Quelle & ZitierlinkUm diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert. Show Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015 Versionen dieses ArtikelsFalls für diesen Artikel mehrere Versionen verfügbar sind, können Sie eine Version auswählen, die Sie verwenden möchten.
1 TrefferDiese Abkürzungen entsprechen folgendem Suchkriterium:
UWGGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Karriere-HighlightsVeranstaltungenDiese Website verwendet Cookies. Indem Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie diese Cookies. Schließen UWG (Deutsch)[Bearbeiten]Abkürzung[Bearbeiten]Bedeutungen: [1] Gesetz gegen den unlauteren WettbewerbBeispiele: [1]Übersetzungen[Bearbeiten]
Referenzen und weiterführende Informationen: [1] Wikipedia-Artikel „UWG“[1] Karl-Dieter Bünting: Wörterbuch der Abkürzungen. Isis Verlagsgesellschaft, Chur 1994, Seite 214Was steht im UWG?§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Wer unterliegt dem UWG?Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.
Was ist die schwarze Liste des UWG?Wichtiger Bestandteil des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die "Schwarze Liste" von Verhaltensweisen, die - ohne jede Wertungsmöglichkeit - gegenüber Verbrauchern auf jeden Fall unlauter sind.
Wo ist das UWG zu finden?UWG, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Aktuelle Gesetze : Gesetze, Aktuelle: Amazon.de: Bücher.
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