Wann muss nach dem BGB geliefert werden?

Wenn bestellte Waren nicht ankommen, ist das für den Käufer ärgerlich und kann dazu führen, dass er vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten möchte. In einigen Fällen kann dem Käufer jedoch auch ein finanzieller Schaden entstehen. So ist es beispielsweise möglich, dass bestellte Ware weiterverkauft werden soll und er somit ein Ersatzprodukt besorgen muss. 

Für den Fall, dass der Vertragspartner nicht pünktlich liefert, sieht das Gesetz einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche vor. Ist dem Käufer durch die verspätete Lieferung ein Schaden entstanden, so ist es seine Entscheidung, welches Recht er auswählt. Damit diese Käuferrechte aber überhaupt entstehen, muss ein Lieferverzug (gemäß § 286 BGB) vorliegen.

Welche gesetzlichen Voraussetzungen bestehen für einen Lieferverzug?

Gesetzlich sind in § 286 BGB Voraussetzungen festgelegt, die gegeben sein müssen, damit es zum Lieferverzug kommt. Zu diesen zählen:

  • Der Verkäufer liefert nicht, obwohl er das generell könnte.
  • Die Forderung, also der Lieferanspruch, ist fällig. Wenn Ware bestellt wird und später geliefert werden muss, wird hierzu normalerweise zwischen Käufer und Verkäufer ein Fälligkeitszeitpunkt vereinbart.
  • Eine Mahnung muss erfolgen. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Aufforderung des Käufers an den Verkäufer, dass dieser die fällige Leistung endlich erbringen soll. Diese sollte am besten in Schriftform verfasst werden. In gewissen Fällen ist eine Mahnung des Käufers nicht erforderlich (§ 286 Abs. 2 BGB). Dies ist z. B. dann der Fall, wenn für die Lieferung ein bestimmtes Datum ausgemacht wurde oder der Liefertermin nach dem Kalender zu bestimmen ist.

Das Verschulden der verspäteten Lieferung

Der Verkäufer muss darüber hinaus für die verspätete Lieferung verantwortlich sein (§ 286 Abs. 4 BGB). Wenn der Verkäufer nur deshalb nicht pünktlich geliefert hat, weil dies durch höhere Gewalt unmöglich wurde, da z. B. viel Schnee die Zufahrt zum Haus des Bestellers unmöglich machte, kommt es nicht zum Lieferverzug. Ebenso verhält es sich, wenn der Käufer eine Mitwirkungspflicht verletzt und beispielsweise seine Haustüre einfach nicht geöffnet hat oder die Lieferung der Kaufsache verweigert.

Schadensersatz wegen Nichterfüllung statt Rücktritt vom Kaufvertrag

Wenn der Käufer wegen der Verzögerung das Interesse an einer Lieferung verloren hat, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Will der Käufer nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und wurde bei ihm durch die bislang unterbliebene Lieferung ein finanzieller Schaden verursacht, besteht alternativ die Möglichkeit, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Man spricht auch von Schadensersatz statt der Leistung.

Wie beim Rücktritt vom Vertrag wird auch in diesem Fall das Vertragsverhältnis rückabgewickelt und ein womöglich bereits geleisteter Kaufpreis ist zurückzuzahlen. Darüber hinaus muss der Verkäufer dem Käufer jedoch auch die Kosten erstatten, die ihm dadurch entstanden sind, dass bislang keine Lieferung der Ware erfolgte.

Um den Lieferverzug auszulösen, muss der Käufer dem Verkäufer jedoch im Regelfall einmalig zur Lieferung eine Nachfrist gesetzt haben. Erst wenn auch diese ohne Ergebnis verstrichen ist, kann er vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.

Ersatz des Verzögerungsschadens

Hat der Käufer trotz der Verzögerung immer noch Interesse an der Lieferung der Ware, kann er vom Verkäufer den Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen. Das bedeutet, er bekommt den Schaden ersetzt, der durch die verspätete Lieferung verursacht wurde. Dennoch besteht in diesem Fall der Kaufvertrag jedoch weiterhin, sodass der Käufer immer noch einen Anspruch auf Lieferung der Ware besitzt. Daher handelt es sich hierbei um Schadensersatz neben der Leistung.

Wenn Sie eine Einschätzung haben wollen, ob Ihnen ein Anspruch zustehen könnte, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Sie können mich direkt unter anwalt.de ansprechen oder unter erreichen (Website: www.www.rvm-kanzlei.de).

Bitte beachten Sie, dass meine Beratung kostenpflichtig ist. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Kosten.

