Urlaubsanspruch 450 Euro Job 1 Tag pro Woche

  1. Wie wird die Urlaubsdauer im Minijob festgelegt?
  2. Übersicht des gesetzlichen Urlaubanspruchs
    1. Beispiel für Urlaubsanspruch bei geringerer Stundenzahl pro Tag:
  3. Wie lassen sich Ihre Urlaubstage berechnen?
    1. Formel für Urlaubsanspruch im Minijob:
    2. Ab wann haben Sie einen Urlaubsanspruch?
    3. Freie Wahl des Urlaubs im Minijob?
    4. Wenn Sie einen Minijob ausüben, bedeutet das nicht, dass Sie weniger Rechte haben, als andere Arbeitnehmer. So haben Sie als Minijobber die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte, und dazu zählt auch der bezahlte Urlaubsanspruch. Ihr Urlaubsanspruch sollte in Ihrem Arbeitsvertrag festgesetzt sein, in der Regel müssen für die Bestimmung der Urlaubsdauer, Ihre Arbeitstage und Werktage zueinander rechnerisch in Beziehung gesetzt werden. Das Bundesurlaubsgesetz regelt, wie viel Urlaub Ihnen als geringfügig Beschäftigter zusteht. 

      Wie wird die Urlaubsdauer im Minijob festgelegt?

      Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) gilt für alle Arbeitnehmer, eingeschlossen Minijobber. Denn aus arbeitsrechtlicher Sicht unterscheiden sich Minijobber nicht von Vollzeitbeschäftigten. Es handelt sich bei einem Minijob nicht um ein Arbeitsverhältnis zweiter Klasse, auch wenn einige Besonderheiten beachtet werden müssen, gilt kein eigenes Arbeitsrecht für Minijobber. Deshalb gilt für Minijobber auch der selbe Anspruch auf Erholungsurlaub, welcher im BurlG festgesetzt ist.

      Grundsätzlich besteht für Sie als Minijobber der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen. Bei dieser Festlegung des Mindesturlaubs ist von einer 6-Tage-Woche im Minijob auszugehen. Sicherlich ist Ihnen bewusst, dass nicht jeder einen Minijob von sechs Werktagen ausübt. Oftmals arbeiten Minijobber für wenige Tage in der Woche lediglich für einige Stunden. Sind Sie also weniger als fünf Tage in der Woche in einem Minijob beschäftigt, muss der Urlaubsanspruch entsprechend gekürzt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viel Stunden Sie pro Tag arbeiten. Ausschlaggebend sind die Tage, an denen Sie in der Woche arbeiten. Wie verändert sich der Urlaubsanspruch bei weniger Arbeitstagen? 

      Arbeiten Sie etwa an fünf Tagen der Woche jeweils zwei Stunden, steht Ihnen ein gesetzlicher Anspruch von zwanzig Urlaubstagen zu, arbeiten Sie drei Tage pro Woche für fünf Stunden stehen Ihnen 12 Tage zu, bei zwei Arbeitstagen in der Woche à fünf Stunden besteht ein Urlaubsanspruch von acht Tagen. 

      Zusatzinformation: Sind Sie noch unter 18 Jahren, gelten Sie als Jugendlicher und fallen damit in den Bereich der Sonderregelungen. Ihr Urlaubsanspruch orientiert sich am Jugendarbeitsschutzgesetz (JArschG) und hängt von weiteren Bedingungen ab.

      Übersicht des gesetzlichen Urlaubanspruchs

      Allgemein ist der Urlaubsanspruch so geregelt, dass jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit auf vier Wochen Erholungsurlaub im Jahr zu stehen. Entsprechend der Arbeitstage pro Woche steht dem Arbeitnehmer folgender Mindesturlaub zu:

      • 6 Tage-Woche – 24 Tage Urlaub
      • 5 Tage-Woche – 20 Tage Urlaub
      • 4 Tage-Woche – 16 Tage Urlaub
      • 3 Tage-Woche – 12 Tage Urlaub
      • 2 Tage-Woche – 8 Tage Urlaub
      • 1 Tag pro Woche – 4 Tage Urlaub

      Auch bei verringerter Stundenzahl pro Tag, werden die Arbeitstage berücksichtigt.

      Beispiel für Urlaubsanspruch bei geringerer Stundenzahl pro Tag:

      (1) Arbeiten Sie etwa an 5 Tagen in der Woche für jeweils 4 Stunden, also insgesamt 20 Stunden, stehen Ihnen laut BUrlG dennoch 20 Tage Erholungsurlaub im Jahr zu.

      (2) Leisten Sie hingegen diese 20 Stunden an drei Tagen in der Woche, besteht lediglich ein gesetzlicher Mindestanspruch an 12 Urlaubstagen im Jahr.

      So spielen nicht die tatsächlichen Arbeitsstunden am Tag eine Rolle, sondern die tatsächlichen Arbeitstage in der Woche.

      Wie lassen sich Ihre Urlaubstage berechnen?

      Generell lässt sich Ihr Anspruch auf Erholungsurlaub mit der folgenden Formel berechnen, so können Sie prüfen, ob Ihr Arbeitgeber den minimalen Urlaubsanspruch, der Ihnen gesetzlich zusteht, gewährt. 

