In der Seniorenbetreuung und Pflegeheimen ist nicht nur professionelle Pflege wichtig, sondern auch ein liebevoller Umgang mit den Bewohnern und älteren oder bedürftigen Menschen. Daher ist der Bedarf an einer Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (vormals § 87 b) in diesen Einrichtungen nach wie vor groß. Show
Was sind die Aufgaben einer Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI / eines Alltagsbegleiters?Der Beruf als Alltagsbegleiter bzw. Betreuungskraft eignet sich optimal für Menschen, die Interesse am Bereich der Betreuung haben, aber über keine spezielle therapeutische oder pflegerische Ausbildung verfügen. Die Betreuungskraft ist unter anderem bei der Arbeit mit Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder körperlichen Beeinträchtigungen von großer Bedeutung. Besonders dann, wenn bei den Pflegebedürftigen keine körperlichen Gebrechen vorliegen, wird nicht unbedingt ständig eine Pflegekraft benötigt, dafür aber viel Zuwendung und Beschäftigung. Zu den Aufgaben einer Betreuungskraft gehört die Unterstützung und Motivation der Alltagsaktivtäten wie Malen und Basteln, Kochen und Backen, die Begleitung von Besuchen und Aktivitäten außerhalb der Einrichtung oder ein einfühlsames Gespräch. Wenn Ihnen solche Aufgaben zusagen, ist unsere IBB-Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI für Sie genau richtig. In welchen Bereichen arbeitet man als Betreuungskraft?Die Ausbildung wurde nach den neuesten Richtlinien vom 01.01.2017 aufgebaut. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft – auch Betreuungsfachkraft, Alltagsbegleiter oder Seniorenbetreuer genannt – in voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen zu arbeiten, also beispielsweise in Pflegeheimen oder in Einrichtungen der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege. Wie viel Gehalt verdient man als Betreuungskraft in Teilzeit oder Vollzeit?Als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI verdienen Sie ab 01.04.2022 mindestens den Pflege-Mindestlohn von 13,20 € je Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden im Pflegebereich erhalten Sie somit ein monatliches Grundgehalt von 2.012 € brutto ausgehend von 160 Arbeitsstunden im Monat. Das Gehalt einer Betreuungskraft in Teilzeit ist folglich dann je nach Wochenarbeitszeit anzupassen. Als Alltagsbegleiter/in mit 20 Arbeitsstunden pro Woche kommen Sie beispielsweise auf ein Monatsgehalt von 1.006 €.
Da die Pflege von Menschen sehr aufwendig ist, bleibt im stressigen Berufsalltag von Fachkräften nur selten ausreichend Zeit für eine angemessene und ganzheitliche Betreuung. An diesem Punkt kommen Betreuungskräfte nach § 43b, 53c SGB XI ins Spiel: Sie unterstützen examinierte Pflegekräfte und fangen den zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf auf. Mit der steigenden Lebenserwartung nimmt auch der Pflegebedarf zu. Das stellt das Gesundheitswesen vor eine besondere Herausforderung, denn: Pflegebedürftige Menschen benötigen nicht nur eine besondere physische und medizinische, sondern auch eine spezielle psychische, seelische und soziale Betreuung. Dass diese in Zeiten von verstärkten Sparmaßnahmen und eng getakteten Pflegeplänen oft zu kurz kommt, ist eine weithin bekannte Tatsache. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI geschaffen. Diese soll es Interessierten in relativ kurzer Zeit ermöglichen, sich für eine Tätigkeit in der Pflege von Senioren, Demenzkranken oder Menschen mit geistiger Behinderung zu qualifizieren. Die Betreuungskraft nach § 43b trägt so nicht nur zu einer höheren Lebensqualität der Patienten bei, sondern hilft auch, examinierte Pflegekräfte in ihrem beruflichen Alltag zu entlasten. Der Lehrgang an sich ist keine Berufsausbildung, bietet aber die notwendige Voraussetzung, um ohne wesentliche Vorerfahrung in Pflegeeinrichtungen verschiedenster Art zu arbeiten. Ausbilden lassen kann man sich sowohl bei privaten Bildungsanbietern als auch bei verschiedenen Wohlfahrtsverbänden. Betreuungskraft nach § 45b SGB XI – eine Alternative?Neben der Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b gibt es noch die gleichnamige Weiterbildung nach § 45b. Das Ziel ist das dasselbe: Ungelernte Teilnehmer auf eine Tätigkeit als Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen vorzubereiten. Allerdings handelt es sich hier um eine wesentlich einfachere Qualifzierungsmaßnahme, die in kürzerer Zeit mit weniger Aufwand zu absolvieren ist. Weil der Ausbildungsumfang sehr gering ist, können im Anschluss auch nur sehr einfache Tätigkeiten übernommen werden. Es ist also ratsam, die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b zu machen: Die Chance auf eine Festanstellung ist damit wesentlich größer und das Aufgabenspektrum vielfältiger. Alle Infos zur Weiterbildung Betreuungskraft (§ 43b, 53c SGB XI)
Hier lernen die angehenden Betreuungskräfte außerdem, worauf sie im Umgang mit demenzerkrankten Menschen besonders achten müssen, wie sie diese am besten beschäftigen und fördern und individuell auf diese eingehen können. Auf dem Stundenplan stehen deswegen Module wie
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