1. Wann liegt ein Lieferverzug vor?

Sie haben Ware bestellt, doch die Lieferung lässt auf sich warten? Dann handelt es sich möglicherweise um Lieferverzug.

Laut § 286 BGB liegt Lieferverzug vor, wenn:

  • Zwischen Käufer und Verkäufer ein wirksamer Kaufvertrag über die Sache besteht
  • Die Forderung gemäß Vertrag schon fällig ist
  • Trotz Fälligkeit keine Lieferung erfolgt ist
  • Der Schuldner trotz Mahnung keine Leistung erbringt
  • Der Schuldner für die Nichtlieferung verantwortlich ist.
  • Der Schuldner nicht leistet, obwohl die Leistung grundsätzlich möglich wäre

Schuldner können hier sowohl Verkäufer als auch Lieferanten sein.

Ab welchem Zeitpunkt liegt Lieferverzug vor?

Wenn eine bestimmte Frist für die Lieferung vereinbart wurde, z. B. „Lieferbar ab dem 05. Juli bis zum 10. Juli“, so ist die Leistung der Sache ab dem 05. Juli fällig. Ab dem 11. Juli besteht dann Verzug. Eine Mahnung ist dann nicht notwendig, weil der Schuldner genau wusste, in welchem Zeitraum er liefern soll.

Unternehmer sind bei Kaufverträgen mit Verbrauchern im Internet verpflichtet, konkrete Lieferzeitpunkte anzugeben (z. B. „Lieferzeit: 3–5 Tage“). Gemäß § 132d BGB werden diese Angaben Vertragsbestandteil, sodass mit Ablauf der angegebenen Lieferzeit Lieferverzug eintritt.

Bei Geldforderungen kommt der Schuldner automatisch nach einer Frist von 30 Tagen ab Eintritt der Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug.

Muss ich bei Lieferverzug immer mahnen?

Wenn Sie länger als ausgemacht auf Ihre Ware warten, verlangt der Gesetzgeber nach § 286 Abs. 1 BGB, dass Sie eine Mahnung verschicken. Erst dann besteht Lieferverzug, falls auch die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Allerdings müssen Sie nicht immer eine Mahnung aussprechen. § 286 Abs. 2 BGB regelt, in welchen Fällen Sie keine Mahnung verfassen müssen, damit Leistungsverzug eintritt.

Sie müssen keine Mahnung verfassen, wenn:

  • für die Leistungserbringung ein bestimmter Zeitraum vereinbart war.
  • sich der Verkäufer ausdrücklich weigert, die geschuldete Sache zu liefern.

Wann liegt kein Lieferverzug vor?

  • Nicht die Verantwortung des Verkäufers: Kann der Schuldner aus Gründen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen, nicht liefern, besteht gemäß § 286 Abs. 4 BGB kein Lieferverzug, wenn er dies dem Gläubiger nachweisen kann.
  • Lieferung ist unmöglich: Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn jemand eine Sache verkauft und diese konkrete Sache nach dem Verkauf, aber vor der Übergabe, zerstört wird.

2. Lieferverzug wegen Corona: Was gilt jetzt?

Wenn der Verkäufer eine Sache aufgrund höherer Gewalt nicht liefern kann, liegt kein Lieferverzug vor.

Allerdings muss der Schuldner im Zweifelsfall beweisen können, dass die verspätete Lieferung ausschließlich aufgrund höherer Gewalt eingetreten ist. Schon geringes eigenes Verschulden des Verkäufers bzw. Lieferanten kann Lieferverzug begründen. Dann können Sie vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Ist Corona höhere Gewalt?

Da sich zahlreiche Branchen behördlichen Maßnahmen beugen mussten, kann dadurch höhere Gewalt begründet werden.

Aber: Die Corona-Pandemie gilt nicht in jedem Fall als höhere Gewalt. Waren die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bei Vertragsabschluss bereits bekannt, wird es schwierig, sich bei verspäteter Lieferung auf höhere Gewalt zu berufen.

Was haben Einkäufer bei Lieferverzug durch Corona zu beachten?

Bedenken Sie, dass insbesondere Lieferverzug als Folge der Corona-Pandemie sehr branchenspezifisch ist. Kann der Schuldner nicht nachweisen, dass sein Verzug eine direkte Folge unvorhersehbarer Ereignisse der Corona-Pandemie und damit verbundener Maßnahmen ist, bleibt er schadensersatzpflichtig.

Da es sich hierbei aber um vertragsrechtliche Details handelt, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um die Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte abzuklären.

