Kurzum: Ja, als Erbin bzw. als Erbe sind Sie verpflichtet, das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt über die Erbschaft zu informieren. Diese Anzeige müssen Sie innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, vornehmen. Gleiches gilt zum Beispiel auch für den Erwerb als Vermächtnisnehmerin bzw. Vermächtnisnehmer. Show
Es besteht allerdings auch eine Ausnahme von dieser Verpflichtung. Liegt für den Erbfall ein Testament vor und wird dieses
eröffnet, wird das Finanzamt von diesen informiert. Sofern aus dem Testament eindeutig hervorgeht, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zu der bzw. dem Verstorbenen gestanden haben, müssen Sie grundsätzlich keine weitere Meldung an das Finanzamt vornehmen. Zählen jedoch zu Ihrem Erwerb
sind Sie trotz Vorliegens eines Testamentes verpflichtet, das Finanzamt über den Vorgang in Kenntnis zu setzen.
Sie sind verpflichtet, eine Meldung an das Finanzamt zu senden? Bitte nehmen Sie die folgenden Angaben in Ihre Meldung auf, soweit sie Ihnen bekannt sind:
Diese Angaben können Sie zum Beispiel einfach in einem formlosen Anschreiben dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt mitteilen. Schenkung SchenkungKurzum: Ja, sowohl als schenkende als auch als beschenkte Person sind Sie dazu verpflichtet, das für die Schenkungsteuer zuständige Finanzamt über die Schenkung zu informieren. Diese Mitteilung muss innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie von der Schenkung erfahren haben, erfolgen. Es besteht allerdings auch eine Ausnahme von dieser Verpflichtung. Wird die Schenkung unter Lebenden von
beurkundet, übernehmen diese die Anzeige und Sie brauchen das Finanzamt nicht mehr zu informieren. Außerdem muss bei kleinen Gelegenheitsgeschenken, beispielsweise Karten für einen Theaterbesuch im Wert von 100 Euro, keine Information an das Finanzamt erfolgen. Wichtig ist vor allem, das Geschenke gemeldet werden, wenn abzusehen ist, dass die persönlichen Freibeträge über einen Zeitraum von 10 Jahren überschritten werden.
Sie sind verpflichtet, eine Meldung an das Finanzamt zu senden?Bitte nehmen Sie die folgenden Angaben in Ihre Meldung auf, soweit Sie Ihnen bekannt sind:
Diese Angaben können Sie zum Beispiel einfach in einem formlosen Anschreiben dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt mitteilen. Sie haben nach Anzeige der Erbschaft / Schenkung nichts mehr von Ihrem Finanzamt gehört – Ist das richtig? Wenn Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind, eine Schenkung oder eine Erbschaft bei dem Finanzamt anzuzeigen, haben Sie zunächst alles Notwendige getan. Doch womöglich wundern Sie sich, ob es richtig ist, dass Sie keine Rückmeldung seitens des Finanzamtes erhalten haben? Von einer Schenkung ist die Rede, wenn eine Person eine andere Person durch eine Zuwendung bereichert. Diese Zuwendungen werden unentgeltlich übergeben, die schenkende Person erwartet also keine Gegenleistung. Zuwendungen können Geldbeträge, aber auch beispielsweise eine Immobilie, ein Grundstück oder ein Auto sein. Schenkungen können der Schenkungssteuer unterliegen. Das hängt von der Höhe und dem Verwandtschaftsgrad ab. Wird das Geschenk sofort übertragen, ist kein förmlicher Vertrag notwendig. Diese Form der Schenkung wird als Handschenkung bezeichnet. Einer für die Zukunft geplanten Schenkung muss jedoch ein Schenkungsvertrag zugrunde liegen. Für ein Schenkungsversprechen ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Schenker das Recht, die Schenkung ein Jahr lang zu widerrufen. Mögliche Gründe für eine Rückforderung können eine Insolvenz oder auch grober Undank und schwere Beleidigungen seitens des Beschenkten sein. |