Kann man Elternzeit um 2 Monate verlängern?

In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, was die Voraussetzungen zur Verlängerung der Elternzeit sind, welche Fälle dabei unterschieden werden und ob Sie ein Recht darauf haben, an Ihren früheren Arbeitsplatz zurückzukehren.

1. Was ist die Elternzeit?

Die Elternzeit dient in erster Linie der Erziehung und Betreuung der Kinder. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis wird beibehalten, nur für eine bestimmte Zeit pausiert und man kann nach der Elternzeit seine Stelle wieder antreten.

Beiden Elternteilen stehen 3 Jahre Elternzeit zu, also bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Wird die Elternzeit erstmals beantragt, handelt es sich dabei jedoch um einen zweijährigen Zeitraum. Dieser muss bis 7 Wochen vorher schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Ab diesem Zeitpunkt bzw. frühestens 8 Wochen vorher besteht ein besonderer Kündigungsschutz bis zum Ende des 3. Lebensjahres des zu betreuenden Kindes. Arbeitnehmer während der Elternzeit zu kündigen, ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

Wenn Sie die Elternzeit zu früh beantragen, kann unter Umständen doch noch eine Kündigung möglich sein, wenn der Kündigungsschutz noch nicht greift.

Nach den zwei Jahren können Arbeitnehmer ihre Elternzeit verlängern. Innerhalb von 7 Wochen vor Ablauf der zwei Jahre muss dies schriftlich beantragt werden. Der zweite Abschnitt der Elternzeit kann aber auch aufgeschoben werden und bis zum 8. Lebensjahr des Kindes eingesetzt werden. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich zur Klärung an einen Anwalt wenden.

2. Elternzeit verlängern: was sind die Voraussetzungen?

Für einen Anspruch auf Elternzeit müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Nichtselbständige Tätigkeit,
  • Elternteil muss im gleichen Haushalt leben wie das Kind,
  • Erziehung und Pflege des Kindes muss selbst erledigt werden,
  • Keine weitere Beschäftigung mit mehr als 30 Stunden pro Woche,
  • Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland.

Schüler, Praktikanten, Studenten und Arbeitslosengeldempfänger haben keinen Anspruch auf Elternzeit, da sie nicht als Arbeitnehmer gelten. Adoptiveltern hingegen haben Anspruch auf Elternzeit, ebenso Verwandte dritten Grades – jedoch nur in Härtefällen. Ob ein Härtefall vorliegt, kann ein Rechtsanwalt einschätzen.

3. Elternzeit verlängern: Diese Fälle unterscheidet man

Bei Verlängerung der Elternzeit muss zwischen zwei verschiedenen Fällen unterschieden werden. Haben Sie 2 Jahre Elternzeit beantragt und möchten diese auf das 3. Jahr verlängern, reicht ein weiterer Antrag innerhalb der 7-Wochen-Frist aus. Das ist auch der Fall, wenn Sie den zweiten Teil Ihrer Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchten.

Wurde allerdings nur ein Jahr beantragt und dieses soll verlängert werden, bedarf es einer Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser darf dann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er ein weiteres Jahr genehmigen kann und möchte. Für die Beantragung in diesem Fall gibt es keine Frist, es kann aber hilfreich sein, wenn sie so früh wie möglich erfolgt.

Eine weitere Möglichkeit, die Elternzeit zu verlängern, besteht, wenn ein geplanter Wechsel der Elternzeit nicht stattfinden kann – dies ist der Fall, wenn die Elternteile die Elternzeit aufgeteilt haben und zum Beispiel die Elternzeit der Mutter abgelaufen ist und nun der Vater die Betreuung der Kinder übernehmen sollte. Wenn dies nun nicht mehr möglich ist, z. B. weil sich die Eltern in der Zwischenzeit geschieden haben bzw. dauerhaft getrennt leben, dann kann die Elternzeit verlängert werden. Andere wichtige Gründe wären eine Haft oder ein längerer Krankenhausaufenthalt.