3. Was tun, wenn ich nicht rechtzeitig beliefert werde?

Kommt die Lieferung zu spät, müssen Sie das nicht tatenlos hinnehmen. Ob sich rechtliche Schritte tatsächlich lohnen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Entstehen Ihnen durch den Lieferverzug Verzugsschäden, können Sie Schadensersatz geltend machen.

Falls der Schuldner Ihnen glaubhaft versichert, die Leistung innerhalb einer für Sie akzeptablen Frist nachzuliefern, sollten Sie diesem Angebot dennoch nicht immer zustimmen, da diese Zustimmung den Lieferverzug aufheben kann.

Schritte bei Lieferverzug

Falls Sie keinen Zeitraum als Liefertermin ausgemacht haben, müssen Sie dem Schuldner bei verspäteter Lieferung eine Mahnung schicken, damit Verzug entsteht.

Beim Verfassen der Mahnung müssen Sie keine bestimmte Form einhalten. Dennoch empfiehlt es sich, die Mahnung schriftlich zu formulieren, um die Leistungsaufforderung beweisen zu können.

Setzen Sie im Mahnungsschreiben eine konkrete Nachfrist. Die Dauer der Nachfrist muss angemessen sein – also mindestens so lang, dass der Schuldner eine begonnene Leistung noch beenden kann.

Folgende Informationen sollten Sie in der Mahnung angeben:

  • Ihren Namen
  • Den (Firmen-)Namen des Schuldners
  • Das Datum
  • Ihre Adresse
  • Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Eine eindeutige Aufforderung zum Leisten der Sache
  • Die Dauer der Nachfrist

Ist dann auch die Nachfrist überschritten, können Sie vom Vertrag zurücktreten und ggf. auch Schadensersatz fordern. Dokumentieren Sie ggf. auch finanzielle Schäden aufgrund des Verzugs (z. B. entgangene Gewinne). Der Schuldner haftet in der Regel dafür.

Das sind die Rechte von Einkäufern bei Lieferverzug

Kommt die Ware nicht pünktlich und tritt daraufhin Lieferverzug ein, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Falls Sie den Kaufpreis bereits bezahlt haben, muss der Verkäufer Ihnen das Geld zurückerstatten.

Damit Sie von einem Kaufvertrag zurücktreten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es besteht ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Schuldner
  • Die Lieferung der Sache war bereits fällig
  • Die von Ihnen gesetzte Nachfrist ist ohne Lieferung verstrichen oder es war keine Mahnung erforderlich
  • Der Schuldner hat nur einen Teil der Sache geleistet
  • Sie befinden sich nicht im Annahmeverzug

Wenn der Schuldner nur einen Teil der Sache geleistet hat, können Sie jedoch nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn kein Interesse an der Teilleistung besteht. Allerdings müssen Sie dann den bisher geleisteten Teil der Sache zurückgeben.

Annahmeverzug besteht, wenn Sie sich weigern, die vereinbarte Ware anzunehmen.

Kein Umtausch

Ist der Liefertermin überschritten, können Sie keinen Umtausch (Nacherfüllung) fordern, da nicht ein Mangel der Ware, sondern der Lieferzeitpunkt entscheidend ist.

Haben Sie eine Sache umgetauscht und der Verkäufer befindet sich bei der Lieferung des Umtauschs in Verzug, haben Sie dieselben Rechte wie bei Lieferverzug von anderen Waren.

Keine Preisminderung

Bei Lieferverzug besteht kein grundsätzliches Recht auf Preisminderung. Wenn Verkäufer eine Preisminderung anbieten, dann tun sie das aus Kulanz. Nehmen Sie die Preisminderung an, kann das den Schadensersatzanspruch aufheben. Die Preisminderung gilt dann als Entschädigung für die verspätete Lieferung.

4. Wie viel Schadensersatz gibt es bei Lieferverzug? | Beispiele

Ihnen steht gemäß § 280 Abs. 2 BGB Schadensersatz bei Lieferverzug zu, sobald sich der Schuldner tatsächlich in Verzug befindet und Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Wenn Sie wegen zu später Lieferung vom Kaufvertrag zurücktreten, bleibt Ihr Anspruch auf Entschädigung dennoch bestehen. Auch die Anwaltskosten regelmäßig gehören zum Schadensersatz wegen Lieferverzugs.

Wie viel Entschädigung Sie für eine verspätete Lieferung fordern können, hängt immer vom Einzelfall ab. Zur Orientierung haben wir einige Beispiele für Sie:

Küche zu spät geliefert

Wird die bestellte Küche nicht rechtzeitig geliefert, können Sie Schadensersatz fordern. Denn die Küche ist für die normale Lebensführung besonders wichtig.

