Für alle Haushalte in Deutschland gilt eine Pflicht zum Abführen des Rundfunkbeitrages, sofern keine Gründe für eine GEZ Befreiung vorliegen. Wir informieren darüber, wer sich vom Rundfunkbeitrag abmelden kann und wie das geht. Show
Wer muss zahlen?Den Rundfunkbeitrag müssen grundsätzlich alle volljährigen Personen, Unternehmen und Institutionen des Gemeinwohls entrichten. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist jedoch in Einzelfällen auch weiterhin möglich, mehr dazu weiter unten nach den allgemeinen Informationen. Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?Der Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühren) beträgt seit dem 01.08.2021 einheitlich 18,36 Euro (bis 31.07.2021: 17,50 Euro) je Haushalt und Monat, unabhängig davon, wie viele Erwachsene und wie viele Geräte vorhanden sind. Das bedeutet jedoch, dass auch Haushalte den Rundfunkbeitrag entrichten müssen, die vielleicht weder Radio noch Fernseher oder andere Empfangsgeräte haben. Privat genutzte Fahrzeuge sind in dieser Pauschale bereits enthalten und müssen nicht gesondert angemeldet werden. Für Unternehmen gelten abweichende Sätze, die sich nach der Anzahl der Beschäftigten richten. Wohngemeinschaften (WG’s) und Lebensgemeinschaften profitierenMusste in einer WG oder nicht ehelichen Lebensgemeinschaft früher jeder Mitbewohner einzeln die GEZ-Gebühren abführen, beschränkt sich der Rundfunkbeitrag seit dem 01.01.2013 nur noch auf die Wohnung / den Haushalt selbst und nicht auf die Anzahl der dazugehörigen Personen. Bei einer 4 Personen Studenten-WG beispielsweise müssen nur 18,36 Euro pro Monat gezahlt werden statt 73,44 Euro (4x 18,36 Euro) nach alter Regelung.. Wer kann eine GEZ Befreiung erhalten?Personen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können sich von der Pflicht zur Zahlung der GEZ Gebühren befreien lassen:
Übrigens: Auch Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder unter 25 Jahren zahlen keinen Rundfunkbeitrag, wenn sie im selben Haushalt leben, in dem eine GEZ-Befreiung vorliegt. Dies gilt auch für volljährige Mitbewohner, wenn deren Einkommen und Vermögen für die geleistete Sozialleistung berücksichtigt wird. Welche Nachweise brauche ich zur GEZ Befreiung?Soll eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgen, ist die Begründung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Dies kann eine von der leistungsgewährenden Behörde ausgestellte Drittbescheinigung bzw. Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden sein. Meist reicht eine einfache Kopie, wenn die ausstellende Behörde die Echtheit bescheinigt hat, ansonsten muss die Kopie beglaubigt werden. Senden Sie auf keinen Fall Originaldokumente an den Beitragsservice, eine Garantie für die Rücksendung der eingeschickten Dokumente gibt es nicht! Als Nachweis gelten (einfache Fotokopien ausreichend):
Auf allen Nachweisen müssen der Name des Leistungsempfängers, die gewährte Leistung und der Leistungszeitraum klar erkennbar sein. Wann und wie die GEZ Befreiung beantragen?Der Antrag auf die Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann erst dann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und ein entsprechender Bewilligungsbescheid über Sozialleistungen oder andere Nachweise vorliegen, die eine Befreiung rechtfertigen. Befreiung auch rückwirkendEs ist möglich die GEZ-Befreiung auch rückwirkend zu erhalten. Dabei wird ab Antragstellung der zurückliegende Zeitraum der Leistung (bspw. bereits einige Monate Bezug von BAföG oder seit einem halben Jahr Bezug von Hartz IV) berücksichtigt, maximal aber 3 Jahre. Befreiungsantrag nur online möglichSeit der Umstellung von GEZ Gebühren auf den Rundfunkbeitrag kann ein Befreiungsantrag nur noch online erfolgen bzw. kann man diese Formulare zur Befreiung oder Ermäßigung nur online unter rundfunkbeitrag.de ausfüllen und anschließend ausdrucken. Jetzt unter rundfunkbeitrag.de Befreiung oder Ermäßigung beantragen Wie lange gilt die GEZ Befreiung?Grundsätzlich wird die GEZ Befreiung nur für den Zeitraum gewährt, für den auch der Nachweis gilt, der eine Befreiung begründet. Dies beträgt in den meisten Fällen sechs bzw. 12 Monate. Ist der Nachweis unbefristet ausgestellt wird die Befreiung vom Rundfunkbeitrag auf drei Jahre begrenzt und muss erst dann erneut beantragt werden. Tipp: Seit 2017 können Anspruchsberechtigte eine um ein weiteres Jahr verlängerte Befreiung erhalten, wenn sie bereits seit mindestens zwei Jahren aus demselben Grund einen Befreiungsantrag stellen. Dies soll den bürokratischen Aufwand für Antragsteller und den Beitragsservice reduzieren. Endet der Anspruch auf Leistungen, der Voraussetzung für die Befreiung ist, so erlischt gleichzeitig auch die GEZ Befreiung. Fallen die Voraussetzungen für die GEZ Befreiung vorzeitig weg muss dies dem Beitragsservice gemeldet werden. Dazu kann eine Online-Meldung erfolgen. Änderungshistorie zum RundfunkbeitragÄnderungen zum 01.08.2021Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.07.2021 entschieden, dass ab dem 01.08.2021 ein höherer Rundfunkbeitrag fällig wird. Der Beitrag wird auf 18,36 Euro erhöht. Änderungen zum 01.01.2017Zum 01.01.2017 trat der 19. Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RBStV) in Kraft, der den Rundfunkbeitrag regelt. Die wichtigsten Änderungen:
GEZ Neuerungen zum 01.01.2013
Allgemeine Infos und BewertungHier noch einige allgemeine Infos und kritische Stimmen als Video von YouTube (2013). Mit dem Laden
des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Video laden YouTube immer entsperren * Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es sich bei „GEZ Gebühren“ nur um eine Umgangssprache zwecks besseren Verständnisses handelt. Der korrekte Ausdruck hierfür lautet „Rundfunkbeitrag“. Hier soll kein negatives Image gegenüber dem AZDBS vermittelt werden! Das Wichtigste in KürzeWer kann sich von der GEZ befreien lassen?Eine GEZ-Befreiung kommt infrage, wenn bestimmte Sozialleistungen bezogen werden. Dazu zählen unter anderem Hartz IV, Grundsicherung im Alter, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Blindenhilfe. Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?Wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen möchte sollte das Online-Formular des Beitragsservices nutzen. Wichtig ist dazu entsprechende Belege wie Bewilligungsbescheide von Sozialleistungen vorzulegen, die zur Befreiung berechtigen. Wer zahlt GEZ bei Untermiete?Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.
Welche Personen sind von der GEZ befreit?Wer kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen?. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe). Empfänger von Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung.. Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II.. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.. Wann muss ich die GEZ nicht zahlen?Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wie kann ich die GEZ Gebühren umgehen?Wer eine der folgenden Leistungen bezieht hat allerdings gute Chancen auf eine Befreiung vom GEZ-Beitrag:. Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Grundsicherung im Alter.. Hilfe zum Lebensunterhalt.. Erwerbsminderungsrente.. BAföG.. Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.. |