Versuche ja alle Anhänger im Betrieb zuzulassen auf 40 km/h. Habe vor der Ernte noch zwei Anhänger gekauft. Den einen mit Brief den anderen ohne Brief. Heute wollte ich den einen Anhänger mit Brief zulassen. Komme wieder, sage Bescheid das ich zu der einen Frau wollte. Die wäre jetzt nicht mehr da Gut der Tüv und Dekra sagen hier beide das unser Kreis bzw. unsere zulassungstelle schon sehr speziell ist. Mit Landwirtschaft braucht man da eh nicht zu kommen Irgendwie werde ich den Anhänger schon noch zugelassen bekommen, schauen wir mal. Show
Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind vom Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Betriebsgeschwindigkeit bis 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden. Als Anhänger gelten auch Ladewagen, Gülletransporter, Miststreuer oder Häckselwagen. Zugmaschinen dürfen zwei, selbstfahrende Arbeitsmaschinen einen Anhänger ziehen. Die Betriebserlaubnis für den zulassungsfreien Anhänger kann gemäß § 4 FZV eine Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung sein. Diese Papiere können zuhause aufbewahrt werden. Zulassungsfreie Anhänger müssen "25"-Schild tragenJeder zulassungsfreie Anhänger muss heckseitig mit einem "25"-Geschwindigkeitsschild gekennzeichnet werden. Wird bei Kontrollen festgestellt, dass dieses Schild fehlt, kann ein Bußgeld erhoben werden. Wiederholungskennzeichen ist PflichtZulassungsfreie
lof Anhänger müssen gemäß § 10 Abs. 8 FZV mit einem Wiederholungskennzeichen gekennzeichnet werden. Dabei kann es sich um das Kennzeichen von irgendeiner zugelassenen Zugmaschine oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine des Betriebs handeln. Sind beispielsweise mehrere Schlepper für einen lof Betrieb zugelassen, genügt es, wenn die Anhänger mit dem Wiederholungs-Kennzeichen eines dieser Schlepper versehen sind. Die Kennzeichen müssen den Vorschriften nach § 10 FZV Abs. 2 entsprechen und dürfen
z. B. nicht selbst geschrieben sein. In einem landwirtschaftlichen Zug mit mehreren Hängern gilt für den zulassungsfreien Anhänger die Kfz-Haftpflicht des ziehenden Zugfahrzeugs. Die Betriebshaftpflicht wird bei einem Schaden ohne Zugfahrzeug wirksam. Dies sollte mit dem Versicherer abgeklärt werden. Egal, ob Pkw, Anhänger, Motorrad, LKW oder Wohnmobil: Alle müssen regelmäßig zum TÜV. Bei der Hauptuntersuchung (HU) wird alles gecheckt, was rund um das verkehrssichere Fahren wichtig ist. Welche Dinge du für die HU deines Anhängers beachten musst, erfährst du hier. Warum gibt es einen extra TÜV für Anhänger?Die Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen ist in Deutschland Pflicht. Wer dieser nicht nachkommt, riskiert Bußgelder. Der TÜV für einen Anhänger hat einen wichtigen Grund: Die Hauptuntersuchung dient der Verkehrssicherheit. Der TÜV übernimmt den Check, damit sich jedes Fahrzeug in einem vorschriftsmäßigen, verkehrssicheren Zustand befindet. Das gilt auch für Anhänger. Welche Prüforganisationen übernehmen die Durchsicht?Egal, ob DEKRA, TÜV, KÜS oder GTÜ: Jeder Besitzer eines Anhängers muss mit seinem Anhänger bei einer dieser Prüforganisationen vorfahren. Die ordnungsgemäß durchgeführte Hauptuntersuchung sorgt nicht nur für ein Fahren mit gutem Gewissen, sie sorgt auch für die erforderliche Verkehrssicherheit. Wann muss mein Anhänger zum TÜV?Im Gegensatz zum Auto ist der TÜV-Termin für deinen Anhänger nach dem Gewicht geregelt. Hier spielt vor allem das Gesamtgewicht von 750 Kilogramm eine Rolle. Du kannst zwei einfache Regeln beachten:
Der regelmäßige TÜV wird vor allem bei Anhängern leicht vergessen. Deshalb ist es wichtig, dass du die Fristen stets im Blick hast. So riskierst du auch keine Bußgelder oder – im schlimmsten Fall – Unfälle. Was kostet der TÜV für einen Anhänger?Zuerst ein Fakten-Check:
