Was gilt für kleine Photovoltaikanlagen unter 10 KW?

17.06.2021 – Eine entsprechende Steuererleichterung hatte der Bundesrat gefordert. Das Bundesfinanzministerium (BMF) reagierte nun mit der neuen Regelung darauf. Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt (kW) und Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer Leistung von bis zu 2,5 kW können die Befreiung von der Einkommenssteuer für Einkünfte aus ihren Anlagen einmalig formlos beim Finanzamt beantragen.

Aktueller Hinweis: Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 neue, weitreichende Steuerbefreiungen für PV-Anlagenbetreiber beschlossen.Eine aktuelle Meldung dazu finden Sie hier.

Der Antrag wirkt für die Zukunft sowie rückwirkend auf alle noch offenen Veranlagungszeiträume, sprich für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre. Damit müssen die Anlagenbetreiber auch die Gewinne nicht mehr ermitteln und keine Einnahmeüberschussrechnung mehr ausfüllen und abgeben. Gleichzeitig können jedoch auch Kosten und Abschreibungen nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Regelung greift für Kleinlagen auf Privathäusern

Die Regelung gilt für Anlagen auf Privathäusern, in denen der Betreiber wohnt: genauer für kleine Photovoltaikanlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern einschließlich Außenanlagen wie Garagen, die ab Anfang 2004 in Betrieb genommen wurden. Entsprechende Voraussetzungen gelten für Mini-BHKWs.

Die Steuerbefreiung gilt allerdings nicht, wenn es eine Nutzungsänderung gibt und das Gebäude nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt wird oder die Photovoltaikanlage über eine Leistung von 10 kW vergrößert wird bzw. das BHKW über eine Leistung von 2,5 kW. Der Steuerpflichtige muss dem Finanzamt dies dann schriftlich mitteilen.

Vereinfachung betrifft nicht die Umsatzsteuer

Auch gilt die Steuervereinfachung nicht für die Umsatzsteuer. Daher müssen Anlagenbetreiber, die eine Umsatzsteuerpflicht gewählt haben, weiterhin Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuererklärungen abgeben und für privaten Stromverbrauch aus der Anlage Umsatzsteuer abführen.

Mit der neuen Regelung sollen auch die Finanzämter von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Denn mit sinkender Einspeisevergütung stand der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu den Erlösen aus dem Betrieb kleiner Solaranlagen sowie von Mini-BHKWs.

Die neue Steuervereinfachung ergibt sich aus einem Schreiben des BMF an die Finanzverwaltung vom 2. Juni. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt auf seiner Webseite weitere Informationen zur Verfügung. hcn

Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium die Verordnung aktualisiert. Lesen Sie dazu diesen Artikel.

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (sog. Jahressteuergesetz 2019) wurde für Photo­voltaik­anlagen (PV-Anlagen) mit einer installierten Leistung bis 10 kW ab 2019 bereits eine Steuerbefreiung von der Gewerbesteuer gesetzlich verankert.

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 forderte der Bundesrat nun zwar eine Befreiung kleiner PV-Anlagen auch von der Einkommensteuer. Durchsetzen konnte er sich damit aber nicht. Stattdessen hat das Bundesfinanzministerium eine „Vereinfachungsregelung“ vorgelegt.

Was es mit dieser neuen Vereinfachungsregelung auf sich hat, erfahren Sie in diesem Newsletter.

Petra Köninger
Steuerberaterin
Bachelor of Arts (B.A.)

Für private Besitzer:innen einer Photovoltaikanlage war eine Leistung von 10 kWp aus unterschiedlichen Gründen über lange Zeit eine Art magische Grenze. Auch wenn die Dachgröße in vielen Fällen für eine PV-Anlage dieser Größe passend ist, gab es einige rechtliche oder regulatorische Gründe, die Leistung der Solaranlage derart zu begrenzen. Die 10-kWp-Grenze war jedoch bereits seit längerer Zeit keine harte Grenze mehr. Durch das neue Jahressteuergesetz fällt jetzt noch der Letze Grund für eine PV-Anlage mit einer Größe von weniger als 10 kWp. Die neue magische Grenze liegt nun bei 30 kWp. Wir erklären dir in diesem Artikel, worauf du in Bezug auf deine PV-Anlagengröße achten solltest.


Erstellt am:16.12.2022Aktualisiert am:20.12.2022 | Tanita Belke | 10 Min. Lesezeit

Über uns Autor:innen

Inhaltsverzeichnis

Wie groß darf eine PV-Anlage sein?

