Wann muss ich mich arbeitslos melden wenn ich gekündigt wurde

Endet das Arbeitsverhältnis, machen sich wohl die meisten Arbeitnehmer große Sorgen. Die Agentur der Arbeit bietet dann aber Maßnahmen, die die Betroffenen absichern sollen. Eine dieser Hilfen beginnt mit der Arbeitssuchendmeldung durch den Arbeitnehmer. Wir erklären in diesem Ratgeber, wie Sie sich arbeitssuchend melden.

Wann muss ich mich arbeitslos melden wenn ich gekündigt wurde
Arbeitssuchendmeldung: Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Beschäftungsverhältnisses.

Das Wichtigste zum Thema „arbeitssuchend melden“ kurz und knapp zusammengefasst:

Wo muss ich mich arbeitslos melden?

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?

Die Meldung müssen Sie spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses vornehmen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig melde?

Melden Sie sich zu spät arbeitssuchend, tritt eine Sperrfrist von einer Woche ein. In dieser zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld 1.

  • Wann muss man sich arbeitssuchend melden?
    • Arbeitssuchend melden: Sperrfristen beachten
  • Welches Formular benötigen Sie?
    • Sie möchten sich arbeitssuchend melden? Diese Unterlagen benötigen Sie

Wann muss man sich arbeitssuchend melden?

Wann muss ich mich arbeitslos melden wenn ich gekündigt wurde
Arbeitssuchend melden: Ein Formular benötigen Sie nicht, Sie können die Meldung online vornehmen.

Rückt das Ende des Arbeitsverhältnisses immer näher, droht ggf. die Arbeitslosigkeit. Damit es aber gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Frist für die Meldung liegt bei drei Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wann muss ich mich arbeitssuchend melden, wenn ich erst später Kenntnis von dem Ende erhalte? Dann müssen Sie sich innerhalb von drei Arbeitstagen arbeitssuchend melden (§ 38 Abs.1 SGB). Halten Sie sich nicht an diese Fristen, tritt eine Sperrzeit ein.

Wichtig: Es ist zwischen der persönlichen Arbeitssuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) und der persönlichen Arbeitslosmeldung zu unterscheiden. Melden Sie sich arbeitssuchend, ersetzt dies nicht die Arbeitslosmeldung. Diese ist nötig, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Frühstens drei Monate vor Einritt, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit können Sie sich arbeitslos melden.

Arbeitssuchend melden: Sperrfristen beachten

Wann Sie sich arbeitssuchend melden müssen, konnten wir nun bereits klären. Was passiert nun aber, wenn Sie die Frist versäumen? Dann tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld 1 und die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird so gemindert.

Ziel der frühzeitigen Meldung ist es, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen oder die Arbeitslosigkeit ganz zu verhindern. Können Sie sich aus einem wichtigen Grund nicht rechtzeitig arbeitssuchend melden, holen Sie dies so schnell wie möglich nach und geben Sie den Grund an. Unter Umständen tritt die Sperrfrist dann nicht ein.

Welches Formular benötigen Sie?

Wann muss ich mich arbeitslos melden wenn ich gekündigt wurde
Werden Sie arbeitlos, müssen Sie sich arbeitssuchend melden.

Wie melde ich mich arbeitssuchend? Ein Formular benötigen Sie dazu nicht, denn Sie können die Meldung online bei der Bundesagentur für Arbeit vornehmen. Alternativ können Sie sich auch telefonisch, persönlich oder schriftlichen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.

Sofern Sie nicht gleich persönlich vorsprechen, müssen Sie spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zum zuständigen Amt gehen.

Sie sollten sich bei der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) auch arbeitssuchend melden, wenn Sie das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gerichtlich durchsetzen oder eine Verlängerung bzw. Übernahme vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt bekommen.

Sie möchten sich arbeitssuchend melden? Diese Unterlagen benötigen Sie

Melden Sie sich online arbeitssuchend, tragen Sie in die Pflichtfelder Ihre persönlichen Daten ein und hinterlegen Ihren Lebenslauf.

Sprechen Sie dann persönlich bei der Agentur für Arbeit vor, benötigen Sie ggf. folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Lebenslauf (falls nicht online hinterlegt)
  • Kündigung (bei Arbeitslosenmeldung)
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arbeitsnachweise
  • Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers

Bildnachweise: fotolia.com/© fotodesign-jegg.de , despositphotos.com/© logdog7, fotolia.com/© ferkelraggae

Wann muss ich mich arbeitslos melden wenn ich gekündigt wurde
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Was tun nach eigener Kündigung?

Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Wenn dieser Zeitraum bei Ihrer Eigenkündigung nicht zutrifft, dann melden Sie sich innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, arbeitssuchend.

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld Wenn ich gekündigt habe?

Wenn Du Dein Arbeitsverhältnis kündigst, prüft die Agentur für Arbeit immer, ob sie gegen Dich eine Sperrzeit verhängen kann. Eine Sperre ist dann möglich, wenn Du Dein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen und nachweisbaren Grund beendet hast – denn dann hast Du die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt.

Kann man sich arbeitslos aber nicht arbeitssuchend melden?

Wer sich arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend meldet und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat allerdings keinen Anspruch auf ALG I. Arbeitssuchend melden muss man sich bereits drei Monate vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses bzw. drei Tage nach der Kündigung.

Was tun wenn der Arbeitgeber kündigt?

Was tun nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber?.
Zwischenzeugnis verlangen. ... .
Arbeitslosengeld beantragen. ... .
Resturlaub klären. ... .
Schwangerschaft oder Behinderung melden. ... .
Nichts persönlich nehmen. ... .
Aufhebungsvertrag / Kündigung prüfen. ... .
Kündigungsschutzklage einreichen? ... .
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