Was muss ich beachten wenn ich in die tschechien fahre

Von Tschechien nach Sachsen

08.07.2022

Tschechien ist kein Hochrisikogebiet aus deutscher Sicht. Damit bestehen keinerlei Einschränkungen bei der Einreise.

Von Sachsen nach Tschechien

24.05.2022

Für Reisen von Deutschland nach Tschechien bestehen keine Covid-bedingten Einschränkungen.

Hier finden Sie die Regelungen für den Aufenthalt in Tschechien, die für ausländische Gäste relevant sein dürften.

Hier finden Sie die Regelungen für den Aufenthalt in Sachsen, die für ausländische Gäste relevant sein dürften.

3G/2G: Geimpft, Genesen, Getestet

08.02.2022

Hier finden Sie die genauen Bestimmung, wer in Tschechien und Sachsen als getestet, geimpft oder genesen anerkannt wird.

Wo kann ich mich testen lassen?

06.11.2021

Hier erfahren Sie, wo Sie sich in Tschechien und Sachsen auf COVID19 testen lassen können.

Tschechien freut sich auf Ihren Besuch!

Langsam können Sie wieder so wie vor der Pandemie anreisen und Ihren Aufenthalt ohne Einschränkungen genießen! Seit 9.4.2022 gilt einheitlich für alle Länder: es entfällt sowohl das Ausfüllen des Einreiseformulars als auch die Pflicht eines 3G-Covid-19-Nachweis. Mitzuführen ist nur noch ein gültiges Reisedokument (Reisepass, Personalausweis bzw. Visum u.ä.). Beachten Sie ggf. die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Transferunternehmens (Bus / Bahn / Airline).

Was muss ich beachten wenn ich in die tschechien fahre

Schutzmaßnahmen in Tschechien

Sie können die leckere böhmische Küche in Restaurants ohne Maske und ohne einen Covid-Nachweis genießen: Seit Mitte Februar wurde die 2G-Regel auch bei Dienstleistungen (Restaurants, Hotels etc.) aufgehoben. Seit 14. 4. 2022 müssen (bis auf Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser) nirgendwo mehr Masken (Mund-Nasen-Bedeckung - FFP2-Maske / KN95 ohne Ausatmungsventil) getragen werden. Weitere Informationen hier.

Aktuelle Informationen

bzgl. der Einreisebestimmungen und zu beachtenden Regeln in Tschechien (Hotels, Restaurants u.a. Dienstleistungen)  finden Sie auf dem "Covid-Portal" des Innenministeriums des Tschechischen Republik (in englischer Sprache): https://covid.gov.cz/en/

Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Webseitedes tschechischen Gesundheitsministeriums (auf Englisch): https://koronavirus.mzcr.cz/en/, des Innenministeriums: www.mvcr.cz, des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten www.mzv.cz, des Verkehrsministeriums: www.mdcr.cz und auf der Webseite der Regierung der Tschechischen Republik: www.vlada.cz/en.

Erkrankung

Sobald bei Ihnen Symptome der COVID-19 Erkrankung auftreten (Kurzatmigkeit, Husten, Fieber über 37 Grad Celsius, Muskel- und Kopfschmerzen, Müdigkeit), melden Sie sich unter der Telefonnummer 112 und lassen Sie sich von einem zuständigen Ansprechpartner beraten. Unter der Telefonnummer 112 werden Ihnen Hilfe und Ansprechpartner in englischer, deutscher und französischer Sprache angeboten.
Ein COVID-19-Test ist kostenpflichtig. Schnelltests können in Supermärkten oder Apotheken gekauft werden.

Böhmerwald, Erz- und Riesengebirge sind dicht bewaldet und ideal für Wanderer und Mountainbiker. Kanuten finden auf der Moldau, Nebenfluss der Elbe, ein geeignetes Revier. Unterwegs sorgen rustikale Lokale mit frisch gezapftem Bier, saftigen Grillwürsten sowie Fischen aus heimischen Gewässer für die Verköstigung.

