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Einreise nach ÖsterreichFür die Einreise nach Österreich gilt seit dem 16.05.2022 keine Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht mehr. Die Einreise ist ohne Einschränkungen möglich. Ausgenommen hiervon ist nur die Einreise aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko ("Virusvariantengebiete"). Bei der Einreise aus diesen Staaten und Gebieten gilt die 3-G-Regel, es ist eine Registrierung vorzunehmen und eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Derzeit sind jedoch keine Länder als Virusvariantengebiete eingestuft. Rückreise ausländischer GästeAbhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Herkunftslandes. Deutschland:Für die Einreise nach Deutschland wird kein Nachweis mehr benötigt. Infos zu den Regelungen in den deutschen Bundesländern Tschechien:Bei Einreise aus Österreich müssen keine Nachweise erbracht werden. Mehr Infos über Tschechien Schweiz:In der Schweiz und in Liechtenstein gelten keine COVID-19-Einreisebeschränkungen, wenn Reisende nicht aus einem Virusvariantengebiet oder Risikostaat einreisen. Reisende aus Österreich können ohne 3G-Nachweis einreisen; das Ausfüllen des elektronischen Einreiseformulars entfällt ebenfalls. Mehr Infos zur Einreise in die Schweiz Italien:Es gibt keine COVID-19-Einreisebeschränkungen mehr. Für die Einreise aus Österreich ist kein 3G-Nachweis und keine Registrierung erforderlich. Mehr Infos über Italien Niederlande:Keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich. Auch bei Flugreisen ist keine Registrierung mehr notwendig. Mehr Infos über die Niederlande Slowakei:Keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Ein- und Durchreise aus Österreich. Mehr Infos zur Slowakei Slowenien:Es gibt für die Einreise nach Slowenien aus Österreich keine COVID-19-Einreisebeschränkungen mehr. Reisende aus Österreich können ohne 3G-Nachweis einreisen. Mehr Infos über Slowenien Aktuelle Reise-, Grenz- und VerkehrsinformationenWeitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Einreise nach Österreich und Pre-Travel-ClearanceDie COVID-19-Einreiseverordnung 2022 regelt die Einreise aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko nach Österreich. Die betreffenden Staaten und Gebiete sind in Anlage 1 der Verordnung aufgeführt, zurzeit befinden sich aber keine auf dieser Liste. Für die Einreise aus anderen Staaten und Gebieten gibt es keine Beschränkungen. Einreise aus Staaten und Gebieten ohne sehr hohem epidemiologischen Risiko: kein 3G, keine PTC und keine QuarantäneFür die Einreise aus Staaten und Gebieten, die nicht in Anlage 1 der Einreiseverordnung aufgeführt sind, gilt keine Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht mehr. Einreise aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko (Anlage 1): 3G, PTC und QuarantäneDie Einreise aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko ist wie bisher nur sehr eingeschränkt möglich. Hier hat eine elektronische Registrierung vorab zu erfolgen, es muss ein gültiger 3G-Nachweis vorgelegt werden sowie eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Einige spezielle Personengruppen sind hier ganz oder teilweise ausgenommen. Informationen zu den Ausnahmen finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (FAQ: Einreise nach Österreich). Grundsätzlich ist von allen Personen, die aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko einreisen, eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) auszufüllen. Diese darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen. Anlage 1: Zurzeit gibt es keine Staaten und Gebiete mit sehr hohem epidemiologischen Risiko Als Impfnachweis im Sinne der Einreiseverordnung zählt ausschließlich ein in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über die Impfung mit einem Impfstoff, der von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat (Impfstoffe laut Anlage C). Als Impfnachweis zählen auch die EU Digital COVID Certificates, welche mit einem EU-konformen QR-Code versehen sind. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen 180 Tagen überstandene Infektion. Als Testnachweis gilt eine ärztliche Bestätigung in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer Sprache, oder ein Testzertifikat über:
Die COVID-19-Einreiseverordnung 2022 trat am 1. Oktober 2022 um 00:00 Uhr in Kraft. Die Verordnung ist derzeit bis einschließlich 30. Juni 2023 befristet. Weiterführende LinksFAQ: Einreise nach Österreich (→ BMSGPK) RechtsgrundlagenCOVID-19-Einreiseverordnung 2022 Letzte Aktualisierung: 3. Oktober 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Was muss ich in Österreich wegen Corona beachten?Kein 3-G bei der Einreise, Maskenpflicht ausgesetzt
Bis auf Weiteres gilt im öffentlichen Leben (öffentliche Verkehrsmittel, Seilbahnen, Handel usw.) keine Maskenpflicht. Ausnahme Wien: Hier gilt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Apotheken.
Ist eine Registrierung bei Einreise nach Österreich notwendig?Grundsätzlich ist von allen Personen, die aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko einreisen, eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) auszufüllen. Diese darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen.
Kann man Ungeimpft reisen?Seit dem 31. Mai 2022 entfällt bei der Einreise nach Deutschland die generelle Nachweispflicht. Für Reisende ist es nicht länger erforderlich, einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorzulegen. Auch die Anmeldepflicht und die Klassifizierung „Hochrisikogebiete“ fallen weg.
Was muss ich beachten wenn ich von Italien nach Österreich Einreise?Aktuelle Bestimmungen für die Einreise von Italien nach Österreich (Stand 02.08.2022) Für die Einreise nach Österreich gilt seit 16.05.2022 keine Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht mehr.
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