Was kann man antworten Wenn der Arbeitgeber fragt was man hat wenn man krank ist?

20. Januar 2022, 10:34 Uhr

Du liegst mit Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen im Bett. Dein Arzt hat dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt und du hast dich in der Firma krankgemeldet. Trotzdem versucht deine Chefin oder dein Chef, dich telefonisch zu erreichen. Musst du reagieren oder nicht?

Was kann man antworten Wenn der Arbeitgeber fragt was man hat wenn man krank ist?

Gibt es Probleme am Arbeitsplatz wegen Krankheit? Wir schützen deine Rechte. >>

Müssen kranke Arbeit­neh­mer für Vor­ge­setz­te erreich­bar sein?

Bist du arbeitsunfähig, musst du das deinem Arbeitgeber melden – und zwar möglichst schnell. Schließlich müssen deine Vorgesetzten eventuell eine Vertretung für dich organisieren. Danach kannst du dich in Ruhe auskurieren und brauchst nicht mehr an die Arbeit zu denken.

Eigentlich. Was aber, wenn dein Arbeitgeber dich trotzdem anruft, um eine dienstliche Frage zu klären? Grundsätzlich ist es ihm nicht verboten, dich während deiner Arbeitsunfähigkeit zu kontaktieren. Schließlich kann es ja sein, dass dir dein Vorgesetzter oder deine Vorgesetzte einfach gute Besserung wünschen möchte.

Aber auch in anderen Fällen ist die Kontaktaufnahme vertretbar: Braucht deine Chefin zum Beispiel dringend eine eine dienstliche Information, die nur du ihr geben kannst – etwa ein Passwort, ohne das andere Kollegen eine wichtige Software-Anwendung nicht bedienen können –, ist das grundsätzlich in Ordnung. Am Telefon darauf warten musst du aber nicht. Um solchen Anrufen vorzubeugen, kannst du die Chefin natürlich auch proaktiv kontaktieren, wenn du krankgeschrieben wirst und dir anschließend einfällt, dass eine bestimmte Information auf der Arbeit noch benötigt wird. 

Dein Arbeitgeber darf dich am Telefon nicht wegen der Krankmeldung unter Druck setzen oder dir gar eine Frist setzen, bis wann du wieder zur Arbeit zu erscheinen hast. Ein solches Verhalten musst du nicht hinnehmen.

Muss ich bei Krank­schrei­bung per E-Mail erreich­bar sein?

Wer krankgeschrieben ist, ist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit. Du musst dann also auch keine Mails von Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden beantworten oder für sie erreichbar sein.

Eine Ausnahme kann es wieder geben, wenn nur du über eine wichtige Information verfügst, die dein Arbeitgeber dringend braucht. Wenn deine Führungskraft per Mail danach fragt und du die Information ohne große Mühe weitergeben kannst, spricht nichts dagegen, das im Interesse eures guten Arbeitsverhältnisses zu tun.

Der Arbeitgeber darf ansonsten streng genommen nur dann ohne deine Zustimmung auf deinen dienstlichen Mailaccount zugreifen, wenn er ausdrücklich verboten hat, dass du diesen auch privat nutzt. Fehlt eine solche Vereinbarung, darf er wiederum nur in sehr dringenden Fällen deine elektronische Post lesen. Er sollte zudem vorher versucht haben, dich zu erreichen.

Daher ist es für Arbeitnehmer mit einem Büro-Job sicher am einfachsten, wenn sie bei Krankheit noch schnell eine Mail-Abwesenheitsnotiz einrichten oder den Vorgesetzten bitten, das für sie zu erledigen.

Urteil des BAG: Wer krank ist, muss nicht zum Per­so­nal­ge­spräch erscheinen

Wer krank ist, muss also nicht arbeiten, nur im Ausnahmefall für den Arbeitgeber erreichbar sein – und nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch grundsätzlich nicht zu einem Personalgespräch erscheinen (AZ 10 AZR 596/15). Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber zum Gespräch eingeladen, um mit einem Arbeitnehmer die weitere Beschäftigung nach dessen längerer Erkrankung zu besprechen. Er konnte jedoch nach Ansicht des BAG nicht ausreichend begründen, warum das Gespräch im Büro stattfinden sollte und nicht auch per Telefon hätte geführt werden können.

Eine Ausnahme gilt nach dem BAG-Urteil lediglich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Vor-Ort-Gespräch ist aus betrieb­li­chen Gründen unverzichtbar.
  • Die ange­stell­te Person ist dazu gesund­heit­lich in der Lage.

Falls du dir in einem solchen Fall unsicher bist, solltest du dich juristisch beraten lassen.

