Was bedeuten haushaltsgemeinschaft

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Jobcenter nehmen unter bestimmten Voraussetzungen an, dass Menschen, die zusammenleben, eine Bedarfsgemeinschaft sind. Beantragt ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende, wird in der Regel das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. In einer Bedarfsgemeinschaft gibt es auch automatisch geringere Leistungen als für Alleinstehende.

2. Definition

Zu einer sog. Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • erwerbsfähige Hilfebedürftige
  • im Haushalt lebende Eltern
    oder
    der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes unter 25 Jahren und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils
  • Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, das sind:
    • der nicht dauernd getrennte lebende Ehegatte
    • der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner
    • die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als Partner in einem gemeinsamen Haushalt in einer sog. Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft lebt
  • dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, wenn sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beschaffen können

3. Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft

Eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft meint, dass ein wechselseitiger Wille angenommen wird, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, auch wenn keine Unterhaltspflicht besteht.

Sozialleistungen nach dem SGB II sollen nicht einer Person gezahlt werden, die diese eigentlich nicht benötigt, weil sie mit einem Menschen zusammenlebt, der sie freiwillig finanziell unterstützt.

Gesetzlich geregelt ist, dass eine solche Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft immer dann vermutet wird, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Partnerschaft von zwei Personen
    und
  • Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt
    und
  • eine der folgenden Voraussetzungen:
    • Zusammenleben seit über einem Jahr
    • Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind
    • Versorgung von Kindern oder Angehörigen im Haushalt
    • Befugnis über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen

Dass sie vermutet wird bedeutet, dass bei Vorliegen der Voraussetzung automatisch von einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft ausgegangen wird, es sei denn, die Vermutung wird durch bewiesene besondere Umstände entkräftet.

In der Praxis kommt es dazu bisweilen zu Streit mit dem Jobcenter:

Oft kommt es z.B. vor, dass Menschen nicht als Partner zusammenleben, sondern nur in einer Wohngemeinschaft, die Jobcenter aber nehmen dann bisweilen fälschlicher Weise dennoch eine Partnerschaft an. Oder Partner wohnen schon lange zusammen, die Partnerschaft besteht aber erst seit weniger als einem Jahr, was das Jobcenter aber nicht glaubt.

In solchen Fällen ist es möglich, sich mit Erfolg dagegen zu wehren. Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten, gegen falsche Behördenentscheidungen vorzugehen gibt es unter Widerspruch im Sozialrecht und Widerspruch Klage Berufung.

4. Abgrenzung Wohngemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft

4.1. Reine Wohngemeinschaft

Eine reine Wohngemeinschaft (WG) liegt vor, wenn getrennte Haushalte innerhalb einer Wohnung geführt werden. Nur eine WG liegt auch vor wenn z.B.:

  • Bad und Küche und ggf. weitere Gemeinschaftsräume gemeinsam genutzt werden
  • Grundnahrungsmittel, Reinigungs- und Sanitärartikel aus einer Gemeinschaftskasse gekauft werden, in die alle gleich viel einzahlen
  • die Reinigung anhand von Putzplänen erfolgt, bei denen sich die Mitbewohner abwechseln

4.2. Haushaltsgemeinschaft

Eine Haushaltsgemeinschaft, bzw. ein Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt liegt erst dann vor, bei:

  • Zusammenleben
    und
  • Wirtschaften aus einem Topf (Mitbewohner bringen sich ihren finanziellen Möglichkeiten und ihren Fähigkeiten entsprechend ein und nehmen, was sie brauchen.)

Es gibt auch Rechtsprechung, die annimmt, dass eine Haushaltsgemeinschaft auch in mehreren Wohnungen gegeben sein kann, also auch dann, wenn die Personen jeweils ihre eigene Wohnung haben, aber dennoch zusammenleben.

4.3. Partnerschaft

Eine Partnerschaft definieren das Bundessozialgerichts und das Bundesverfassungsgerichts so:

  • Eine gewisse Ausschließlichkeit der Beziehung ist gegeben, die keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt.
  • Für Partner muss es rechtlich möglich sein, einander zu heiraten, oder eine eingetragene Partnerschaft einzugehen.

