Was ist der unterschied zwischen kinderpass und kinderausweis

Was ist der unterschied zwischen kinderpass und kinderausweis

Seit Juni 2012 heißt es in der EU: eine Person – ein Pass. Das betrifft nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder. Die bis dahin übliche Praxis bei Auslandsreisen, Kinder in den Reisepass der Eltern eintragen zu lassen, ist abgeschafft. Auch Babys benötigen nun ein eigenes Ausweisdokument, wenn sie mit den Eltern in Urlaub fahren. Die grünen Kinderausweise liefen bereits 2007 aus.

Welche Formen von Kinderausweisen gibt es?

Es gibt drei Möglichkeiten, ein gültiges Ausweisdokument für Kinder zu beantragen:

  1. Kinderreisepass
  2. ePass/Reisepass
  3. Personalausweis

Kinderreisepass

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten. Eine Voraussetzung ist, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Der Kinderreisepass sieht im Prinzip aus wie ein regulärer Reisepass: Die dunkelrote Farbe ist gleich, nur der Schriftzug auf dem Deckblatt wurde angepasst. Einmal ausgestellt, ist der Kinderreisepass 6 Jahre gültig. Er kann höchstens bis zum 12. Geburtstag verlängert werden. Das erstmalige Ausstellenlassen kostet 13 Euro. Für Verlängerungen und Aktualisierungen, zum Beispiel beim Austausch des Fotos oder neuen Größenangaben, sind jeweils 6 Euro zu zahlen. Bei diesen Änderungen muss das Kind anwesend sein.

ePass/Reisepass

Kinder ab 12 Jahren können wie ihre Eltern einen elektronischen Reisepass beantragen. Der ePass ist maschinenlesbar und zeichnet sich durch einige elektronische Sicherheitsmerkmale aus. Anhand der biometrischen Verfahren (Bild, Fingerabdrücke) kann geprüft werden, ob Pass und Inhaber tatsächlich zusammengehören. In manchen Ländern, insbesondere in den USA, müssen auch Kinder bei der Einreise einen ePass vorlegen. Daher kann der Reisepass auf Wunsch der Eltern schon für Babys und Kleinkinder ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden aber keine Fingerabdrücke gespeichert. Kosten für den ePass: 37,50 Euro. Allerdings ist der ePass für alle unter 24 Jahren nur 6 Jahre gültig und er kann nicht verlängert werden.

Personalausweis

Regulär wird der Personalausweis erst nach dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Wenn die Eltern dies möchten, kann er bereits nach der Geburt angefertigt werden. Der „Perso“ gilt in allen EU-Ländern sowie den Staaten, die zum Schengener Abkommen gehören: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Der Personalausweis kostet 22,80 Euro. Als Kinderausweis ist er maximal 6 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen, wenn ich den Kinderausweis beantragen will?

Folgende Dokumente müssen Sie einreichen, wenn Sie für Ihr Kind erstmalig ein Ausweisdokument beantragen wollen:

  • Geburtsurkunde
  • Passfoto: Grundsätzlich muss das Foto biometrischen Anforderungen genügen – kein Lachen, weißer Hintergrund, direkter Blick in die Kamera. Bei Babys und Kleinkindern müssen die Anforderungen nicht vollständig, aber weitestgehend erfüllt sein.
  • Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten (gegebenenfalls): Die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten ist notwendig, auch wenn Sie allein zum Einwohnermelde- oder Bürgeramt gehen. Nehmen Sie den Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten mit.
  • Sorgerechtsnachweis (gegebenenfalls): Nur notwendig, wenn Sie das Sorgerecht allein besitzen.

Übrigens: Ist Ihr Kind 10 Jahre oder älter, muss es seinen Kinderausweis selbst unterschreiben.

Kinderausweise: Das Wichtigste auf einem Blick

KinderreisepassReisepass/ePassPersonalausweis
Ab welchem Alter? 0 bis 12 Jahre auf Wunsch: ab 0 Jahre
Regelfall: ab 12 Jahre
auf Wunsch: ab 0 Jahre
Regelfall: ab 16 Jahre
Wie lange gültig? 6 Jahre
Verlängerung maximal bis zum 12. Lebensjahr
6 Jahre
Keine Verlängerung möglich
6 Jahre
Keine Verlängerung möglich
Wo gültig? Weltweit, außer USA und wenige andere Länder Weltweit Alle EU-Staaten und
Staaten des Schengener Abkommens (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein)
Welche Kosten? Erste Ausstellung: 13,00 Euro
Verlängerung/Aktualisierung: 6,00 Euro
37,50 Euro
Keine Verlängerung möglich
22,80 Euro
Keine Verlängerung möglich

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Was ist besser Kinderausweis oder Reisepass?

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Warum gibt es keinen Kinderausweis mehr?

Früher konnten Eltern ihre Kinder in ihrem eigenen Reisepass eintragen lassen. Das ist seit 2012 nicht mehr möglich. Auch Kinderausweise werden seit 2007 nicht mehr ausgestellt sowie nicht mehr verlängert. Seit 2012 muss jede/r Deutsche beim Übertreten einer Grenze ein eigenes Reisedokument dabei haben.

Für welche Reisen benötigt man einen Kinderreisepass?

Jedes Kind, das ins Ausland reist, benötigt unabhängig vom Alter ein eigenes Dokument. Eintragungen im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Das gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Ist ein Kinderausweis in Deutschland Pflicht?

Wozu brauchst du welchen Kinderausweis? Eigentlich haben alle Kinderausweise den gleichen Nutzen. Du brauchst sie immer dann, wenn du mit deinem Kind in ein Land außerhalb Deutschlands reist. Kinder unter 16 Jahren brauchen innerhalb Deutschlands kein Ausweisdokument.