      Formel für Urlaubsanspruch im Minijob:

      regulärer Urlaubsanspruch von 24 Tagen : reguläre Arbeitstage von 6 Tagen pro Wochen x tatsächliche Arbeitstage pro Woche= Erholungsurlaub

      Sicherlich kann es auch sein, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen sogar mehr Urlaubstage genehmigt, diese Sonderfälle sind in sogenannten Tarifverträgen, Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen festgeschrieben. Am besten besprechen Sie Ihren Urlaubsanspruch im Vorhinein mit Ihrem Arbeitgeber oder schauen im Arbeitsvertrag nach.

      Ab wann haben Sie einen Urlaubsanspruch?

      Auch wenn Ihnen Urlaub gesetzlich zusteht, dürfen Sie nicht einen neuen Minijob antreten und direkt Ihren Jahresurlaub beantragen. Sie erwerben den vollen Urlaubsanspruch nach dem Miniijobeinstieg nach einer Wartezeit von sechs Monaten. In der Regel umfassen diese ersten sechs Monate im neuen Minijob Ihre Probezeit. Jedoch heißt es nicht, dass Sie in den ersten sechs Monaten keinen Urlaubsanspruch haben. 

      Als Arbeitnehmer haben Sie einen Teilanspruch in Höhe von 1/12 pro vollen Beschäftigungsmonat. Sind Sie also bereits seit einem Monat beschäftigt, könnten Sie einen Tag Urlaub beantragen. Sicherlich scheint es sinnvoll, in den ersten Monat keinen Urlaub zu nehmen. Können Sie bereits vor dem neuen Beschäftigungsverhältnis absehen, dass ein Urlaub bereits in den ersten Monaten notwendig ist, sollten Sie von Beginn an mit offenen Karten spielen. Haben Sie etwa bereits einen Urlaub gebucht oder steht ein wichtiges Ereignis, wie Ihre Hochzeit vor der Tür, wird Ihr Arbeitgeber sicherlich mit Verständnis reagieren.

      Freie Wahl des Urlaubs im Minijob?

      Wie bei allen anderen Arbeitnehmern gibt es Zeiträume im Jahr, die besonders beliebt für Urlaub sind. In Abhängigkeit davon, in welcher Branche Sie einen Minijob ausüben und wie gut Ihr Arbeitgeber mit Mitarbeitern besetzt ist, steht ob Sie Ihren Wunschtermin genehmigt bekommen oder nicht. Sicherlich versuchen die Arbeitgeber überwiegend die Wünsche Ihrer Mitarbeiter zu beachten und zu erfüllen, doch in einigen Sonderfällen, muss der Arbeitgeber zum Wohl des Unternehmens entscheiden. So kann Ihr Urlaubsantrag aufgrund von dringenden betrieblichen Belangen oder sozial vorrangigen Urlaubswünschen anderer Kollegen abgelehnt werden.

      Versuchen Sie Ihren Urlaub, so früh wie möglich zu planen und einzureichen. So können Sie sicher gehen, dass es mit Ihrem Wunschtermin klappt. Ansonsten haben Sie noch Zeit einen alternativen Zeitraum für Ihren Erholungsurlaub auszuwählen.

      Möchte Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Urlaub gewähren, handelt dieser rechtswidrig. Auch im Minijob haben Sie einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Es steht Ihnen rechtlich zu, auch als Minijobber Urlaub zu nehmen. Gewährt Ihr Arbeitgeber seinen Mitarbeitern generell mehr Urlaubstage, als gesetzlich vorgeschrieben, muss er das auch bei Ihnen als Minijobber tun. 

      Wie viel Urlaub bei 1 Tag pro Woche?

      Hat ein Arbeitnehmer nur Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, ist der Urlaubsanspruch für Teilzeit einfach zu berechnen. Multiplizieren Sie die Anzahl der Arbeitstage pro Woche mit dem Mindesturlaub von vier Wochen.

      Wie berechnet man Urlaubstage bei 450 Euro Job?

      Arbeitet ein Minijobber fünf Werktage pro Woche, stehen ihm 20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur zehn Stunden in der Woche insgesamt arbeitet. Arbeitet ein Minijobber nur an zwei Werktagen pro Woche, stehen ihm nur acht Urlaubstage (2 x 24 / 6) zu, auch wenn er zehn Stunden in der Woche insgesamt arbeitet.

      Wie viel Stunden ist ein Urlaubstag Minijob?

      Arbeiten Sie etwa an fünf Tagen der Woche jeweils zwei Stunden, steht Ihnen ein gesetzlicher Anspruch von zwanzig Urlaubstagen zu, arbeiten Sie drei Tage pro Woche für fünf Stunden stehen Ihnen 12 Tage zu, bei zwei Arbeitstagen in der Woche à fünf Stunden besteht ein Urlaubsanspruch von acht Tagen.

      Warum kein Urlaub bei 450 Euro Job?

      Minijobbern wurde bisher oft nach geleisteten Stunden bezahlt. Urlaub wurde ihnen nicht vergütet. Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes und den damit verbundenen Aufzeichnungspflichten ist diese Praxis nicht mehr zulässig. Wie andere Angestellte haben auch Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.