Im Grunde wird die Größe deiner zukünftigen PV-Anlage zuerst einmal durch einen Faktor begrenzt – und das ist deine zur Verfügung stehende Dachfläche. Und doch gibt es zwei Größen, die du bei der Planung deiner zukünftigen PV-Anlage beachten solltest: 10 Kilowattpeak und 30 Kilowattpeak. Denn diese stellen bestimmte Grenzwerte für Regeln in Bezug auf die Einspeisevergütung, die Besteuerung sowie die Anmeldung deiner PV-Anlage dar. Wir erklären dir in diesem Artikel, welche Grenzen du in Bezug auf welche Faktoren im Blick behalten solltest.

Was gilt für kleine Photovoltaikanlagen unter 10 KW?

10- und 30-kWp-Grenzen bei der Einspeisevergütung

Schauen wir uns zuerst einmal die Einspeisevergütung an – denn auch hier gelten unterschiedliche Regelungen für PV-Anlagen unterschiedlicher Größe. Am 30.07.2022 ist als Teil des Osterpaketes die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten. Im Zuge dessen wurden die Vergütungen für in das öffentliche Netz eingespeisten Strom angehoben. Folgende Einspeisevergütungen wurden beschlossen:

  • Für PV-Anlagen bis einschließlich 10 kWp: 8,2 Cent pro kWh
  • Für jedes weitere kWp bis einschließlich 40 kWp: 7,1 Cent pro kWh

Dabei wird die EEG-Vergütung anteilig berechnet. Jede PV-Anlage – egal, ob größer oder kleiner als 10 kWp – erhält für die ersten 10 kWp der Solaranlage 8,2 Cent und für die nächsten 30 kWp 7,1 Cent Einspeisevergütung. Wenn du also eine 20-kWp-Anlage betreibst, erhältst du 8,2 Cent für 50 Prozent deines eingespeisten Stromes und 7,1 Cent für die anderen 50 Prozent deines eingespeisten Stromes.

Fazit: Es gibt keinen Grund, zwecks Einspeisevergütung unterhalb einer Größe von 10 kWp zu bleiben. Auch größere private Solaranlagen sind rentabel.

Wie groß darf eine Solaranlage sein ohne Anmeldung?

Grundsätzlich bist du als Solaranlagen-Betreiber:in dazu verpflichtet, diese auch bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Nur dann hast du einen Anspruch darauf, die Einspeisevergütung für deinen nicht verbrauchten Solarstrom zu erhalten.

Ganz ohne Anmeldung kannst du eine Solaranlage nur dann betreiben, wenn es sich bei dieser um eine sogenannte Inselanlage handelt. Das bedeutet, dass deine PV-Anlage keine Verbindung zum Stromnetz besitzt und du den erzeugten Strom ausschließlich selbst nutzt. Betreibst du eine Inselanlage ohne Anmeldung, gibt es dabei jedoch keine Begrenzung in Bezug auf die Größe dieser.

Der Betrieb einer Solar-Inselanlage lohnt sich jedoch nur in den seltensten Fällen. Mehr darüber erfährst du in unserem Blog-Artikel „PV-Inselanlage – die Lösung für einen Stromausfall“?

Was gilt für kleine Photovoltaikanlagen unter 10 KW?

Steuerpflicht bei 10 und 30 kWp Anlagen

Bis 2022

Ab dem 02.06.2021 galt für die Steuerpflicht von Photovoltaikanlagen die 10-kWp-Grenze. Kleinere Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp unterlagen dabei nicht mehr der Pflicht zur Stellung einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Damit entfiel für Anlagen dieser Größe die einkommenssteuerliche Betrachtung und die Anlagen galten als Liebhaberei. Es wurde dabei unterstellt, dass PV-Anlagen dieser Größe nicht mit der Absicht einer Gewinnerzielung installiert wurden.

Die Grenze von 10 kWp betraf dabei immer die Summe aller PV-Anlagen der steuerpflichtigen Person, auch wenn sie voneinander getrennt auf mehreren Grundstücken liegen. Wer mehrere Solaranlagen besaß, die in der Summe der Leistungen über 10 kWp liegen, konnte sich nicht von der Einkommensteuerpflicht befreien lassen.

