frankfurt (zuständig für Rheinland-Pfalz): https://www.eda.admin.ch/frankfurt Webseite des schweizerischen Generalkonsulats in Stuttgart (zuständig für Baden- Württemberg): https://www.eda.admin.ch/stuttgart Zuletzt geändert am 04.11.2022Wahlrecht in DeutschlandZum PDF-Export hinzufügenDer Maastrichter Vertrag gewährt den EU-Bürgerinnen und Bürgern ein Wahlrecht bei den Gemeinde- und Europawahlen in Ihrem Wohnland in der EU. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können sich lediglich als Schweizer Wählerinnen und Wähler im Ausland beim Konsulat anmelden. Sich als Schweizer Wählerin oder Wähler im Ausland registrierenDie Anmeldung als Schweizer Wählerin oder Wähler im Ausland muss beim zuständigen Konsulat für den Wohnbezirk geleistet werden.
BehinderungZum PDF-Export hinzufügenInformationen rund um den Schwerbehindertenausweis in Baden-Württemberg finden Sie unter: www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Schwerbehindertenausweis+beantragen-281-leistung-0 https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/soziales/seiten/landesversorgungsamt Sie können sich auch beim zuständigen Landratsamt ihres Wohnortes informieren. Fahrzeug und FührerscheinZum PDF-Export hinzufügenInformationen zu diesem Thema finden Sie hier: Weitere Themen → Kfz und Verkehr Zuletzt geändert am 09.11.2022Schulzeit und StudiumZum PDF-Export hinzufügenInformationen zu diesem Thema finden Sie hier: Weitere Themen → Bildung Zuletzt geändert am 09.11.2022SozialversicherungZum PDF-Export hinzufügenIn der Rubrik Sozialversicherung finden Sie alle Informationen zu Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Erwerbsunfähigkeit, Rente, etc., da all diese Bereiche zur Sozialversicherung „gehören“. Sozialversicherung → Einleitung Zuletzt geändert am 04.11.2022FamilienleistungenZum PDF-Export hinzufügenInformationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Familienleistungen. Familienleistungen → Einleitung Zuletzt geändert am 03.11.2022SteuernZum PDF-Export hinzufügenInformationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Steuern. Steuern → Direkte Steuern Steuern → Indirekte Steuern und Abgaben im grenzüberschreitenden Kontext Zuletzt geändert am 07.07.2021Linkliste: Nützliche Links zu DeutschlandZum PDF-Export hinzufügen
Bundes- und LandesbehördenAllgemeine Informationsseiten zu DeutschlandPortal der Bundes Republik Deutschland (BRD) http://www.deutschland.de Die deutsche Bundesregierung http://www.bundesregierung.de Der deutsche Bundespräsident http://www.bundespraesident.de Auswärtiges Amt http://www.auswaertiges-amt.de Statistisches Bundesamt der BRD http://www.destatis.de Goethe-Institut Weltweit tätiges Kulturinstitut der BRDhttps://www.goethe.de/de/index.html Tourismus-Seite der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) http://www.germany.travel/de Allgemeine Informationen über Deutschland http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de SozialversicherungDeutsche Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V. Wegweiser durch das deutsche Sozial-versicherungssystemhttp://www.deutsche-sozialversicherung.de Bundesministerium für Gesundheit http://www.bundesgesundheitsministerium.de Bundesministerium für Arbeit und Soziales https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html Sozialverband VdK Deutschland http://www.vdk.de Informationsportal für Arbeitgeber zur Sozialversicherung http://www.informationsportal.de Deutsch Rentenversicherung (DRV) http://www.deutsche-rentenversicherung.de Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) https://www.dguv.de/de/index.jsp Kranken- und PflegekassenSpitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) Übersicht über die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschlandhttp://www.gkv-spitzenverband.de Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) En Allemagnehttps://www.dvka.de/ Bund der Versicherten unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherungsfragenhttp://www.bundderversicherten.de Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) http://www.vdek.com/ Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) http://www.pkv.de Krankenkasseninfo.de Vergleich gesetzlicher Krankenversicherungenhttp://www.krankenkasseninfo.de Krankenkassenzentrale Vergleich gesetzlicher und privater Krankenversicherungenhttp://www.krankenkassenzentrale.de Arbeit und UnternehmenMinijob-Zentrale http://www.minijob-zentrale.de Bundesagentur für Arbeit Die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit mit nützlichen Links, sowie Informationen auf Deutsch und Französischhttps://www.arbeitsagentur.de/ Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) https://www.dihk.de/de KonsumBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft http://www.bmelv.de Verbraucherzentrale Bundesverband http://www.vzbv.de Verbraucherzentrale http://www.verbraucherzentrale.de Stiftung Warentest Unabhängige Stiftung zur Warenprüfunghttp://www.stiftung-warentest.de Bundeszentrum für Ernährung http://www.bzfe.de GrenzüberschreitendesEURES EURES (European Employment Services): Europäisches Portal zur beruflichen Mobilitäthttps://ec.europa.eu/eures/public/de/ EURES-T Oberrhein http://www.eures-t-oberrhein.eu/ EURES Bodensee grenzüberschreitende Information zur beruflichen Mobilitäthttps://arbeitsmarkt-bodensee.org/index.php Zuletzt geändert am 29.08.2022Wo zahlt man Steuern Wenn man in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt?Wer regelmäßig in der Schweiz arbeitet und in Deutschland lebt, zahlt die Einkommensteuer also an das deutsche Finanzamt.
Kann man in Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen?Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)
Sie gilt für alle Arbeitnehmer aus den EU/EFTA Staaten und ist daher die ideale Lösung, wenn Sie in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen möchten.
Auf was muss ich achten wenn ich in der Schweiz arbeite?EU-Staatsangehörige dürfen bis zu drei Monate ohne eine spezielle Bewilligung in der Schweiz arbeiten, hierbei besteht lediglich eine Meldepflicht. Dauert die Arbeit unerwartet länger, muss sich der Arbeitnehmer bei der Wohngemeinde melden und hier eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Was muss ich beachten wenn ich als Grenzgänger in der Schweiz arbeite?5 Dinge, die neue Grenzgänger beachten müssen. Wer in der Schweiz arbeiten möchte benötigt dafür eine Bewilligung. ... . In der Schweiz zahlen Arbeitnehmer ihre eigene Krankenversicherung. ... . Grenzgänger sind in Deutschland versicherungspflichtig. ... . Es ist sinnvoll ein Konto in der Schweiz zu eröffnen.. |