Sars cov 2 arbeitsschutzverordnung ab dem 20 märz 2022

Dieser Bereich bietet Ihnen eine Übersicht über das Leistungsangebot unserer Gesellschaft. Dabei steht jede Leistung – Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung, Financial Advisory Services, Accounting und Outsourcing Services, IT- und Unternehmensberatung – sowohl für sich alleine als auch im Kontext mit anderen Services: Bei uns erhalten Sie fachübergreifende Lösungen aus einer Hand.

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Branchen

Jeder Markt und jede Branche bringt spezielle Herausforderungen mit sich – wir sind uns der Unterschiede dieser Herausforderungen bewusst. Wir haben Markt- und Branchenentwicklungen stets im Blick, greifen Veränderungen auf und passen unser Angebot für Sie je nach Industriezweig und Markt an.

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Themen

Ob Gerichtsurteil, politische Entscheidung oder gesellschaftlicher Wandel: Zahlreiche aktuelle Themen bestimmen den unternehmerischen Alltag und die Entwicklung einzelner Geschäftsfelder. Wir haben die Veränderungen im Blick und passen unser Leistungsangebot themenorientiert an. Damit Sie für aktuelle Problemstellungen maßgeschneiderte Lösungen erhalten.

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Über uns

Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen, die Geschichte unseres Unternehmens und unsere Werte. Hier erfahren Sie nicht nur, was uns von anderen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften unterscheidet – Sie finden hier auch eine Übersicht unserer Standorte sowie eine Liste unserer Ansprechpartner für Sie.

Bis wann gilt SARS

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung soll dazu beitragen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Infektion am Arbeitsplatz zu schützen und damit auch ihr Risiko senken, an Long-Covid zu erkranken. Die Neufassung gilt vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023.

Wird die Arbeitsschutzverordnung Corona verlängert?

Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern.

Was ist zum Schutz von Beschäftigten vor SARS

Zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist auch im betrieblichen Umfeld die Einhaltung der AHA+L-Formel sinnvoll: Abstand halten – Hygiene beachten – im Alltag Maske tragen – regelmäßig lüften.

Was besagt die Corona Arbeitsschutzregel?

Ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen Beschäftigten oder zwischen Beschäftigten und anderen Personen (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beschäftigte anderer Arbeitgeber) ver- mindert das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2.