Weitere Voraussetzungen waren:

  • der Strom wird neben der Einspeisung ins Netz ausschließlich in den eigenen Wohnräumen verbraucht
  • keine teilweise Nutzung des Stroms von Mietern oder zu betrieblichen Zwecken (außer für Arbeitszimmer für die nichtselbständige Tätigkeit)

Ab 2023

Mit dem in Kraft treten des neuen Jahressteuergesetzes sieht dies in Zukunft nun anders aus. Denn ab dem 01.01.2023 wird für PV-Anlagen bis zu einer Größe von 30 Kilowattpeak die Einkommenssteuer nun vollständig abgeschafft. Somit entfällt die so genannte 10-kWp-Grenze in der Besteuerung von PV-Anlagen bis 30 kWp komplett.

EEG-Umlage und die ehemalige 10 kWp Grenze

Bis Ende 2020 mussten Betreiber einer PV-Anlage mit einer Leistung von mehr als 10 kWp 40 Prozent der EEG-Umlage für den selbst genutzt Strom bezahlen. Das heißt, der Preis für Solarstrom hat sich für Solaranlagenbesitzer:innen um 2,7 Cent pro kWh erhöht (40 Prozent der EEG-Umlage von 6,75 Cent im Jahr 2020).

Mit den Änderungen im EEG, die zu Beginn 2021 in Kraft traten, galt diese Grenze von 10 kWp daraufhin nicht mehr. Sie wurde auf eine Leistung von 30 kWp bzw. 30 MWh pro Jahr erhöht.

Bei allen PV-Anlagen mit einer Leistung unter 30 kWp fielen jedoch keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung des Stroms aus der eigenen Solaranlage an. Dies galt auch für PV-Anlagen, die vor dem 01.01.2021 errichtet wurden. Die Wirtschaftlichkeit des Eigenverbrauchs von Strom aus der PV-Anlage hat sich damit erhöht.

Seit dem 01.07.2022 müssen Verbraucher die EEG-Umlage für PV-Anlagen jeder Größe nun nicht mehr bezahlen. Denn diese wird mit dem EEG 2023 vollständig abgeschafft, um die Verbraucher stärker zu entlasten.

Was gilt für kleine Photovoltaikanlagen unter 10 KW?

Gibt es eine maximale Größe für private PV-Anlagen?

Grundsätzlich gibt es keine Begrenzung für die Dimensionierung privater PV-Anlagen. Gilt also: Je größer, desto besser? Das trifft für die Größe privater Solaranlagen nicht wirklich zu. Denn eine Solaranlage arbeitet immer dann am rentabelsten, wenn sie bedarfsgerecht geplant und auf den Verbrauch des Haushaltes abgestimmt wird. Deine Solaranlage ist also immer dann am rentabelsten, wenn du den Großteil des selbst erzeugten Stroms selbst verbrauchen kannst. Eine Überdimensionierung lohnt sich nur, wenn du in naher Zukunft die Anschaffung weiterer Verbraucher planst. Das können zum Beispiel E-Autos oder eine Wärmepumpe sein.

Es gibt also keine allgemeingültige Grenze für die maximale Größe privater PV-Anlagen. In der Regel wird die Größe dieser jedoch sowieso von der zur Verfügung stehenden Dachfläche begrenzt. Bist du dir unsicher in Bezug auf die Dimensionierung deiner zukünftigen Solaranlage, stehen dir unsere Fachberater:innen gerne jederzeit zur Seite.

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10- und 30-kWp-Grenzen bei PV-Anlagen zur Miete

Immer häufiger entscheiden sich PV-Interessierte für die Miete einer Solaranlage auf dem eigenen Dach. Doch gelten auch hier die oben bereits beschriebenen Grenzen für Einspeisevergütung und Besteuerung?

In Bezug auf die Einspeisevergütung macht es keinen Unterschied, ob du eine Solaranlage mietest oder kaufst. In beiden Fällen erhältst du für deine PV-Anlage bis einschließlich 10 kWp eine Vergütung von 8,2 Cent pro kWh Strom, die du ins öffentliche Netz einspeist.

Im Rahmen der Besteuerung unterscheidet sich die Miete von PV-Anlagen vom Kauf – und das seit der Verabschiedung des neuen Jahressteuergesetzes. Denn das Miet-Modell wird bei der der Steuerbefreiung1 von Solaranlagen bis 30 kWp leider noch nicht beachtet.

Doch auch wenn die Miete von PV-Anlagen im neuen Gesetz noch nicht einbezogen werden, bietet unser Miet-Modell zolar Wow einige Vorteile für dich.