Besonders groß ist die Kneipendichte in der tschechischen Hauptstadt Prag. Die "goldene Stadt" punktet auch mit Burgberg (Hradschin), Karlsbrücke, jüdischem Friedhof und Altneu-Synagoge. Die Kleinstadt Ceský Krumlov glänzt als Juwel des Barock. Budweis und Pilsen haben herrliche Markplätze sind aber für ihr Bier weltbekannt. Brno birgt mit der Villa Tugendhat ein Mies-van-der-Rohe-Haus.

Wann ist die beste Reisezeit für Tschechien?

Die beste Reisezeit für Tschechien sind die Monate Mai bis September, wobei Juli und August die Hauptferienzeit ist. Allen Wintersportlern bieten sich von Januar bis Ende März überwiegend gute Schneeverhältnisse

Übersicht Tschechien

Einreise, Zoll und Aufenthalt in Tschechien

  • Einreisebestimmungen
  • Hund und Katze
  • Zollbestimmungen

Aktueller Hinweis Coronavirus

Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie

Letzte Aktualisierung am 2.8.2022

Für die Einreise nach Tschechien gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.

Reisedokumente für deutsche Staatsbürger

Für einen touristischen Aufenthalt genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.

Bei Aufenthalten über 30 Tagen besteht Meldepflicht bei der örtlich zuständigen Ausländerpolizei innerhalb von 30 Tagen. Hotels und Pensionen erledigen dies für ihre Gäste.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche

Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, ist die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nicht vorgeschrieben.

Zur Vermeidung von Schwierigkeiten und für Notfälle wird aber die Mitnahme einer Einverständniserklärung in tschechischer Sprache empfohlen. Die Clubjuristen des ADAC haben drei Vorlagen erstellt (Achtung: kein amtliches Dokument sondern nur eine Empfehlung):

* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

  • Einverständniserklärung - ohne Eltern *
  • Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Mutter) *
  • Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Vater) *

Die Mitnahme der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseiten der Eltern ist empfehlenswert, insbesondere wenn Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnamen tragen.

Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Transitbestimmungen für griechische Staatsbürger

Für griechische Staatsbürger als EU-Bürger genügt für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten der griechische Personalausweis oder Reisepass.

Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger

Mit Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z.B. Deutschland) und Reisepass sind türkische Staatsangehörige vom Visumszwang befreit. Der Reisepass darf dabei nicht älter als zehn Jahre und nicht weniger als drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.

Hund und Katze

Ausweise und Kennzeichnungen

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.

Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.

Impfungen

Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.

Weitere Regelungen

Die einzelnen Gemeinden und Städte sowie Transportgesellschaften legen fest, ob Hunde in der Öffentlichkeit und in Transportmitteln einen Maulkorb tragen und/oder an der Leine geführt werden müssen. Es ist Kontaktaufnahme mit der jeweiligen örtlichen Behörde erforderlich.

Für die Mitnahme von sog. gefährlichen Hunderassen gibt es keine Einschränkungen.

Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug

Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:

  • Tipps zur Hundesicherung im Auto *

* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

Zollbestimmungen

Bei der Einreise zu beachten

Bei der Einreise aus einem EU-Land

Waren für den persönlichen Gebrauch Abgabefrei, keine Zollformalitäten.
Genussmittel Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 1

1 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.

Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luftweg); 200 Euro für Reisende unter 15 Jahren.
Genussmittel 1 Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% 2

1 Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt
2 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten

Waren für den persönlichen Gebrauch Abgabefrei, keine Zollformalitäten.
Genussmittel 1 Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 2
Kunst und Antiquitäten Für die Ausfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das tschechische Kulturministerium.

1 Wein aus anderen EU-Staaten: keine Richtmengen
2 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).

Alle Angaben ohne Gewähr.

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