Für die Höhe der Entschädigung ist aber nicht entscheidend, wie viel Geld Sie für das Auswärtsessen oder das Bestellen von Essen ausgegeben haben. Wichtig ist der Nutzwert der Küche. In die Berechnung fließt aber auch ein, wie viel Geld Sie gespart haben, weil Sie keine Lebensmittel kaufen mussten und weniger Strom- sowie Wasserkosten für das Kochen angefallen sind. Die Höhe der Entschädigung bei Lieferverzug ist also sehr individuell.

Teurere Ersatzbeschaffung

Eine Spielekonsole zum Preis von 350 € wird auch nach Mahnung des Verkäufers nicht geliefert. Der Verkäufer ist in Lieferverzug geraten und Sie treten vom Kaufvertrag zurück. Sie kaufen die gleiche Spielkonsole einige Tage später bei einem anderen Verkäufer für 380 €.

Die Differenz zwischen den beiden Preisen ist der Schaden der Ersatzbeschaffung, den Sie gegenüber dem Verkäufer geltend machen können, der nicht geliefert hat. Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung müssen jedoch verhältnismäßig bleiben – Sie dürften also nicht die Differenz der Ersatzbeschaffung fordern, wenn Sie für die Spielekonsole beim zweiten Verkäufer statt der 380 etwa 1.500 € bezahlt hätten.

Entgangener Gewinn durch Lieferverzug

Ist Ihnen durch die Überschreitung des Liefertermins ein Gewinn entgangen, müssen Sie nachweisen können, dass der Verzug maßgeblich für den Verlust war. Entscheidet ein Gericht über die Höhe des Schadensersatzes, orientiert es sich an einer üblichen Schadenssumme. Es kann also sein, dass Sie nicht die gesamte Schadenssumme vom Schuldner erhalten.

Auch nicht direkt mit dem Lieferverzug verbundene Mehrkosten, beispielsweise für Marketing, um Ihren möglichen Image-Schaden zu beheben, muss der Schuldner nicht zwangsläufig erstatten.

5. Bei verspäteter Lieferung Entschädigung einfordern: So geht’s

Wenn Sie Schadensersatz wegen Lieferverzugs geltend machen wollen, können Sie:

  1. Verkäufer direkt zum Schadensersatz auffordern: Wichtig ist, dass Sie auch hier schon eine konkrete Summe nennen.
  2. Außergerichtliche Einigung erzielen: In manchen Fällen wird der Verkäufer Ihrer Forderung zustimmen oder ein Gegenangebot machen, um weitere Gerichtskosten zu vermeiden.
  3. Per Vertragsstrafe absichern: Bei wichtigen Lieferungen lohnt es sich, im Kaufvertrag eine Vertragsstrafe nach § 339 BGB für den Verzugsfall zu vereinbaren. Diese wird bei Lieferverzug sofort fällig, ohne dass Sie einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden nachweisen müssen.
  4. Rechtsanwalt kontaktieren: ist keine gütliche Einigung mit dem Verkäufer möglich, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann Folgendes für Sie tun:

  • Feststellen, ob tatsächlich Lieferverzug vorliegt
  • Den Schuldner kontaktieren und einschätzen, ob der von ihm genannte Grund für den Verzug tatsächlich außerhalb seiner Verantwortung liegt
  • Das Mahnungsschreiben verfassen
  • Die angemessene Dauer der Nachfrist bestimmen
  • Den Rücktritt vom Kaufvertrag in die Wege leiten
  • Eine angemessene Entschädigung für die verspätete Lieferung einfordern

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Bis wann muss Ware geliefert werden?

Sie können dem Händler eine angemessene Frist (14 Tage) setzen, zu der er Ihre Bestellung liefern soll. Diese Frist setzen Sie am besten in einem Brief per Einschreiben.

Wie lange darf die Lieferzeit überschritten werden?

Als angemessen wird in der Regel eine Frist angesehen, die die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Frist beträgt – jedoch nicht weniger als 14 Tage. Wenn die ursprüngliche Lieferfrist beispielsweise drei Monate betrug, wären sechs Wochen eine angemessene Nachfrist.

In welcher Zeit kann nach der gesetzlichen Regelung der Gläubiger die Lieferung verlangen?

Die Festlegung einer Lieferzeit unterliegt in der Regel der Parteivereinbarung. Haben die Vertragsparteien eine Zeit für die Erbringung der Leistung nicht bestimmt, so kann nach § 271 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Gläubiger die Leistung sofort verlangen und der Schuldner sie sofort bewirken.

Wann Lieferverzug BGB?

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.