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

Tipps für Arbeitnehmer: Krankenrückkehrgespräch (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({}); Was darf mich der Chef fragen?

Nicht selten passiert es, dass Beschäftigte nach einer Erkrankung ins Büro des Vorgesetzten gebeten werden. Und immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen Angaben über die Art der Krankheit von ihren Beschäftigten erfragen und speichern. Wir erklären, was der Chef überhaupt erfragen darf.

Foto: iStock.com/Katarzyna Bialasiewicz Photographee.eu

Foto: iStock.com/Katarzyna Bialasiewicz Photographee.eu

Was ist ein Krankenrückkehrgespräch?

Das ist ein Gespräch, das der Vorgesetzte mit dem Beschäftigten nach Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit führt. In vielen Betrieben werden dazu systematisch Fehlzeiten erfasst und den Arbeitsbereichen zugeordnet.
Häufig wird ein standardisiertes Stufenmodell mit mehreren Gesprächen, festgelegten Gesprächsstrukturen, Dokumentation und Protokollierung entwickelt. Sie werden auch Mitarbeiter-, Sozial-, Fürsorge-, Rückkehr- oder Fehlzeitengespräch genannt.

Müssen Arbeitnehmer an so einem Gespräch teilnehmen?

Nur, wenn es dazu eine betriebliche oder formlose Vereinbarung (Regelungsabrede) mit dem Betriebsrat gibt. Krankenrückkehrgespräche sind mitbestimmungspflichtig. Betroffene sollten sich bei ihrem Betriebsrat erkundigen, was zum Krankenrückkehrgespräch vereinbart wurde.

Kann beim Gespräch eine Vertrauensperson teilnehmen?

Arbeitnehmer haben das Recht, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen. Schwerbehinderte Menschen können (und sollten) sich auch an die Schwerbehinderten-Vertrauensperson wenden. Dieses Recht besteht auch dann, wenn es in der Betriebsvereinbarung nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

Muss dem Arbeitgeber während oder nach der Arbeitsunfähigkeit eine Auskunft über die Krankheitsursache gegeben werden?

Nein. Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden. Wegen der Geschlechterdiskriminierung unzulässig ist die Frage nach einer Schwangerschaft oder deren Planung. Ausnahme: Die Schwangerschaft beeinflusst die Ausübung des Berufs.

Darf der Vorgesetzte die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht verlangen?

Nein. Auch nicht durch den Betriebsarzt.

Was darf der Arbeitgeber fragen?

Er darf nach der voraussichtlichen Dauer der Krankheit fragen, zum Beispiel wegen der Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und, ob die Erkrankung auf betriebliche Bedingungen zurückzuführen ist – im Hinblick auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Beispielsweise bei gesundheitsgefährdenden Materialien oder bei Erkrankungen aufgrund von schlechtem Arbeitsklima oder bei Mobbing.
Bei einem Arbeitsunfall sind Betriebe verpflichtet, diesen bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. In solchen Fällen darf der Vorgesetzte Fragen zum Unfallhergang und zur Ursache stellen. Aber Achtung: Keine Aussagen über das Privatleben oder gar dessen Einfluss auf die Gesundheit, sondern nur arbeitsplatzbezogene machen. Keinesfalls private Verhältnisse ausplaudern. Solche Fragen sind unzulässig und ihre Beantwortung nicht ungefährlich.

Was sagen wenn der Chef nach Krankheit fragt?

Muss dem Arbeitgeber während oder nach der Arbeitsunfähigkeit eine Auskunft über die Krankheitsursache gegeben werden? Nein. Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden.

Was antworten Wenn Kollegen nach Krankheit fragt?

„Wie- dereinsteiger wollen nicht zu viel fragen müssen“, erklärt Uta-Maria Weißleder. Ihr Tipp: „Erzählen Sie von sich aus, was sich verändert hat, erklären Sie neue Abläufe, sagen Sie dem Rückkehrer ein- fach, dass Sie sich freuen, dass er wieder da ist. “ Dann rückt die Krankheit nach und nach in den Hintergrund.

Was sagt man Arbeitgeber Wenn man krank ist?

beim Arbeitgeber unverzüglich krank melden. ihm mitteilen, wie lange Sie voraussichtlich krank sind. die Adresse am Aufenthaltsort angeben. und alles "in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung" (Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber)

Wie formulieren dass man krank ist?

Sehr geehrter Herr Mustermann, hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ich heute aus gesundheitlichen Gründen leider nicht auf der Arbeit erscheinen kann. Ich werde schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen und Sie im Anschluss unverzüglich über die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit informieren.