Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor GewaltBremen setzt um:1. Die Bürgerschaft des Landes Bremen hat festgestellt:a) Gewalt gegen Frauen und Mädchen verletzt die Menschenrechte. Seit 2018 ist Bremen verpflichtet, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Das ist in einem Vertrag festgelegt. Er nennt sich „Istanbul-Konvention“. Denn in Istanbul haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Ländern getroffen. Das Treffen war im Jahr 2011. Die Konvention wurde im Jahr 2018 von 45 Ländern in Kraft gesetzt. Die Teilnehmenden des Treffens wollen Gewalt gegen Frauen und Mädchen gemeinsam bekämpfen. Dafür müssen verschiedene Maßnahmen und Strukturen entwickelt und umgesetzt werden. Show
b) Ein Aktionsplan für Bremen muss erstellt werden. Er kann die Aufgaben und Ziele von Hilfen aufzeigen. Der Plan beschreibt auch, wie Hilfen ständig weiterentwickelt werden. Zudem zeigt er, wie aktuelle Probleme beseitigt werden können. 2. Die Bürgerschaft des Landes Bremen fordert:a) Der Senat soll diesen Aktionsplan für Bremen erstellen. In dem Plan soll aufgeschrieben werden, wie man am besten vorgeht. Auch, mit welchen Mitteln man die Ziele umsetzen kann, soll darinstehen. Der Plan soll auch beschreiben, wie die Maßnahmen umgesetzt werden können. b) Der Senat soll möglichst Stellen schaffen, die die Maßnahmen abstimmen und dokumentieren. Diese Stellen sollen unabhängig arbeiten. c) Alle Maßnahmen und Informationen des Senats sollen barrierefrei sein. Das heißt, Informationen müssen leicht zu finden und verständlich sein. Dabei sollen auch besonders Einrichtungen der Behindertenhilfe berücksichtigt werden. d) Der Senat soll prüfen, wie Spuren einer Gewalttat vertraulich gesichert werden können. Dafür muss ein finanzieller und inhaltlicher Plan gemacht werden. Dieser Plan soll für Opfer von häuslicher Gewalt sein. Der Plan ist auch für Opfer von Gewalt in einer Beziehung. Er gilt also auch für Partner, die nicht zusammen wohnen. e) Der Senat soll die Bürgerschaft regelmäßig zum Stand der Umsetzung informieren. Aufgaben der Länder und GemeindenDurch die Unterschrift ist die Istanbul-Konvention für alle Mitgliedstaaten rechtlich gültig. Sie gilt für Gesetzgeber, Gerichte und Behörden. Sie gilt in den Bundesländern und Gemeinden. Sie gilt auch für die Bundesregierung. Die Istanbul-Konvention fordert den Zugang zu spezialisierten Hilfen. Dazu gehören auch Wohnmöglichkeiten für Frauen, die zuhause nicht sicher leben können. Verantwortlich für diese Maßnahmen sind die Länder und Gemeinden. Was soll außerdem gemacht werden?
Umsetzung im Land BremenEnde 2020 wurden verschiedene Arbeitsgruppen gegründet. Jede Gruppe arbeitet zu einer bestimmten Gewaltform gegenüber Frauen und Mädchen. Eine neue Stelle im Land Bremen stimmt die Arbeit der Gruppen ab. Sie steuert, wie Bremen die Istanbul-Konvention umsetzt. Diese Stellen arbeiten zusammen:
Die ZGF hat einen gesetzlichen Auftrag. Sie soll dafür sorgen, dass Frauen wirklich gleichberechtigt sind. Eine wichtige Aufgabe ist es, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Diese Arbeitsgruppen arbeiten an der Umsetzung:Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt„Häusliche Gewalt“ bedeutet Gewalt durch nahestehende Personen. Sie richtet sich fast immer gegen Frauen. Durch Gewalt werden Frauen erniedrigt. Sie werden in Ihrem Leben und ihrem Alltag bedroht. Einige Männer demonstrieren so ihre Macht gegenüber Frauen. Dadurch fühlen sie sich ständig bedroht. Betroffene Frauen ziehen sich zurück und verlieren die Kontrolle über ihre Situation. Vor allem, wenn sie lang andauernder und sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind. Gewalt muss nicht nur körperlich stattfinden. Sie kann auch die Seele verletzen. Durch psychische Gewalt verlieren Opfer die Kontrolle. Sie ziehen sich zurück. Wenn Gewalt im privaten Bereich auftritt, ist das besonders schlimm. Denn im Privaten ist man normalerweise geschützt und sicher. Zudem gehen die Menschen privat sehr vertraut miteinander um. Wenn vertraute Menschen gewalttätig werden, ist das extrem belastend. Dann erfahren Frauen Gewalt dort, wo sie eigentlich am sichersten sein sollten. Wenn diese Frauen Hilfe suchen, müssen sie Fremden ganz private Dinge erzählen. Das ist sehr schwer und eine große Hürde. Wenn sich ein Paar trennt, gehen Gewalt und Drohungen oftmals weiter. Möchte man diesen Frauen helfen, dann muss man sehr feinfühlig sein. Deutschland und andere europäische Länder haben eine Untersuchung gemacht.
Das Bundeskriminalamt hat 2018 Gewalt in Partnerschaften untersucht. In über 80 Prozent der Fälle, waren Frauen die Opfer von Gewalt. Auch in Bremen ist das Thema sehr wichtig. Polizei, Gerichte und Beratungsstellen haben sehr oft mit diesen Fällen zu tun. In Bremen gibt es sogenannte Das deutsche Recht hat sich in solchen Fällen nach der Istanbul-Konvention gerichtet. In ganz Deutschland und in den Bundesländern wird es umgesetzt. Viele Im Land Bremen gibt es viele Hilfen. Allerdings wird noch nicht ausreichend Hand in Hand gearbeitet. Auch die praktische Umsetzung von Hilfen muss noch besser werden.
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