An dieser Übersicht wird schnell klar: Die Kosten für einen Anhänger richten sich nach dem Gesamtgewicht. Das gilt übrigens auch für Motorräder und Wohnmobile. Der TÜV für einen Anhänger fällt meist geringer aus als für ein Auto. Ein Anhänger ohne Bremsen kostet circa 35 Euro, 130 Euro werden in Rechnung gestellt, wenn der Anhänger bis zu 12 Tonnen schwer ist. Dazu kommen die jeweiligen Kosten für eventuelle Reparaturen. Es lohnt sich in keinem Fall, den TÜV zu überziehen. Je länger du mit überzogenem TÜV unterwegs bist, desto höher wird dein Bußgeld. Den TÜV musst du dann so oder so machen – zahlst aber zusätzlich noch die Strafe. Außerdem bist du mit gültigem TÜV sicher und mit einem guten Gewissen unterwegs. Was checkt der TÜV bei einem Anhänger?Der Anhänger muss im Verkehr ebenso funktionieren wie ein motorisiertes Fahrzeug. Viele Anhänger sind deshalb mit Bremsen und Licht ausgestattet. Hier geht es darum, dass der Anhänger auch bei Dämmerung und Dunkelheit gesehen wird. Sollte hier nicht alles so funktionieren, wie es sein muss, entstehen unnötige Unfälle. Deshalb wird auch dein Anhänger genauestens unter die Lupe genommen. Folgende Bauteile werden mit Sicherheit geprüft:
Der Weg zur DEKRA ist nicht immer nötig Es ist nicht immer nötig, extra zu DEKRA und Co. zu fahren, um die HU durchführen zu lassen. Du kannst deinen TÜV auch in einer dafür zugelassenen Werkstatt machen lassen. Das spart Zeit und Weg. Zudem kann der Experte der Autowerkstatt von vorneherein die Dinge erledigen, damit der Prüfer die Plakette beim ersten Anlauf ausstellt. TÜV überziehen: Die KonsequenzenBei einem Monat Überziehung werden die meisten Polizisten noch ein Auge zudrücken. Danach kann es erst recht teuer werden. Wer mit einem abgelaufenen TÜV erwischt wird, muss mit Bußgeldern von 15 bis 60 Euro rechnen. Der Bußgeldkatalog stellt derzeit folgende Strafen auf:
Du siehst schnell: Es lohnt sich nicht, den TÜV zu überziehen. Um die Kosten für die Hauptuntersuchung für den Anhänger kommt niemand herum. Die Gebühren für den TÜV sind übrigens keine Verhandlungssache. Das gilt auch für alle Bußgeldbescheide, die der Kontrolleur begründet ausstellt. Wer also von Anfang an pflichtbewusst und clever handeln möchte, lässt seinen Anhänger regelmäßig von der Prüfstelle checken. Anhänger-TÜV: Was ist mit einer Nachuntersuchung? Neben Bußgeldern können auch anfallende Nachuntersuchungen für höhere Kosten sorgen. Besteht dein Anhänger den TÜV nicht beim ersten Versuch, kannst du mit Preisen zwischen 15 und 30 Euro rechnen, um ihn erneut vorzuführen. Die Kosten steigen auch ohne BußgeldbescheidKostspielig wird der TÜV für den Anhänger übrigens auch, wenn du ihn machst, den Termin aber um mehr als zwei Monate überzogen hast. Viele Prüfer stellen dann automatisch eine höhere Rechnung aus. Die ungefähr 20 Prozent höhere Rechnungssumme wird mit einem erhöhten Aufwand begründet. FazitDer TÜV für den Anhänger ist mehr als nur eine lästige Sache, der du nachkommen musst. Die Hauptuntersuchung checkt alle Fahrzeuge von der Pike auf. Das sorgt nicht nur für ein gutes Gewissen auf den Straßen, sondern schützt auch Menschenleben. Außerdem entgehst du so unnötigen Strafen und Kosten. Handverlesene, weiterführende Artikel:
Was muss ein Anhänger für den TÜV haben?Anhänger, sofern sie im Straßenverkehr bewegt werden, müssen in der Regel zur Hauptuntersuchung beim TÜV vorgeführt werden. Dort werden unter anderem Aspekte wie Lichtanlage, Reifen, Rahmen, Bremsen, die Aufhängung und Federung überprüft. Kurzum, der Prüfer wird den Anhänger auf Herz und Nieren checken.
Wer darf Zulassungsfreie Anhänger ziehen?Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind vom Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Betriebsgeschwindigkeit bis 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.
Was bedeutet LoF Anhänger?Die Anhänger gehören zu einem land- oder forstwirtschaftlichen (LoF-)Betrieb, werden nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (LoF-Zweck) genutzt, werden mit einer Betriebsgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren, und sind mit einem 25er-Schild gekennzeichnet (§ 3, Absatz 2 FZV).
Wie bekomme ich eine Betriebserlaubnis für einen Anhänger?Abhilfe: Die ABE beim Hersteller anfordern. Verfügt der Hersteller nur über ein Gutachten für den zulassungsfreien Anhänger, kann die Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage dessen eine Einzel-Betriebserlaubnis ausstellen. Das Gutachten kann auch vom TÜV erstellt werden.
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