Allerdings gibt es auch Rechtsprechung, die selbst dann eine Partnerschaft annimmt, wenn einer der Partner oder sogar beide Partner anderweitig verheiratet sind, einander also derzeit nicht heiraten können, weil eine Doppelehe in Deutschland nicht erlaubt ist.

4.4. Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft liegt nur dann vor, wenn sowohl eine Partnerschaft, als auch eine Haushaltsgemeinschaft und eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft vorliegt.

5. Folgen

5.1. Geringerer Regelsatz

In einer Bedarfsgemeinschaft erhalten die Mitglieder geringere Regelsätze (Pauschale, die Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist) als Alleinstehende, da angenommen wird, dass das Zusammenleben dazu führt, dass weniger Geld ausgegeben werden muss, weil z.B. viele Gegenstände gemeinsam genutzt werden können.

5.2. Quasi-Unterhaltspflicht oder Zerbrechen von Beziehungen

Unverheiratete Partner sind einander nicht unterhaltspflichtig. Viele heiraten bewusst nicht, weil sie finanziell vom Partner unabhängig leben wollen und gerade nicht wirtschaftlich für einander einstehen wollen. Weil sie nicht für einander einstehen wollen und auch nicht für einander einstehen, sind sie keine Bedarfsgemeinschaft.

Trotzdem kann es aber sein, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, unter denen eine Bedarfsgemeinschaft vermutet wird und es nicht gelingt, diese Vermutung zu entkräften. Ist ein Partner hilfebedürftig und hat der andere Einkommen und/oder Vermögen, so wird dieses Geld im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft bei den Sozialleistungen angerechnet. Dem hilfebedürftigen Partner werden daraufhin die Leistungen gekürzt oder sogar ganz gestrichen.

Die Folge ist, dass der leistungsfähige Partner dann ohne Unterhaltspflicht ungewollt den hilfebedürftigen Partner finanziell unterstützen muss, wenn er will, dass dieser seinen Lebensunterhalt weiterhin sichern kann. Daran können Beziehungen zerbrechen, denn der leistungsfähige Partner steht ungewollt vor der Entscheidung: Partnerschaft mit finanzieller Unterstützung des hilfebedürftigen Partners oder keine Beziehung?

Vielen längerfristig hilfebedürftigen Menschen gelingt es deshalb auch nicht, eine stabile Partnerschaft einzugehen, da potentielle Partner die finanzielle Unterstützung nicht leisten wollen.

Hintergrund der Regelung ist, dass der Gesetzgeber verhindern wollte, dass Sozialleistungen nur deshalb gezahlt werden müssen, weil Partner keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen wollen, obwohl der leistungsfähige Partner tatsächlich den hilfebedürftigen Partner unterstützt und dieser eigentlich keine staatliche Hilfe mehr braucht.

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Regelsätze

Gesetzesquelle: § 7 Abs. 3 SGB II

Was versteht man unter einer Haushaltsgemeinschaft?

Definition: verwandte oder verschwägerte Personen, die mit im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind. Zu einer Haushaltsgemeinschaft gehören zum Beispiel: verwandte oder verschwägerte Personen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Geschwister über 25 Jahre).

Wann ist man ein gemeinsamer Haushalt?

Von einem gemeinsamen Haushalt wird ausgegangen, wenn mehrere Familienangehörige ihren Wohnsitz an der gleichen Stelle (z. B. Haus, Wohnung) haben und in Wirtschaftsgemeinschaft leben. Es ist auf den Lebensmittelpunkt abzustellen.

Wer gehört nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft?

Wer gehört nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft? Nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Personen sind unter anderem Kinder über 25 Jahren, auch Kinder mit schon eigenen Kindern, Großeltern und WG-Mitglieder.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4?

Definition: Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Der Rechtsbegriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Arbeitslosengeld II eine wichtige Rolle.