Kann man Elternzeit um 2 Monate verlängern?

4. Recht auf den früheren Arbeitsplatz?

Prinzipiell wird der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers während der Elternzeit geblockt. In der Realität bedeutet das aber, dass lediglich der Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz besteht. Das ergibt sich aus dem Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Möglicherweise muss der Arbeitnehmer sogar seinen Arbeitsort wechseln. Ob das ohne Weiteres möglich ist, ergibt sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag.

Meist entscheidet der Einzelfall, der Arbeitsplatz muss aber dem vorherigen in seiner Tätigkeit ähneln. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht völlig beliebig neu einsetzen nach der Elternzeit. Fühlen Sie sich erheblich benachteiligt, können Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

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Wenn man 1 Jahr Elternzeit beantragt und genommen hat, nun aber die Elternzeit f�r 1 Woche verl�ngern muss (z. B. wegen Kita-Platz), ist das m�glich? oder muss man immer um einen vollen Monat (gerechnet ab Kindsgeburt) verl�ngern?

von larossi am 12.02.2018, 17:11 Uhr

Kann man Elternzeit um 2 Monate verlängern?


Antwort auf:

Kann man die Elternzeit auch um 1 Woche verl�ngern?

Hallo,
Sie k�nnen auch Tag-genau verl�ngern, da Sie jedoch nur ein Jahr beantragt haben, geht das nur, wenn der Arbeitgeber zustimmen.
Liebe Gr��e
NB

von Nicola Bader, Rechtsanw�ltin am 13.02.2018

Antwort auf:

Kann man die Elternzeit auch um 1 Woche verl�ngern?

Nach einem Jahr ist zur Verl�ngerung der EZ immer die Zustimmung des AG n�tig.
Man muss aber nicht monatsweise verl�ngern.

von malini am 12.02.2018

Antwort auf:

Kann man die Elternzeit auch um 1 Woche verl�ngern?

Jein, Du kannst auch im einen Tag oder um eine Woche verl�ngern. ABER !!! da du weniger wie 2 Jahre EZ angemeldet hast, kann der Ag der Verl�ngerung widersprechen. Und, falls du planst danach in TZ zu arbeiten, w�re es �berlegenswert evtl gleich l�nger EZ zu nehmen - wenn wie gesagt der AG mitspielt. Dann ruht dein VZ-Vertrag weiterhin - sofern du einen hast, und du genie�t vollen K�ndigungsschutz, auch dann wenn du wieder arbeitest. Bis zu 30 Std die Woche darf man innerhalb der ET arbeiten.

von Danyshope am 12.02.2018

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Wie kurzfristig kann man Elternzeit verlängern?

Für die Planungssicherheit Ihres Arbeitgebers sollten Sie die Verlängerung der Elternzeit möglichst früh beantragen. In jedem Fall sind die Antragsfristen von sieben bzw. 13 Wochen vor dem Ende der Elternzeit zu beachten. Zudem müssen Sie berücksichtigen, dass die Elternzeit nicht unbegrenzt aufgeteilt werden kann.

Kann man Elternzeit spontan verlängern?

Maximal 36 Monate Elternzeit sind möglich. Eine Verlängerung von einem Jahr auf zwei oder mehr Jahre Elternzeit muss dein Arbeitgeber genehmigen. Verlängerung von zwei Jahren auf drei Jahren Elternzeit ist einfach möglich.

Wer zahlt wenn ich die Elternzeit verlängern?

Der Arbeitgeber zahlt Ihnen in dieser Zeit kein Gehalt. Allerdings können Sie in den ersten zwölf Monaten Elterngeld beantragen, welches der Staat auszahlt. Es entspricht einem Teil Ihres regulären Gehalts.

Was muss ich tun um Elternzeit zu verlängern?

Wenn Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten, muss Ihr Antrag mindestens 7 (oder 13) Wochen vor dem Ende Ihrer ersten Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber eintreffen. Geben Sie Ihren Antrag persönlich ab oder nutzen Sie ein Einschreiben.