Rentenbeiträge gehen nicht verlorenBevor Sie sich große Sorgen machen: Für die betriebliche Altersvorsorge angespartes Geld brauchen Sie nicht zurückzuzahlen! Es bleibt Ihnen auch bei einem Jobwechsel erhalten. Sie haben nämlich einen Anspruch auf die Auszahlung Ihrer vereinbarten Betriebsrente. Dieses Recht wird auch Anwartschaft genannt. Über diesen Begriff sind Sie womöglich schon in der jährlichen Standmitteilung zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge gestolpert. Gemeint ist damit der Betrag, den Sie später Monat für Monat zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente bekommen. Show
Unverfallbarkeit von BeiträgenDie eingezahlten Beiträge in die Betriebsrente bleiben also bestehen – auch wenn Sie das Unternehmen verlassen. Im Versicherungsdeutsch heißt das Unverfallbarkeit. Die Sache hat allerdings einen Haken: In manchen Fällen werden die Rentenanwartschaften erst nach einer bestimmten Frist und unter bestimmten Voraussetzungen unverfallbar. Und erst wenn es so weit ist, können Sie Ihre Ansprüche bei einem Jobwechsel zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Da stellt sich natürlich die Frage: Wann sind Rentenanwartschaften unverfallbar? Antwort: Das kommt vor allem darauf an, wer die Beiträge zur Betriebsrente geleistet hat – Sie oder Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie per Entgeltumwandlung, also über Abzüge vom Bruttogehalt, selbst in die bAV eingezahlt haben, sind Ihre Rentenansprüche sofort unverfallbar. Das gilt ebenso für einen möglichen Zuschuss, den der Arbeitgeber jeden Monat beigesteuert hat. Wenn die Betriebsrente jedoch komplett vom Unternehmen finanziert wurde, ist es ein wenig komplizierter. In diesem Fall hängt die Unverfallbarkeit von Ihrem Alter ab und davon, wie lange Sie in dem Betrieb schon arbeiten. Entscheidend ist deshalb, wann Ihnen die Betriebsrente zugesichert wurde (Pensionszusage). Fristen für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten:
Das sind die gesetzlichen Vorgaben. Arbeitgebern steht es aber frei, ihre Betriebsrenten schon früher unverfallbar zu machen. Längere Fristen dürfen sie jedoch nicht vereinbaren. © istock/mhaselden/2015 Wenn Sie den nächsten Karriereschritt in Angriff nehmen, kann Ihre bAV mitkommen. Welche Möglichkeiten habe ich beim Arbeitgeberwechsel?Bei einem Jobwechsel können Sie entscheiden, wie Sie mit den erworbenen Anwartschaften umgehen. Folgende Möglichkeiten gibt es für unverfallbare Rentenansprüche:
Auch wenn Sie das Geld gerade gut gebrauchen könnten, etwa weil für den neuen Job ein Umzug in eine andere Stadt ansteht: Sich die eingezahlten Beiträge sofort auszahlen zu lassen, ist nahezu unmöglich. Ein Jobwechsel reicht nicht als Grund, um die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Mehr dazu im KlarMacher-Artikel „Die betriebliche Altersvorsorge kündigen: Geht das überhaupt?“ © istock/seb_ra/2019 Im Idealfall vereinbaren Sie mit dem neuen Arbeitgeber, dass er in den alten Vertrag einsteigt. Wie funktioniert die bAV-Mitnahme zum neuen Arbeitgeber?Um eine betriebliche Altersvorsorge bei einem anderen Arbeitgeber fortzuführen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Grundsätzlich haben Sie dann zwei Möglichkeiten, mit der bAV bei der neuen Firma weiter fürs Alter vorzusorgen:
Sprechen Sie das Thema bAV-Mitnahme möglichst frühzeitig beim neuen Arbeitgeber an, beispielsweise bei der Vertragsunterzeichnung. Dann können er und sein Vorgänger alle notwendigen Formalitäten rechtzeitig in die Wege leiten. Ihre Anlaufstellen sind in der Regel die Personalabteilungen beider Firmen. Gut zu wissen: Der Zuschuss der neuen Firma zur bAV kann geringer ausfallen als bisher. Unternehmen sind nämlich nur zu einem Mindestzuschuss von 15 Prozent verpflichtet. Wenn der künftige Arbeitgeber hingegen deutlich mehr drauflegt als der alte, kann das hohe Abschlussgebühren und niedrigere Zinsen bei einem Neuvertrag ausgleichen. Und wenn es mit dem neuen Arbeitgeber nicht passt?Wenn der neue Arbeitgeber nicht in Ihren alten Vertrag einsteigen möchte und Ihnen sein bAV-Angebot nicht gefällt, haben Sie zwei Optionen:
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob es mit dem neuen Job auf längere Sicht etwas wird: Es kann sinnvoll sein, die bAV erst einmal beitragsfrei zu stellen oder privat einzuzahlen. Dann sind organisatorischer Aufwand und etwaige Abschlussgebühren nicht für die Katz, wenn Sie schon nach ein paar Monaten wieder gehen sollten. Die Portierung können Sie auch noch vornehmen, wenn die Probezeit erfolgreich überstanden ist. Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? Ist ein Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Die Direktversicherung ist die am häufigsten gewählte Form dafür. So profitieren nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Sie.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet Direktversicherung zu übernehmen?Muss Arbeitgeber Direktversicherung übernehmen? Regelmäßig werde ich gefragt, ob bei Arbeitgeberwechsel der neue Arbeitgeber eine bereits bestehende Direktversicherung oder Pensionskasse übernehmen muss. Nein! Das muss er nicht und das sollte er auch nicht ohne weiteres tun!
Hat man automatisch betriebliche Altersvorsorge?Eine betriebliche Altersvorsorge abschließen
Seit 2002 hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, mit Beiträgen aus deinem Bruttoentgelt (Entgeltumwandlung) fürs Alter vorzusorgen, und seit 2019 muss dir dein Arbeitgeber dafür in der Regel sogar einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zahlen.
Wann muss Arbeitgeber keinen Zuschuss zur bAV zahlen?Sollte der Arbeitgeber jedoch einfach zugunsten des Arbeitnehmers etwas in die bAV gezahlt haben, so ist dieser Zuschuss nicht anrechenbar. Der Arbeitnehmer hat weiterhin einen Anspruch auf den bestehen Zuschuss und zusätzlich auf den neuen verbindlichen Zuschuss in Höhe der ersparten Sozialversicherungsbeiträge.
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