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Mit einer Solaranlage zur Miete kannst du Photovoltaik nutzen – und das ganz ohne Anschaffungskosten. So sparst du direkt Stromkosten und nutzt umweltfreundliche Energie.

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Wie groß sind 10- und 30-kWp-PV-Anlagen?

Du hast nun bereits viel über die unterschiedlichen 10- und 30-kWp-Regelungen erfahren. Doch wie groß sind PV-Anlagen mit dieser Größe eigentlich? Bei zolar liegt die durchschnittlich verkaufte Solaranlagen-Größe bei rund 9,2 kWp – das kann dir vorab schon einmal als grobe Orientierung dienen.

Daran kannst du bereits erkennen, dass Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 30 kWp im Bereich der privaten Solaranlagen schon sehr groß sind. Das größte von uns angebotene Paket liegt daher aktuell bei einer Leistung von 21 kWp. Wir geben dir in dieser Tabelle einen ersten Überblick über die Anzahl der Solarmodule sowie die benötigte Dachfläche für Solaranlagen dieser Größen.

10 kWp21 kWpAnzahl Solarmodule2450Benötigte Dachfläche48 qm100 qm

Du möchtest mehr über die optimale Größe deiner zukünftigen Solarlösung erfahren? Dann schau doch einfach in unserem Blog-Artikel „Größe & Leistung deiner PV-Anlage berechnen“. Mithilfe unseres Solarrechners erhältst du dort bereits eine erste Orientierung in Bezug auf die Größe und Leistung deiner zukünftigen PV-Anlage.

Was gilt für kleine Photovoltaikanlagen unter 10 KW?

Wie viel kosten 10- und 30-kWp-PV-Anlagen?

Neben der vorhandenen Dachfläche spielt natürlich auch der Preis deiner zukünftigen Solaranlage eine entscheidende Rolle. Wir stellen dir daher in der folgenden Tabelle die Preise der beiden Größen übersichtlich zusammen. Es handelt sich dabei bereits um die Preise inklusive 0 Prozent Mehrwertsteuer, da die Solaranlagen dieser Größe ebenfalls von den Änderungen im Rahmen des neuen Jahressteuergesetzes profitieren.

10 kWp21 kWpKosten ohne Speicher19.158 €33.712 €Kosten mit Speicher26.289 €40.843 €

Wie hoch die Kosten für deine zukünftige Solaranlage genau ausfallen, sollte jedoch immer ganz bedarfsgerecht und auf Grundlage deiner Vorstellungen und Wünsche ermittelt werden. Unsere Fachberater:innen stehen dir bei der Planung deiner individuellen Solarlösung jederzeit zur Seite und geben dir wichtige Tipps rund um dein PV-Projekt.

Fazit

Bei der Planung deiner zukünftigen Solaranlage spielt die Auswahl der Leistung und der Größe eine entscheidende Rolle für die spätere Rentabilität dieser. Dabei solltest du jedoch immer auch gewisse Richtwerte in Bezug auf Einspeisevergütung und Besteuerung im Blick haben.

Was bedeutet 10 kWp Grenze?

EEG-Umlage und die ehemalige 10 kWp Grenze Das heißt, der Preis für Solarstrom hat sich für Solaranlagenbesitzer:innen um 2,7 Cent pro kWh erhöht (40 Prozent der EEG-Umlage von 6,75 Cent im Jahr 2020). Mit den Änderungen im EEG, die zu Beginn 2021 in Kraft traten, galt diese Grenze von 10 kWp daraufhin nicht mehr.

Wie viel kW steuerfrei?

Hinweis: Rückwirkend ab 2022 gilt die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kW. Das wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen.

Wie groß dürfen Balkonkraftwerke sein?

Technische Vorgaben und Anmeldung. Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland eine maximale Leistung von 600 Watt haben, also zum Beispiel aus zwei 300-Watt-Modulen bestehen. Mehr sind ohne die Installation durch einen Elektriker nicht erlaubt. Zusätzlich wird ein Stromzähler mit Rücklaufsperre benötigt.

Warum darf man nur 600 Watt Balkonkraftwerk?

Normalerweise können 300 Watt Leistung mit einem einzelnen Modul erzielt werden, jede Schuko-Steckdose, die zur Einspeisung genutzt wird, sollte mit weniger als 600 Watt Leistung belastet werden. Daher sind viele Balkonkraftwerke 600 Watt Leistung stark.